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Wettbewerbsrecht: Mittelbare Buchung über Online-Formular durch Drittanbieter ist Wettbewerbsverletzung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.12.2012
- Inhalt
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- Wettbewerbsrecht ist. Es ist dabei für das OLG Hamburg am Ende gleich, ob man selber gewerblich
Filesharing: Strafbefehl nach Abmahnung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.11.2012
- Inhalt
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- Abmahnung ist insofern mit eine Weichenstellung. Ergebnis also: Einschüchternde Wirkung hin oder her, Panikanfälle bei Filesharern sind fehl am Platze.
- Bis zur Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs in §101 UrhG gab es (zum Schluss
- Anschlussinhaber für die Rechteinhaber zu erreichen waren. In diesem Zuge kam es auch zu vereinzelten
- Strafbarkeit wegen des Verbreitens pornographischer Werke nach §184 StGB in Betracht kommt (hier konkret §184
- , wobei wahrscheinlich auf Grund der vorherigen Einlassung im zivilrechtlichen Verfahren die
Gesetzentwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Überblick
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 02.12.2012
- Inhalt
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- ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu
- , wird in einem neuen §87f II UrhG definiert: Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische
- Recht ein und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Bei der Frage, was eine öffentliche
- Zugänglichmachung ist, hilft der Blick auf §19a UrhG Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes eingegriffen wird. Dies gilt ebenso für
Virtuelles Hausrecht: Testkäufe in Internet-Shops sind grundsätzlich hinzunehmen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.12.2012
- Inhalt
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- . Aber: Man wird Wettbewerbern mit dem OLG Hamburg (wohl zu Recht) das Aufsuchen des Shops nur “im Rahmen
- Unternehmer nicht bewirken und durchsetzen können. Im Ergebnis ist damit grundsätzlich schon eine
- Besuchsverhalten in Relation zu dem sonstiger Besucher zu setzen ist, kann etwa ein automatisches
- Wettbewerbers im Sinne eines virtuellen Hausverbotes wird der einen Internetshop betreibende
- bestimmter IP-Nummern oder sonstige vergleichbare technische Zugangsbeschränkungen bewirkt wird
Hausrecht & Wettbewerbsrecht: Kein Fotoverbot für Testkäufer!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.12.2012
- Inhalt
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- ZR 122/94, “Testfotos II”). Im Ergebnis wird man mit dem BGH seit der “Testfotos III”-Entscheidung
- aber nur noch in wenigen Ausnahmefällen Probleme mit Testfotos erkennen können.
- Immer wieder hört man ein beliebtes Argument, wenn durch Fotografien in den Räumlichkeiten eines
- doch Fotos in der Hausordnung untersagt, die Fotos sind gar nicht verwertbar!”. So funktioniert es aber
- Fotografien durch Testpersonen in Betriebsräumlichkeiten zum Zweck der Dokumentation von
BGH zur Berechnung des Verletzergewinns bei Schutzrechtsverletzung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.12.2012
- Inhalt
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- und ist durchaus Relevant im Bereich des Schadensersatzrechts, etwa bei Markenrechtsverletzungen
- herauszugebenden Verletzergewinns ist mit dem BGH letztendlich vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des
- bei Vergleichsverhandlungen kompromissbereit zu zeigen. In obigem Fall mit den kostenlosen T-Shirts
- Der Bundesgerichtshof (X ZR 51/11) hat sich mit der Berechnung des Verletzergewinns auseinander
- . Soweit der BGH festgestellt hat, dass der Schutzrechtsverletzer verpflichtet ist, den durch die
eShop-Recht: Wettbewerbsverstoss wenn keine Angabe ob und wie Vertragstext gespeichert werden kann
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.12.2012
- Inhalt
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- etwas Lebensfremd – aber sie steht nun einmal im Gesetz. Hierzu ist kurz festzuhalten, dass das OLG
- “Das ist doch lächerlich” ist bei Online-Shop-Betreibern die inzwischen gewohnte Reaktion wenn ich
- auf Art. 246 §3 Nr.2 EGBGB hinweise, der da lautet: Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist [...] Tatsächlich
- wirkt die Hinweispflicht, die mit einem einfach “Es kann nicht gespeichert werden” erfüllt werden kann
OLG Köln: Urheberrechtsverletzung durch Frames – nun doch?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.12.2012
- Inhalt
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- schützenswert wäre. Aber gar nichts tun reicht dennoch nicht, immerhin sollte der Geschäftspartner auf den
- urheberrechtlich geschützte Werke durchaus via Framing auf Webseiten angezeigt werden können – mit dem
- OLG Köln soll es am Ende auf die Gestaltung im Einzelfall ankommen. Nunmehr hat scheinbar das OLG
- als Störer bei einem Urheberrechtsverstoß via Framing in Betracht kommt. Aber: Es kommt auch hier auf
- der Entscheidung war. In der Sache ging es um ein Bild, das auf einer Seite angezeigt wurde ohne
“Do not Track”: Zur datenschutzrechtlichen Relevanz der Browser-Option
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2012
- Inhalt
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- Konsequenzen mit sich bringt?Grundsatz im Datenschutzsystem des Telemediengesetzes: Opt-In Der rechtliche
- Grundsatz der Datenerhebung im deutschen Telemediengesetz ist das Opt-In: Entweder ein Gesetz
- hier einen eindeutigen Widerspruch, der mit dem TMG auch zu respektieren ist, jedenfalls im Rahmen
- verstehen ist und sodann im Einzelfall entschieden werden, ob dies tatsächlich mit der bisherigen
- Webseiten in den HTTP-Headern, so dass jede Webseite darauf Zugriff nehmen kann. Interessant ist die
Elektronische Gesundheitskarte: Weiteres Urteil sieht keine Probleme mit dem Datenschutz
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2012
- Inhalt
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- Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit ist, die diese Einschränkungen im
- in Anspruch genommen wird. Weitere Entscheidungen aus NRW sind bisher nicht bekannt. Mit Blick auf
- einen neuen Trend in der Rechtsprechung, möglichst grosszügig mit dem “Allgemeininteresse” umzugehen
- Das Sozialgericht Düsseldorf (S 9 KR 111/09) hatte sich mit der elektronischen Gesundheitskarte
- gesetzlichen Krankenversicherung, Sachleistungen in Anspruch zu nehmen, nur funktionieren kann, wenn
Urheberrecht: Befristung von §52a UrhG soll verlängert werden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2012
- Inhalt
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- geschützten Werkes können im Rahmen von Lehre und Unterricht kopiert werden. Aber: Was ist ein kleiner
- §52a UrhG (“Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung”) ist vom Motiv her eine
- sicherlich gute Idee, die in der Praxis schlicht scheiterte: Kleine Teile eines urheberrechtlich
- nachzubessern – ohne Erfolg. Bisher ist der §52a UrhG befristet, aktuell bis zum 31.12.2012. Nunmehr
Bei Anruf Fernabsatz: Nicht jede telefonische Bestellung führt zum Widerrufsrecht!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2012
- Inhalt
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- Eigentlich wirkt es recht einfach: Wenn man unter Einsatz von Telekommunikationsmitteln einen
- Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Mit dieser Regelung ist jedenfalls
- Vertrag abschliesst, gilt das Widerrufsrecht. Wenn man also etwas in einem Laden vor Ort kaufen möchte
- Widerrufsfrist zu haben – das klingt zu schön um wahr zu sein. Ist es auch. Man muss den §312b I BGB genau lesen
- , in dem am Ende eine Ausnahme steht: Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren
Gewalttätiger Zweitklässler darf in andere Schule versetzt werden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 11.11.2012
- Inhalt
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- In extremen Fällen können auch Grundschüler mit der besonders schwerwiegenden Maßnahme der
- gewalttätig ist und den Schulbetrieb in besonders auffälliger Weise stört – andererseits dessen Eltern
- jegliche Zusammenarbeit mit der Schule verweigern. Die Entscheidung darf nicht verallgemeinert werden
- , die Versetzung von Grundschülern an andere Schule wird nur in besonders krassen Ausnahmefällen zur Diskussion stehen können!
Datenschutz – Der aktuelle Facebook-Hoax: “Hiermit widerspreche ich”…
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.11.2012
- Inhalt
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- Widerruf, der Vertragspartner natürlich das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sprich
- so aussieht Man liest nun, im Kern richtig, auf mehreren Seiten, dass dies ein Hoax ist – und
- auch bei Alltagsphänomenen wie den Fotos in Discotheken. Im Gegenzug hat, nach einem wirksamen
- anderen “zugehen”. Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, “wenn sie derart in den Machtbereich des
- Erklärung verschaffen können musste” und dies auch erwartet werden konnte. Genau dies ist das Problem mit
Verkehrsunfall: Rückwärts auf dem Parkplatz zusammengestoßen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 31.10.2012
- Inhalt
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- einer Parklücke, und beide kollidieren, so ist eine 50/50-Quote angebracht (OLG Hamm, I-9 U 32/12