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§ 14 FMStFG
Steuern
- Inhalt
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- vorgenommenen Rechtsakte und dessen Erwerbe als Enteignungsbegünstigter sind von der
§ 87 FlurbG
- Inhalt
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- Planfeststellungsverfahren oder ein entsprechendes Verfahren für das Unternehmen, zu dessen Gunsten die
§ 30 ErbStG 1974
Anzeige des Erwerbs
- Inhalt
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- äft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der
§ 6b EuWG
Wählbarkeit
- Inhalt
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- einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S
§ 2 FATCA-USA-UmsV
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, dessen Kontoinhaber 1.mindestens eine spezifizierte Person der
§ 7 FeV 2010
Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- Inhalt
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- ;hnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen
§ 54 FeV 2010
Sicherung gegen Missbrauch
- Inhalt
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- Fahrerlaubnisregister nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes nur zulassen, wenn dessen Durchf
§ 24 BAföG
Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- Inhalt
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- ; nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Auszubildende hat das
§ 26h BAPostG
Ausgleichsfonds
- Inhalt
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- die Verwendung des Fondsvermögens und dessen Erträge, sofern bei der jährlichen
§ 1 BAföGZustV 2004
Örtliche Zuständigkeit
- Inhalt
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- , Slowenien, Zypern oder Australiendurch das Land Hessen,8.in Schwedendurch das Land Mecklenburg
§ 67 BBG 2009
Verschwiegenheitspflicht
- Inhalt
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- Dienstherrn ereignet, darf die Genehmigung nur mit dessen Zustimmung erteilt werden.(4) Beamtinnen und
§ 17 BEG
- Inhalt
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- geschiedenen Ehegatten gleichgestellte frühere Ehegatte, dessen Ehe aufgehoben oder für
§ 16 BEZNG
Wirtschaftsführung
- Inhalt
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- Kalenderjahr rechtzeitig vor dessen Beginn einen Wirtschaftsplan auf. In ihn sind die erwarteten Erlö
§ 491a BGB
Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen
- Inhalt
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- Nummer 5 ist der Darlehensgeber verpflichtet, den Darlehensnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen
§ 1318 BGB
Folgen der Aufhebung
- Inhalt
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- ; 1314 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 von dem anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen getäuscht oder bedroht