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§ 310 StGB
Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
- Inhalt
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- , sonstige radioaktive Stoffe, Sprengstoffe oder die zur Ausführung der Tat erforderlichen
§ 2 StrVerkSiV
Beschränkung der Benutzung von Straßen oder Straßenstrecken
- Inhalt
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- Verkehrseinrichtungen auch durch sonstige Verfügungen beschränken oder verbieten. Auf den
§ 3 UZwBwG
Straftaten gegen die Bundeswehr
- Inhalt
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- Aufgaben, insbesondere mit Wach- oder Sicherheitsaufgaben beauftragte sonstige Zivilbedienstete der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik.
§ 33 UmstG
Strafvorschriften
- Inhalt
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- Altgeldguthaben zur Umwandlung in Neugeldguthaben freigibt.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Sonstige
§ 10 ViehVerkV 2007
Wanderschafherden
- Inhalt
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- von äußeren Erscheinungen ist, die auf eine Tierseuche schließen lassen, und2.sonstige
Art 85 WG
- Inhalt
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- (1) Schreibfehler, Auslassungen und sonstige Mängel der Protesturkunde können bis zur
§ 10 WOSprAuG
Stimmabgabe
- Inhalt
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- Angaben als die in Absatz 1 genannten Vorschlagslisten, einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten, sind ungültig.
§ 25 VerkStatG
Hilfsmerkmale
- Inhalt
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- Hilfsmerkmale der Erhebungen nach § 1 Nr. 1 bis 12 sind: 1.Name und Rufnummer oder sonstige
§ 35 WODrittelbG
Abberufungsausschreiben
- Inhalt
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- worden ist; 9.dass Einsprüche und sonstige Erklärungen gegenüber dem
§ 16 WOS 2002
Wahlniederschrift
- Inhalt
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- Bordvertretung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse. (2) Die Niederschrift ist
§ 54 WaffG 2002
Einziehung und erweiterter Verfall
- Inhalt
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- sind, eingezogen.(2) Ist eine sonstige Straftat nach § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach §
§ 9 WeinVergV
Duldungs-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten
- Inhalt
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- , Belege, Schriftstücke, Datenträger, Karten und sonstige Unterlagen zur Einsicht zur Verf
§ 7b ZAG
Konvertierungsdienstleistungen
- Inhalt
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- Konvertierungsdienstleistung verknüpften zusätzlichen Entgelte oder sonstige Entgelte erheben.
§ 13 ZDPersAV
Akteneinsicht
- Inhalt
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- (1) Zivildienstpflichtige und sonstige Personen, die einen Antrag nach § 2 des