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§ 15b EStG
Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
- Inhalt
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- ;ßig Abschlüsse zu machen, auf Grund des Erwerbs von Wirtschaftsgütern des Umlaufverm
§ 11 EVZStiftG
Leistungsberechtigte
- Inhalt
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- Wiedergutmachungsansprüche geltend zu machen, oder weil er die Verbringung einer außerhalb
§ 35 BGSG 1994
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener
Daten
- Inhalt
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- aktenkundig zu machen. Die Speicherung darf insgesamt drei Jahre nicht überschreiten.(5) Stellt die
§ 11.15 BinSchStrO 2012
Meldepflicht
- Inhalt
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- , Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21 zu machen. Die Begrenzung der meldepflichtigen
§ 40a BVG
- Inhalt
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- , wenn der Verstorbene diese Ansprüche nur deshalb nicht geltend machen konnte, weil er vor dem 1
§ 49 BeamtVG
Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
- Inhalt
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- ;chtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig machen.(7) Für die Zahlung der
§ 24 BetrSichV
Ausschuss für Betriebssicherheit
- Inhalt
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- Absatz 4 Nr. 2 ermittelten Verfahrensregeln im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt machen. Bei
§ 15 BJagdG
Allgemeines
- Inhalt
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- theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber, die vor dem 1. April
§ 27 BImSchG
Emissionserklärung
- Inhalt
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- Absatz 4 festgesetzten Zeitpunkt Angaben zu machen über Art, Menge, räumliche und zeitliche
§ 3 BWahlG
Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung
- Inhalt
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- anderen Gründen Änderungsvorschläge machen. Bei ihren Vorschlägen zur
§ 10 AsylVfG 1992
Zustellungsvorschriften
- Inhalt
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- durch Aushang bekannt zu machen. Der Ausländer hat sicherzustellen, dass ihm Posteingänge w
§ 9 BGBEG
Heilung unwirksamer Vermögensübertragungen
- Inhalt
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- eigene Rechnung geltend zu machen. Sollte ein ehemals volkseigener Vermögenswert auf mehrere
Art 246 BGBEG
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
- Inhalt
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- wesentlichen Rechte in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise deutlich machen. Sie
§ 111b EnWG 2005
Schlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- . Die Anerkennung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen und der Zentralen Anlaufstelle für
§ 102 EnergieStV
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
- Inhalt
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- Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die Steuerentlastung wird nur gew