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Abmahnung wegen veralteter Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
- Inhalt
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- die Abmahnung mit bearbeiten lassen, wobei der beauftragte Anwalt dann im Einzelfall entscheidet
- Widerrufsbelehrung korrekt ist, ist ein nur als theoretisch zu bezeichnendes Szenario. Selbst in diesem Fall ist die
- reformiert, im Kern geht es dabei um Änderungen im Bereich des Fernabsatzes. Die Regeln zum Widerrufsrecht
- wurden (erneut) angepasst im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung, zwingend war damit auch das
- oder ohne professionelle Hilfe selber an der Widerrufsbelehrung “basteln”, mit dem Risiko von Fehlern
Absicherung der Unfallstelle nach §15 StVO: Nicht immer ist ein Warndreieck nötig
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
- Titel
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- Absicherung der Unfallstelle nach §15 StVO: Nicht immer ist ein Warndreieck nötig
- Inhalt
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- entbehrlich ist, weil das Fahrzeug rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden konnte:Ein
- nicht vor, weil eine Absicherung durch Warnzeichen nur dann erforderlich ist, wenn das Fahrzeug nicht
- rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden konnte. Das Landgericht hat im Einzelnen dargelegt
- und die an anderer Stelle in diesem Beschluss gemachten Ausführungen wird zur Vermeidung von
- Entfernung von etwa 200 m gut erkennbar, wie der Sachverständige Dipl.-Ing T im Rahmen seines im
Rotlichtverstoss: Fahrverbot nicht zwingend
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
- Inhalt
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- Geradeausspur, da auf dieser Spur – wie aus den in Bezug genommenen Lichtbildern ersichtlich – im
- gefährdet wurden. Dasselbe gilt für Fahrzeuge auf der rechts neben der Fahrspur der Betroffenen verlaufenden
- Das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 601/13) erinnert daran, dass die Vorgaben im Bussgeldkatalog
- nur regelmäßige Erwägungen und gerade nicht verbindliche Vorgaben sind. Im vorliegenden Fall wurde
- , weil keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Frage stand:Von einem derart gravierenden
Umsatzsteuerpflicht auf eBay: Wer ist der Steuerschuldner?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
- Titel
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- Umsatzsteuerpflicht auf eBay: Wer ist der Steuerschuldner?
- Inhalt
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- Angabe seiner Anschrift) im Einzelnen mit Vor- und Nachnamen benannt, wie dies bei gewerblich
- zwischen eBay-Angeboten, in denen keine Angaben zum Verkäufer zu finden sind und dann eBay-Angeboten, in
- tätigen Anbietern regelmäßig der Fall ist, dann wird diese Person damit auch zum Vertragspartner des
- “ über „ebay“ – ausschließlich unter Verwendung des sog. „Nicknamens“ statt, dann ist derjenige, der
- Person im Rechtssinne, die sich diesen anonymen Nutzernamen von dem Unternehmen „ebay“ bei Eröffnung
Arbeitsrecht: Verzicht auf Kündigungsschutzklage in AGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
- Titel
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- Arbeitsrecht: Verzicht auf Kündigungsschutzklage in AGB
- Inhalt
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- BGB vorliegt. Dies aber verneint das Gericht im Ergebnis. Denn mit der Rechtsprechung ist eine
- -Personen-Gesprächen naturgemäß schwierig. Hier rächt sich dann aber auch, wenn der Arbeitgeber klug ist
- Kündigungsschutzklage verzichtete.Anfechtung der VereinbarungDer Arbeitnehmer war offenkundig im Nachhinein mit
- : AGB-Recht. Bekanntlich wird hier viel kontrolliert und reguliert, vor allem zu Gunsten von
- Verbrauchern. Hier bietet sich dann die Prüfung an, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des §307 II
Gefälschte Telekom-Mobilfunk-Rechnung per E-Mail: Virus?
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 18.06.2014
- Inhalt
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- Soeben am 18.06.2014 lief hier eine E-Mail mit einer angeblich von der Telekom stammenden Mobilfunk
Beschwerdewert der Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.06.2014
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 15.05.2014 unter dem Aktenzeichen I ZR
- werden müsse, die schon in den vorigen Instanzen vorgetragen worden sind. Ein verspätetes Vortragen
- der Beschwerdeführerin entstünden ihr bereits bei der Umsetzung der Unterlassungsverfügung Kosten in
Tarifbestimmungen ersetzen keinen Vertrag
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.06.2014
- Inhalt
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- Mit dem Verweis auf die eigenen Tarif- und Geschäftsbedingungen wird kein gerichtlich
Der EuGH folgt der Bundesregierung: Streaming ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2014
- Titel
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- Der EuGH folgt der Bundesregierung: Streaming ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht
- Inhalt
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- Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die
- Betrachten urheberrechtlich schutzfähiger Inhalte wird mit der in diesem Prozess ablaufenden
- Weihnachtsgeschäft bei vielen Anwaltskanzleien. Zum einen ist bis heute nicht ganz klar, auf welcher
- rechtlichen Basis das für Telekomkunden, nur die wurden in der Welle abgemahnt, zuständige Landgericht Köln
- IP-Adressen der Anschlussinhaber zuvor beschafft haben. Schlussendlich wurde die Frage aufgeworfen
Rio nicht nur bei der Fussball-WM, sondern auch im Kino und bei Waldorf Frommer
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2014
- Titel
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- Rio nicht nur bei der Fussball-WM, sondern auch im Kino und bei Waldorf Frommer
- Inhalt
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- Film Rio bekannten Aras Blu und Jewel leben mit ihrem Nachwuchs in Rio de Janeiro und erleben im
- gerne mit mir telefonisch :05202 / 7 31 32 , per Fax :05202 / 7 38 09 oder per email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- : Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so
- mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
- GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen animierten Familienfilm in 3-D der Blue Sky
Abmahnung wegen Filesharing an Film Philomena
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2014
- Inhalt
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- nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte
- unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
- telefonisch :05202 / 7 31 32 , per Fax :05202 / 7 38 09 oder per email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- des urheberrechtlich geschützten Films " Philomena“ in Filesharing-Netzwerken. Die Waldorf Frommer
- Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz
Die Tokarev bei Sasse & Partner, aber nur beim Filesharing
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2014
- Inhalt
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- Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der
- telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in
- :05202 / 7 38 09 oder per email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg findet sich auch B-Movies in der Beobachtung. Mir
- liegen Abmahnungen dieser Kanzlei vor mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der
Griechische Mythologie im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2014
- Titel
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- Griechische Mythologie im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen
- Inhalt
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- . Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
- welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann
- , können Sie sich gerne mit mirtelefonisch :05202 / 7 31 32 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.dein Verbindung setzen.
- Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg findet sich auch in der griechischen Mythologie
- zurecht. Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei vor mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an
Notarztrecht: Führerscheinkontrolle bei Notarzt
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 17.06.2014
Filesharing: Amtsgericht Bielefeld nimmt Verjährungsrüge ernst und möchte BaumgartenBrandt nicht sehen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2014
- Inhalt
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- kommt es nicht darauf an, ob die Verjährungsfrist bereits im Jahr 2009 oder im Jahr 2010 in Gang
- Wochen, ob die Beteiligten mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden wären.
- Das Amtsgericht Bielefeld nimmt meine Verjährungsrüge in einer typischen Filesharing-Sache zum
- und den Beklagten auf folgendes hinzuweisen:Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, in dem Rechtsstreit
- (Fileshari 5631 vom 11.10.09". Die Natur dieses Anspruches bzw. dieser Ansprüche ist hieraus nicht