Suche nach "aachen"
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§ 13 StUG
Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft,
Einsicht und Herausgabe
- Inhalt
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- Antragsteller Angaben zu machen hat, die das Auffinden der Informationen ermöglichen. Die
§ 14 StromNZV
Lieferantenwechsel
- Inhalt
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- den Absätzen 1 bis 3 genannten abhängig machen. § 27 Abs. 1 Nr. 17 bleibt unberührt.
§ 8 TzBfG
Verringerung der Arbeitszeit
- Inhalt
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- vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben
§ 7 UhVorschG
Übergang von Ansprüchen des Berechtigten
- Inhalt
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- ;nftige Leistungen gerichtlich geltend machen. Der Unterhalt kann als veränderlicher
§ 6 VAG
Umfang der Erlaubnis; Erlöschen
- Inhalt
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- einem elektronischen Informationsmedium bekannt zu machen. Ist ein gemäß § 124
§ 6 VVG 2008
Beratung des Versicherungsnehmers
- Inhalt
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- ;glichkeit auswirken kann, gegen den Versicherer einen Schadensersatzanspruch nach Absatz 5 geltend zu machen
Art 2 VersAnsprReglGÄndG 2
- Inhalt
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- erfüllt hatte und den Anspruch hätte geltend machen können.(2) Auf
§ 4 WMVO
Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
- Inhalt
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- (1) Der Werkstattrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die
§ 48 WOS 2002
Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- Inhalt
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- Abschluss der Stimmabgabe bekannt zu machen: 1.die als gültig anerkannten Wahlvorschläge; 2
§ 12 UWG 2004
Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung
- Inhalt
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- zusprechen, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn
§ 46 UrhG
Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
- Inhalt
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- Absatz 1 Gebrauch zu machen, dem Urheber oder, wenn sein Wohnort oder Aufenthaltsort unbekannt ist
§ 89b VAG
Unterrichtung der Aufsichtsbehörden über Sanierungsmaßnahmen, Bekanntmachung von Verfügungen der Aufsichtsbehörde
- Inhalt
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- ündung dienenden Teil im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekannt zu machen. In der
Art 35 WWSUG
Ermächtigungen
- Inhalt
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- )Ausschreibungen zur Suche nach abhanden gekommenen Sachen, 4.Einzelheiten des Verfahrens bei der
§ 31c WpHG
Bearbeitung von Kundenaufträgen
- Inhalt
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- Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Aufträge unverzüglich so bekannt machen, dass sie anderen Marktteilnehmern
§ 14 WpÜG
Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
- Inhalt
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- zu machen, bei welcher Stelle die Angebotsunterlage bereit gehalten wird und unter welcher Adresse