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§ 173 SGB 5

Allgemeine Wahlrechte
Inhalt
  • Wahlrecht nicht auf bestimmte Personen beschränken oder von Bedingungen abhängig machen

§ 46 SVG

Inhalt
  • Zahlung der Versorgungsbezüge davon abhängig machen, dass im Bundesgebiet ein

§ 1 SaatAufzV

Inhalt
  • Aufzeichnungen zu machen, denen zu entnehmen sind: 1.der Tag, an dem das Saatgut in seinen Besitz oder seine Verf

§ 5 SaatV

Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb
Inhalt
  • insbesondere darüber verbunden werden, dass Partien kenntlich zu machen und getrennt zu lagern sind.(4

§ 14b SaatVerkG 1985

Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst
Inhalt
  • Internetseite bekannt machen.(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

§ 40 SchaumwZwStV 2010

Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Inhalt
  • ür die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und den Entlastungsbetrag

§ 16 SeeFischG

Eingriffsbefugnisse
Inhalt
  • Sachen anwenden. Bei der Überwachung durch Kontrollbeamte des Bundes gilt insoweit das Gesetz

§ 24 DMBilG

Ausgleichsforderungen
Inhalt
  • Treuhandanstalt geltend machen, wenn sie ein unmittelbares Tochterunternehmen der Treuhandanstalt

§ 25a DiätV

Inhalt
  • Schwierigkeit, den Entschluss, nicht zu stillen, rückgängig zu machen,5.erforderlichenfalls die

§ 9 BGBEG

Heilung unwirksamer Vermögensübertragungen
Inhalt
  • eigene Rechnung geltend zu machen. Sollte ein ehemals volkseigener Vermögenswert auf mehrere

§ 46 EnWG 2005

Wegenutzungsverträge
Inhalt
  • ührt.(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz

§ 22a DepV 2009

Überwachungspläne, Überwachungsprogramme
Inhalt
  • vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.

§ 3 EnSiG 1975

Erlaß von Rechtsverordnungen
Inhalt
  • Bundesregierung abhängig zu machen, daß eine solche Gefährdung oder Störung

§ 57 BrStV 2010

Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Inhalt
  • Angaben zu machen und den Entlastungsbetrag selbst zu berechnen. Außerdem ist die dritte vom

§ 52 EEG 2014

Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen
Inhalt
  • Nummer 1 erfolgt ist.(4) Anlagenbetreiber, die keinen Anspruch nach § 19 Absatz 1 geltend machen