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§ 87 StRSaarEG

Übergangsvorschriften
Inhalt
  • Unternehmer kann bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von dem Besteuerungsmaßstab (Entgelt) solche
  • Ablauf der Übergangszeit bewirkt werden. Für Lieferungen und sonstige Leistungen gilt dies
  • bewirkt worden sind. Für Lieferungen und sonstige Leistungen gilt dies ohne Rücksicht darauf
  • sonstige Leistungen nach Ablauf der Übergangszeit vereinnahmt worden, so ermäßigt sich

§ 16q FinDAG

Erstattung überzahlter Umlagebeträge
Inhalt
  • von sonstigen Überzahlungen im Sinne des Absatzes 1 entstehen mit Zahlungseingang bei der
  • sonstigen Überzahlungen im Sinne des Absatzes 1 erlöschen durch Verjährung, wenn sie
  • (1) Zu Unrecht erhobene Umlagebeträge und sonstige Überzahlungen auf Umlagebeträge

§ 9 SpielV

Inhalt
  • äte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen
  • darüber hinausgehende sonstige finanzielle Vergünstigungen gewähren. Er darf als
  • oder sonstige finanziellen Vergünstigungen gewähren.

§ 8 EuWG

Wahlvorschlagsrecht
Inhalt
  • sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und
  • ;tigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sonstige
  • politische Vereinigungen) eingereicht werden.(2) Eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung

§ 137e SGB 5

Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Inhalt
  • die in die Erprobung einbezogenen Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen
  • Hersteller dieses Medizinprodukts oder Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter der Methode
  • Hersteller oder sonstigen Unternehmen vereinbaren mit der beauftragten Institution nach Absatz 5 das N
  • , die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer
  • ; 137c.(8) Der Gemeinsame Bundesausschuss berät Hersteller von Medizinprodukten und sonstige

§ 78 BVerfGG

Inhalt
  • Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklä
  • ünden mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar, so kann sie das Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklären.

§ 22 RTrAbwG

Kostenfreiheit
Inhalt
  • ühren, Auslagen und sonstigen Abgaben; dies gilt nicht für die Kosten eines Rechtsstreits
  • . Hiervon unberührt bleiben Regelungen hinsichtlich der Gebühren, Auslagen und sonstiger

§ 7a PflBeschauV 1989

Angaben bei der Einfuhr
Inhalt
  • Vorschriften unterfallenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände unter
  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände der Überwachung durch die zustä
  • sonstigen Gegenstände im Sinne des Satzes 1 dürfen diese nicht vor der Untersuchung nach §
  • Wer Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstige Gegenstände, die in Anhang V Teil B der

§ 21 StBerG

Aufzeichnungspflicht
Inhalt
  • , Belegen und sonstigen Unterlagen entsprechend.(5) Sonstige Vorschriften über Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten bleiben unberührt.
  • und in einer Vermögensübersicht zusammenzustellen.(4) Die Belege und sonstigen Unterlagen
  • ür die Aufbewahrung der Belege, sonstigen Unterlagen, Aufzeichnungen und Vermögensü

§ 8 BrucelloseV

Inhalt
  • an den Eingängen des Gehöftes und des Stalles oder des sonstigen Standortes Schilder mit
  • ;ft oder von dem sonstigen Standort entfernt werden. 3.Seuchenkranke und seuchenverdächtige
  • oder an sonstigen Standorten des Bestandes benutzt worden sind, sind nach näherer Anweisung
  • ;ft und der sonstige Standort nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre: 1.Der Besitzer hat
  • sind verboten. 7.Behälter, Gerätschaften und sonstige Gegenstände, die in Ställen

§ 6 BHV1V

Sperre
Inhalt
  • Tierhalter hat alle Rinder in Ställen oder an sonstigen Standorten abzusondern.2.Rinder dürfen
  • nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus dem Gehöft oder von dem sonstigen
  • Standort entfernt oder in das Gehöft oder an den sonstigen Standort verbracht werden.3.Rinder des
  • öft oder der sonstige Standort nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre: 1.Der
  • , Fahrzeuge und sonstige Gegenstände, mit denen die seuchenkranken oder verdächtigen Rinder

§ 11 BrucelloseV

Inhalt
  • sonstigen Standortes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Schweinebrucellose
  • der zuständigen Behörde aus dem Gehöft oder von sonstigen Standorten entfernt werden.5
  • ällen oder an sonstigen Standorten des verseuchten oder verdächtigen Bestandes benutzt
  • festgestellt, so unterliegen das Gehöft und der sonstige Standort nach Maßgabe folgender
  • Bestandes sind verboten.8.Behälter, Gerätschaften und sonstige Gegenstände, die in St

§ 48 GeflPestSchV

Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
Inhalt
  • aus einem Geflügelbestand oder sonstigen Vogelhaltung nicht verbracht werden;2.tierische
  • betreten werden;4.Schutzkleidung ist unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts
  • des Bestands sowie nach Verlassen eines Stalls oder sonstigen Standorts zu reinigen und zu
  • sonstige Vogelhaltung mit einem Radius von mindestens einem Kilometer als Sperrgebiet fest. § 21
  • Nebenprodukte von Geflügel sind unschädlich zu beseitigen;3.der jeweilige Stall oder sonstige

§ 1 PAngV

Grundvorschriften
Inhalt
  • geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder
  • von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
  • regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages
  • oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und2
  • .ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.Fallen zusä

§ 340 FamFG

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Inhalt
  • gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen
  • , sowie3.sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.