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KG Berlin - 5 W 187/07
Kammergericht vom 01.06.2007
- Inhalt
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- Gericht: KG Berlin 5. Zivilsenat Quelle: Entscheidungsdatum: 14.08.2007 Normen: Art 7 Abs 4 StGBEG
- durch das Landgericht Berlin wird abgelehnt. Die Sache wird der Zivilkammer 16 des Landgerichts
- Berlin zur Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - vorgelegt. Gründe I. 1Die
- Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin hat mit Beschlüssen vom 11. Januar 2005 und 14. Dezember 2005
- dem Landgericht Berlin die Ladung zur Vollstreckung der Ersatzordnungshaft. Einen
§ 1 AnlGBlnV
- Inhalt
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- Berlin, sofern es im Land Berlin in Kraft gesetzt wird. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses
- Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Die Praktische Studienzeit – Wann?Wo?
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 14.03.2012
- Inhalt
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- Brandenburg/Berlin müssen 13 Wochen Praktikum nachgewiesen werden ( § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i
- . V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)). Grundsätzliches zum Praktikum Das Praktikum kann bei
Art 7 FischNATÜbkG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
Art 3 KonsÜbkG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
Art 3 KultgSchKonvG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- ihnen zustehenden Befugnisse hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit von Berlin und
Art 4 GrAbfertDNKVtrG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
Art 5 GrAbfertAUTVtrG 1967
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
Art 3 UrkBefrÜbkG Haag
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
§ 109 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- Für die Anwendung dieses Gesetzes in Berlin treten 1.an die Stelle des 20. Juni 1948 der 24
- Verordnungsblatt für Berlin S. 63), an die Stelle von § 13 Abs. 3 des Umstellungsgesetzes Artikel 11 Nr
- (Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1949 Teil I S. 163) und an die Stelle der Fünfunddrei
- ßigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die entsprechenden in Berlin einzuf
- vom 12. August 1950 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I S. 329) und an die Stelle von

Acht Geldspielautomaten müssen reichen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.11.2014
- Inhalt
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- Das Land Berlin durfte die Zahl der Geldspielgeräte je Spielhalle von zwölf auf acht begrenzen
- , 03.11.2014, bekanntgegebenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg in
- Berlin (AZ: 1 S 30.13). Früher durften in Berlin zwölf Geldspielautomaten in jeder Spielhalle stehen
- Spielhallen sei in Berlin seit 2009 deutlich gestiegen. Gleichzeitig lebe in Berlin eine hohe Zahl von
§ 1 BerlinFG
Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
- Inhalt
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- ände vereinbarten Entgelts zu kürzen, wenn die Gegenstände in Berlin (West
- ) hergestellt worden sind und aus Berlin (West) in den übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes gelangt
- sind.(2) Hat ein Berliner Unternehmer bei einer Werklieferung außerhalb von Berlin (West) an einen
- westdeutschen Unternehmer in Berlin (West) hergestellte Gegenstände als Teile verwendet, so
- ) Hat ein Berliner Unternehmer Werkleistungen für einen westdeutschen Unternehmer in Berlin
ÜblG 6
Sechstes Überleitungsgesetz
§ 4 FluLärmBerl-TegelV BE
Kartenmäßige Darstellung
- Inhalt
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- Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in den Blättern der Karte von Berlin 1
- genannten Kurvenpunkten sind in einem Ausschnitt der Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000
- dargestellt und als Anlage 2 der Verordnung beigefügt. Die Übersichtskarte von Berlin (West
- ) 1:50.000 und die Blätter der Karte von Berlin 1:4.000 sind bei dem für das Bau- und
- Wohnungswesen zuständigen Mitglied des Senats - Dienststelle: Berlin 31, Mansfelder Str. 16 - zu
Art 3 AtHaftÜbkG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach