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§ 12 AnzV 2006

Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums)
Inhalt
  • , sind hierzu nähere Angaben zu machen.4.Der Geschäftsplan muss außerdem den

§ 64 ArbGG

Grundsatz
Inhalt
  • Beschwerdegegenstands glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides Statt darf er nicht zugelassen werden.(6) Für

§ 7 AHStatGes

Inhalt
  • machen; örtliche Schiffsmeldestellen können verpflichtet werden, den Ein- und Ausgang der

§ 39b AMG 1976

Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
Inhalt
  • einzelnen Wirkstoffe nicht hinreichend bekannt, so sind auch Angaben zu den einzelnen Wirkstoffen zu machen.

§ 25 AsylVfG 1992

Anhörung
Inhalt
  • machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über Wohnsitze, Reisewege

§ 71 AsylVfG 1992

Folgeantrag
Inhalt
  • Verwaltungsverfahrensgesetzes ergibt. Auf Verlangen hat der Ausländer diese Angaben schriftlich zu machen. Von

§ 11 AtG

Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
Inhalt
  • Gesetzes von persönlichen und sachlichen Voraussetzungen abhängig machen sowie das

§ 38 AtG

Ausgleich durch den Bund
Inhalt
  • Bundesverwaltungsamt geltend zu machen. Sie erlöschen in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem die

§ 100 EnergieStV

Steuerentlastung für Unternehmen
Inhalt
  • Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die Steuerentlastung wird nur gew

§ 94 EnergieStV

Steuerentlastung für Biokraftstoffe
Inhalt
  • ür die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen, die Steuerentlastung

§ 6 FMStFG

Garantieermächtigung
Inhalt
  • nicht durch Arrest oder Zwangsvollstreckung gegenüber dem Emittenten geltend machen. § 394

§ 96 EnergieStV

Steuerentlastung für die Schifffahrt
Inhalt
  • erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die Steuerentlastung wird nur gew

Inhaltsübersicht GNotKG

Inhalt
  • beweglichen Sachen und von Rechten§ 118Vorbereitung der Zwangsvollstreckung§ 118aTeilungssachen

§ 1 AuswSG

Erlaubnis zur Auswandererberatung
Inhalt
  • Wohlfahrtspflege, die sich die Fürsorge für Auswanderer und Auswanderinnen zur Aufgabe machen

§ 1 BAFG

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Inhalt
  • bekannt zu machen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird von einem Direktor oder einer