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§ 17 WoPDV

Anzeigepflicht
Inhalt
  • Wohnungspolitik an das Finanzamt gerichtet werden, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

§ 3 SegelmAusbV

Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Inhalt
  • Unterlagen,2.Verhalten auf dem Wasser und an Bord, Sicherheit und Gewässerschutz,3.Messen und

Art 1 SeegerVorRV

Inhalt
  • (1) Die Mitglieder des Internationalen Seegerichtshofs und dessen Kanzler, soweit dieser nicht die

§ 10a Stär/ZuckProdErstV

Besondere Bestimmungen für veretherte oder veresterte Stärken
Inhalt
  • Hauptzollamt zuständig ist, in dessen Bezirk der Betrieb des Käufers liegt.(4) Werden veretherte

§ 3 VVG 2008

Versicherungsschein
Inhalt
  • (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein in Textform, auf dessen

§ 49 VVG 2008

Inhalt des Vertrags
Inhalt
  • (1) Bei einem Versicherungsvertrag, dessen wesentlicher Inhalt die Gewährung einer vorlä

§ 76 ZPO

Urheberbenennung bei Besitz
Inhalt
  • als richtig anerkannt, so ist dieser berechtigt, mit Zustimmung des Beklagten an dessen Stelle den

§ 41 ZPO

Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Inhalt
  • beanstandeten Verfahren in einem Rechtszug mitgewirkt hat, auf dessen Dauer der Entschädigungsanspruch gest

§ 12 SchKiSpV

Inhalt
  • erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind, um die Qualität des Essens, die Versorgungsleistungen sowie die Esseneinnahmebedingungen weiter zu verbessern.

§ 26 SchKiSpV

Inhalt
  • Kontrolle der Qualität und für die Kontrolle der termingerechten Anlieferung des Essens, f

§ 24 WVG

Aufhebung der Mitgliedschaft
Inhalt
  • Verband oder dessen Gläubiger zu besorgen sind; Nachteile für den Verband sind insbesondere in

§ 169 ZVG

Inhalt
  • ;bergang des Eigentums in Betracht kommt, ist an dessen Stelle die Beschlagnahme des Schiffs maß

§ 6 ZustErgG

Inhalt
  • Gerichtsstandes im Geltungsbereich dieses Gesetzes das Amtsgericht, in dessen Bezirk er Vermögen hat. Ist

§ 63 See-BV

Umgang mit personenbezogenen Daten
Inhalt
  • ünf Jahre nach dessen erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs unverzüglich, bei

§ 4 VKFV

Vollzeitäquivalent
Inhalt
  • . Für eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten, dessen regelmäßige wö