Suche nach "sonstiges"
Ergebnisse 17530
Seite 58 von 1169
§ 87 StRSaarEG
Übergangsvorschriften
- Inhalt
-
- Unternehmer kann bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von dem Besteuerungsmaßstab (Entgelt) solche
- Ablauf der Übergangszeit bewirkt werden. Für Lieferungen und sonstige Leistungen gilt dies
- bewirkt worden sind. Für Lieferungen und sonstige Leistungen gilt dies ohne Rücksicht darauf
- sonstige Leistungen nach Ablauf der Übergangszeit vereinnahmt worden, so ermäßigt sich
§ 16q FinDAG
Erstattung überzahlter Umlagebeträge
- Inhalt
-
- von sonstigen Überzahlungen im Sinne des Absatzes 1 entstehen mit Zahlungseingang bei der
- sonstigen Überzahlungen im Sinne des Absatzes 1 erlöschen durch Verjährung, wenn sie
- (1) Zu Unrecht erhobene Umlagebeträge und sonstige Überzahlungen auf Umlagebeträge
§ 9 SpielV
- Inhalt
-
- äte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen
- darüber hinausgehende sonstige finanzielle Vergünstigungen gewähren. Er darf als
- oder sonstige finanziellen Vergünstigungen gewähren.
§ 8 EuWG
Wahlvorschlagsrecht
- Inhalt
-
- sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und
- ;tigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sonstige
- politische Vereinigungen) eingereicht werden.(2) Eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung
§ 137e SGB 5
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Inhalt
-
- die in die Erprobung einbezogenen Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen
- Hersteller dieses Medizinprodukts oder Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter der Methode
- Hersteller oder sonstigen Unternehmen vereinbaren mit der beauftragten Institution nach Absatz 5 das N
- , die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer
- ; 137c.(8) Der Gemeinsame Bundesausschuss berät Hersteller von Medizinprodukten und sonstige
§ 78 BVerfGG
- Inhalt
-
- Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklä
- ünden mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar, so kann sie das Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklären.
§ 22 RTrAbwG
Kostenfreiheit
- Inhalt
-
- ühren, Auslagen und sonstigen Abgaben; dies gilt nicht für die Kosten eines Rechtsstreits
- . Hiervon unberührt bleiben Regelungen hinsichtlich der Gebühren, Auslagen und sonstiger
§ 7a PflBeschauV 1989
Angaben bei der Einfuhr
- Inhalt
-
- Vorschriften unterfallenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände unter
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände der Überwachung durch die zustä
- sonstigen Gegenstände im Sinne des Satzes 1 dürfen diese nicht vor der Untersuchung nach §
- Wer Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstige Gegenstände, die in Anhang V Teil B der
§ 21 StBerG
Aufzeichnungspflicht
- Inhalt
-
- , Belegen und sonstigen Unterlagen entsprechend.(5) Sonstige Vorschriften über Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten bleiben unberührt.
- und in einer Vermögensübersicht zusammenzustellen.(4) Die Belege und sonstigen Unterlagen
- ür die Aufbewahrung der Belege, sonstigen Unterlagen, Aufzeichnungen und Vermögensü
§ 8 BrucelloseV
- Inhalt
-
- an den Eingängen des Gehöftes und des Stalles oder des sonstigen Standortes Schilder mit
- ;ft oder von dem sonstigen Standort entfernt werden. 3.Seuchenkranke und seuchenverdächtige
- oder an sonstigen Standorten des Bestandes benutzt worden sind, sind nach näherer Anweisung
- ;ft und der sonstige Standort nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre: 1.Der Besitzer hat
- sind verboten. 7.Behälter, Gerätschaften und sonstige Gegenstände, die in Ställen
§ 6 BHV1V
Sperre
- Inhalt
-
- Tierhalter hat alle Rinder in Ställen oder an sonstigen Standorten abzusondern.2.Rinder dürfen
- nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus dem Gehöft oder von dem sonstigen
- Standort entfernt oder in das Gehöft oder an den sonstigen Standort verbracht werden.3.Rinder des
- öft oder der sonstige Standort nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre: 1.Der
- , Fahrzeuge und sonstige Gegenstände, mit denen die seuchenkranken oder verdächtigen Rinder
§ 11 BrucelloseV
- Inhalt
-
- sonstigen Standortes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Schweinebrucellose
- der zuständigen Behörde aus dem Gehöft oder von sonstigen Standorten entfernt werden.5
- ällen oder an sonstigen Standorten des verseuchten oder verdächtigen Bestandes benutzt
- festgestellt, so unterliegen das Gehöft und der sonstige Standort nach Maßgabe folgender
- Bestandes sind verboten.8.Behälter, Gerätschaften und sonstige Gegenstände, die in St
§ 48 GeflPestSchV
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
- Inhalt
-
- aus einem Geflügelbestand oder sonstigen Vogelhaltung nicht verbracht werden;2.tierische
- betreten werden;4.Schutzkleidung ist unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts
- des Bestands sowie nach Verlassen eines Stalls oder sonstigen Standorts zu reinigen und zu
- sonstige Vogelhaltung mit einem Radius von mindestens einem Kilometer als Sperrgebiet fest. § 21
- Nebenprodukte von Geflügel sind unschädlich zu beseitigen;3.der jeweilige Stall oder sonstige
§ 1 PAngV
Grundvorschriften
- Inhalt
-
- geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder
- von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
- regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages
- oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und2
- .ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.Fallen zusä
§ 340 FamFG
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- Inhalt
-
- gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen
- , sowie3.sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.