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§ 2 WiSiV

Vorrangige Erfüllung von Verträgen
Inhalt
  • vorrangige Erfüllung gefährden könnten oder unmöglich machen, unverzüglich

§ 18 ZFdG

Datenerhebung durch längerfristige Observationen
Inhalt
  • ist unter Angabe der maßgeblichen Gründe aktenkundig zu machen und auf höchstens 14

§ 35 LAP-gntDBWVV 2005

Diplomarbeit
Inhalt
  • machen. Die Anwärterinnen und Anwärter werden für die Bearbeitung insgesamt vier Wochen

§ 47 LuftVG

Haftung für Gepäckschäden
Inhalt
  • ) Werden nicht aufgegebenes Reisegepäck oder andere Sachen, die der Fluggast an sich trägt oder

§ 46 MessEG

Regelermittlungsausschuss
Inhalt
  • technischen Regeln und Erkenntnisse im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Dokumente, auf die Bezug genommenen

§ 3 OStrV

Gefährdungsbeurteilung
Inhalt
  • machen. Die Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls anzupassen.(4) Der Arbeitgeber hat die Gefä

§ 23 MontanMitbestGErgGWO 2005

Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
Inhalt
  • teilt ihnen schriftlich den Zeitpunkt mit, von dem ab sie in den Betrieben bekannt zu machen ist

§ 8.10 MoselSchPV 1997

Bleib-weg-Signal
Inhalt
  • machen. 5.Nummer 4 gilt auch für Fahrzeuge, die in der Nähe der Gefahrenzone stilliegen, sobald

§ 12 KrWaffKontrG

Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen
Inhalt
  • machen oder einem zu ihrem Erwerb Berechtigten zu überlassen und dies der Überwachungsbehö

§ 26 KrWG

Freiwillige Rücknahme
Inhalt
  • oder Entsorgung von Bedingungen abhängig machen, sie zeitlich befristen oder Auflagen für

§ 12 MOG

Abgaben
Inhalt
  • Einwendungen und Einreden geltend machen, die aus dem Abgabenverhältnis herrühren.(6) Der

§ 3 MPSV

Meldepflichten
Inhalt
  • vornimmt. In der Meldung ist kenntlich zu machen, dass damit auch die Verpflichtung zur Meldung eines Vorkommnisses nach Absatz 1 erfüllt ist.

§ 22 PaßG 1986

Verarbeitung und Nutzung der Daten im Paßregister
Inhalt
  • aktenkundig zu machen. Wird die Passbehörde von dem Bundesamt für Verfassungsschutz, den

§ 36 GewO

Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Inhalt
  • Personen, die auf den Gebieten der Wirtschaft 1.bestimmte Tatsachen in bezug auf Sachen, insbesondere

§ 268 HGB

Vorschriften zu einzelnen Posten der BilanzBilanzvermerke
Inhalt
  • der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen im Anhang zu machen