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§ 3 BVG§33DV 1961

Bewertung von Sachbezügen
Inhalt
  • . Bei der Bewertung sonstiger Sachbezüge ist § 3 Abs. 3 der
  • sonstigen Vertrag andere Werte festgesetzt worden sind.(3) Sind Altenteilsleistungen als Einkommen zu ber
  • und sonstige Sachbezüge), richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der

Inhaltsübersicht UStG 1980

Inhalt
  • ; 3Lieferung, sonstige Leistung § 3aOrt der sonstigen Leistung § 3bOrt der Bef
  • örderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen § 3cOrt der
  • Lieferungen und sonstigen Leistungen § 3gOrt der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wä
  • bei Lieferungen und sonstigen Leistungen § 4aSteuervergütung §
  • sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren § 18cMeldepflicht bei der Lieferung neuer

§ 2 GroMiKV 2014

Weitere Ausnahmen von der Anwendung der Ober- grenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppen- und verbundangehörigen Instituten
Inhalt
  • Beteiligung oder diesen sonstigen Anteil hält, in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis einbezogen
  • oder ein sonstiger Anteil, der 25 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Instituts nach Artikel 4
  • .eine Beteiligung oder ein sonstiger Anteil, der 25 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Instituts
  • Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind Beteiligungen und sonstige Anteile eines Instituts an
  • gegenüber eigenen Tochterunternehmen, die weder Beteiligungen noch sonstige Anteile sind

BFH - VIII R 14/09

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit Leitsätze Eine
  • , erzielt Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung der
  • erzielt hat, den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
  • zuzurechnen. 23Danach gehören zu den freiberuflichen Einkünften auch "Einkünfte aus sonstiger selbständiger
  • Betracht kommender "Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit", sondern lediglich die Auflistung

§ 3 MBPlG

Vorarbeiten
Inhalt
  • ;mers oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder eines Beauftragten, Wohnungen nur mit Zustimmung des
  • ümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vorher unmittelbar oder durch orts
  • , bekanntzugeben.(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem Eigentümer oder sonstigen
  • (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der
  • Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte

§ 44 EnWG 2005

Vorarbeiten
Inhalt
  • Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten die Duldung dieser Maßnahmen anordnen.(2
  • ) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen
  • Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Tr
  • (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der
  • Markierungszeichen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte

§ 8 ZFdG

Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle
Inhalt
  • , weil wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Betroffenen oder sonstiger
  • Begleitpersonen von Beschuldigten, Hinweisgebern und sonstigen Auskunftspersonen dürfen nur
  • Persönlichkeit der betreffenden Personen oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht
  • Daten erfolgt. Personenbezogene Daten über Zeugen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen

§ 18e SchOffzAusbV

Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen, die keine Ro-Ro-Fahrgastschiffe sind
Inhalt
  • sonstiges Personal, das auf Fahrgastschiffen Dienst tut, die in den Absätzen 2 bis 6 vorgeschriebene
  • ängert werden.(2) Kapitäne, Offiziere und sonstiges in Sicherheitsrollen geführtes
  • ) Kapitäne, Offiziere und sonstiges Personal für besondere Aufgaben und
  • ) Kapitäne, Erste Offiziere und alle sonstigen Personen, denen die unmittelbare Verantwortung fü
  • Offiziere, Leiter von Maschinenanlagen, Zweite technische Offiziere und alle sonstigen Personen, die f

§ 7a BSeeSchG

Inhalt
  • Sicherheit und Gesundheit und sonstigen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, den Einbau, die
  • ährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Anforderungen zum Schutz sonstiger Rechtsgüter
  • Dritter oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach Absatz 3 aufgeführten Rechtsgüter nicht gef
  • und sonstige Voraussetzungen des Inverkehrbringens, des Einbaus, der Instandhaltung oder Verwendung

§ 197 SGB 7

Übermittlungspflicht weiterer Behörden
Inhalt
  • ückkennzeichen,2.den Vergleichswerten sonstiger Nutzung,3.den Zu- und Abschlägen an den
  • Betriebs-, Flächen-, Nutzungs-, Produktions- und Tierdaten sowie die sonstigen hierzu
  • und Landentwicklung, für die Veterinärverwaltung sowie sonstige nach Landesrecht zustä

Anlage 4 ZAGMonAwV

Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –
Inhalt
  •       2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      Summe: (2010 + 2020)2000      Sonstige Verbindlichkeiten2110aus
  •       aus sonstigen Tätigkeiten0221täglich fällig0221      0222andere Forderungen0222
  • Zahlungsdiensten0410      0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      Summe: (0410 + 0420)0400
  •       0713an Zahlungsinstituten0713      aus sonstigen Tätigkeitendarunter:0723an Zahlungsinstituten0723
  •       aus sonstigen Tätigkeitendarunter:0823an Zahlungsinstituten0823      Immaterielle Anlagewerte0910aus

§ 46 GeflPestSchV

Schutzmaßregeln für den Bestand
Inhalt
  • in einem Bestand oder einer sonstigen Vogelhaltung amtlich festgestellt, so ordnet die zustä
  • amtlichen Feststellung aus dem Bestand oder der sonstigen Vogelhaltung verbracht worden sind,b)Gefl
  • und aus dem Bestand oder der sonstigen Vogelhaltung verbracht worden ist,2.ordnet an, dass a)Sä
  • ;ugetiere, die im Bestand oder der sonstigen Vogelhaltung gehalten werden, nicht aus dem Bestand oder
  • der sonstigen Vogelhaltung verbracht werden,b)Konsumeier, die in der Zeit der mutmaßlichen

Spielvorschau: Borussia Mönchengladbach – Hertha BSC Berlin

Max Rand vom 22.03.2014
Inhalt
  • : Einnahmen aus dem Spielbetrieb, Merchandising, Transfers, Sponsoring, TV-Vermarktung oder Sonstiges
  • , Merchandising, Transfers, Sponsoring, TV-Vermarktung oder Sonstiges. Ausgaben Hertha BSC Berlin: Personalaufwand
  • , Transferausgaben oder sonstige Ausgaben Sponsoren Borussia Mönchengladbach: Alles über die Sponsoren vom
  • , Lizensspieleretat, Betriebliche Aufwendungen, Transferausgaben oder sonstige Ausgaben Sponsoren

§ 6 PAngV

Verbraucherdarlehen
Inhalt
  • ;ig in sonstiger Weise den Abschluss von Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 des Bü
  • entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten
  • und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Zu den sonstigen Kosten gehören: 1.Kosten für die
  • ;nderung des Zinssatzes oder sonstiger in die Berechnung des anzugebenden effektiven Jahreszinses
  • Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz und die sonstigen Kosten gemessen an der ursprü

§ 4 BGebG

Entstehung der Gebührenschuld
Inhalt
  • ;ffentlichen Leistung. Bedarf diese Leistung einer Zustellung, Eröffnung oder sonstigen Bekanntgabe, so
  • der Zurücknahme oder der sonstigen Erledigung und2.wenn eine individuell zurechenbare ö
  • ein Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen wird oder sich auf sonstige Weise erledigt, mit