Suche nach "berlin"

Ergebnisse 9117

Seite 49 von 608

KG Berlin - 5 W 187/07

Kammergericht vom 01.06.2007
Inhalt
  • Gericht: KG Berlin 5. Zivilsenat Quelle: Entscheidungsdatum: 14.08.2007 Normen: Art 7 Abs 4 StGBEG
  • durch das Landgericht Berlin wird abgelehnt. Die Sache wird der Zivilkammer 16 des Landgerichts
  • Berlin zur Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - vorgelegt. Gründe I. 1Die
  • Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin hat mit Beschlüssen vom 11. Januar 2005 und 14. Dezember 2005
  • dem Landgericht Berlin die Ladung zur Vollstreckung der Ersatzordnungshaft. Einen

§ 1 AnlGBlnV

Inhalt
  • Berlin, sofern es im Land Berlin in Kraft gesetzt wird. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses
  • Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Die Praktische Studienzeit – Wann?Wo?

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 14.03.2012
Inhalt
  • Brandenburg/Berlin müssen 13 Wochen Praktikum nachgewiesen werden ( § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i
  • . V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)). Grundsätzliches zum Praktikum Das Praktikum kann bei

Art 7 FischNATÜbkG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach

Art 3 KonsÜbkG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach

Art 3 KultgSchKonvG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • ihnen zustehenden Befugnisse hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit von Berlin und

Art 4 GrAbfertDNKVtrG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach

Art 5 GrAbfertAUTVtrG 1967

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach

Art 3 UrkBefrÜbkG Haag

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach

§ 109 AuslSchuldAbkAG

Inhalt
  • Für die Anwendung dieses Gesetzes in Berlin treten 1.an die Stelle des 20. Juni 1948 der 24
  • Verordnungsblatt für Berlin S. 63), an die Stelle von § 13 Abs. 3 des Umstellungsgesetzes Artikel 11 Nr
  • (Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1949 Teil I S. 163) und an die Stelle der Fünfunddrei
  • ßigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die entsprechenden in Berlin einzuf
  • vom 12. August 1950 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I S. 329) und an die Stelle von

Acht Geldspielautomaten müssen reichen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.11.2014
Inhalt
  • Das Land Berlin durfte die Zahl der Geldspielgeräte je Spielhalle von zwölf auf acht begrenzen
  • , 03.11.2014, bekanntgegebenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg in
  • Berlin (AZ: 1 S 30.13). Früher durften in Berlin zwölf Geldspielautomaten in jeder Spielhalle stehen
  • Spielhallen sei in Berlin seit 2009 deutlich gestiegen. Gleichzeitig lebe in Berlin eine hohe Zahl von

§ 1 BerlinFG

Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
Inhalt
  • ände vereinbarten Entgelts zu kürzen, wenn die Gegenstände in Berlin (West
  • ) hergestellt worden sind und aus Berlin (West) in den übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes gelangt
  • sind.(2) Hat ein Berliner Unternehmer bei einer Werklieferung außerhalb von Berlin (West) an einen
  • westdeutschen Unternehmer in Berlin (West) hergestellte Gegenstände als Teile verwendet, so
  • ) Hat ein Berliner Unternehmer Werkleistungen für einen westdeutschen Unternehmer in Berlin

ÜblG 6

Sechstes Überleitungsgesetz

§ 4 FluLärmBerl-TegelV BE

Kartenmäßige Darstellung
Inhalt
  • Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in den Blättern der Karte von Berlin 1
  • genannten Kurvenpunkten sind in einem Ausschnitt der Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000
  • dargestellt und als Anlage 2 der Verordnung beigefügt. Die Übersichtskarte von Berlin (West
  • ) 1:50.000 und die Blätter der Karte von Berlin 1:4.000 sind bei dem für das Bau- und
  • Wohnungswesen zuständigen Mitglied des Senats - Dienststelle: Berlin 31, Mansfelder Str. 16 - zu

Art 3 AtHaftÜbkG

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
  • feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach