Suche nach "essen"
Ergebnisse 26599
Seite 550 von 1774
§ 75 SGB 3
Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Inhalt
-
- hinausgehen, insbesondere müssen ausbildungsbegleitende Hilfen während einer
§ 65a SGB 5
Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Inhalt
-
- Aufwendungen für Maßnahmen nach Absatz 1 müssen mittelfristig aus Einsparungen und
§ 135a SGB 5
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
- Inhalt
-
- ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der
§ 10 SGleiG
Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Inhalt
-
- Soldatinnen zu unterstützen.(2) Die Dienststellen müssen Soldatinnen und Soldaten mit
§ 14 SGleiG
Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
- Inhalt
-
- ;ckkehr aus der Beurlaubung beantragen, müssen unter Beachtung ihrer Qualifikation bei der Rü
§ 3.33 RheinSchPV 1994
Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)
- Inhalt
-
- müssen die Tafeln so beleuchtet sein, daß sie an beiden Seiten des Fahrzeugs deutlich
§ 94 SGB 5
Wirksamwerden der Richtlinien
- Inhalt
-
- ür Gesundheit vorzulegen. Es kann sie innerhalb von zwei Monaten beanstanden; bei Beschlüssen
§ 110a SGB 5
Qualitätsverträge
- Inhalt
-
- ;tsverträgen mit anderen Krankenkassen oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen unzulässig
§ 78c SGB 8
Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
- Inhalt
-
- ) Die Entgelte müssen leistungsgerecht sein. Grundlage der Entgeltvereinbarung sind die in der
§ 45 SVWO 1997
Behandlung der Wahlbriefe
- Inhalt
-
- üglich den Wahlausschüssen. Stimmzettelumschläge und Stimmzettel werden getrennt verpackt und aufbewahrt.
§ 74 SVWO 1997
Wahl des Vorsitzenden der Vertreterversammlung
- Inhalt
-
- ählergruppen angehören müssen.(5) Im übrigen richtet sich die Wahl nach den
Art 11 SVVtrYUGVtrG
- Inhalt
-
- ;gern im Bundesgebiet und im Land Berlin hätten gewährt werden müssen. In der
§ 1 SachvRatG
- Inhalt
-
- ;ssen.(3) Die Mitglieder des Sachverständigenrates dürfen weder der Regierung oder einer
§ 6 SchBesV 2013
Schiffsarzt, Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
- Inhalt
-
- Schiffen mit mehr als 500 Personen müssen zwei, mit mehr als 800 Personen drei und mit mehr
§ 25 SchOffzAusbV
Fortbestand der Befähigung
- Inhalt
-
- (1) Kapitäne und Offiziere müssen, wenn der Erwerb ihres Befähigungszeugnisses mehr