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§ 6 HeimsicherungsV
Verwendungszweck
- Inhalt
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- ;ssen sich auf Einrichtungen beziehen, in denen der Leistende oder derjenige, zu dessen Gunsten die
§ 5 BVerfGGO 2015
- Inhalt
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- der Verhinderung der Vizepräsident und bei dessen Verhinderung das dienstälteste, bei
- , dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung sowie deren Ausschüssen obliegt dem Prä
§ 20 BOKraft 1975
Beschriftung
- Inhalt
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- ;ngsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers; die Genehmigungsbehörde kann statt dessen Gesch
- ein Sinnbild erfolgen. (2) Die Beschriftungen oder Sinnbilder müssen eindeutig, gut sichtbar
§ 5 BVerfGGO 1986
- Inhalt
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- Vizepräsident und bei dessen Verhinderung der dienstälteste, bei gleichem Dienstalter der
- Bundesregierung sowie deren Ausschüssen obliegt dem Präsidenten im Benehmen mit dem Vizepr
§ 482 BGB
Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
- Inhalt
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- (1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung
- Verfügung zu stellen. Diese müssen klar und verständlich sein.(2) In jeder Werbung f
§ 47 DRiG
Bundespersonalausschuß in Angelegenheiten der Richter
- Inhalt
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- Justiz und für Verbraucherschutz mit, dessen Stellvertreter ein anderer Beamter des
- vier Richter; sie und ihre Stellvertreter müssen Richter auf Lebenszeit im Bundesdienst sein. Der
§ 4 BGBEG
Weitere Angaben bei der vorvertraglichen Information bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
- Inhalt
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- dessen Berechnungsmethode, soweit der Darlehensgeber diesen Anspruch geltend macht, falls der
- müssen räumlich getrennt von den Angaben nach Absatz 1 und nach den §§ 3 und 8 bis 13a übermittelt werden.
§ 13 UmwG 1995
Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
- Inhalt
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- äger jedem Anteilsinhaber auf dessen Kosten unverzüglich eine Abschrift des Vertrags oder
- ärungen nicht erschienener Anteilsinhaber müssen notariell beurkundet werden. Der Vertrag
§ 43 WoEigG
Zuständigkeit
- Inhalt
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- Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig f
- über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer; 5.Klagen Dritter, die
§ 317 KAGB
Zulässigkeit des Vertriebs von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
- Inhalt
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- und dessen Verwaltungsgesellschaft müssen denselben Herkunftsstaat haben wie der Feeder-AIF
- ; 220, 221 und 222 sicherstellen,3.der Master-AIF und dessen Verwaltungsgesellschaft müssen die
- müssen eine Bezeichnung des Master-AIF enthalten, in dessen Anteile oder Aktien mindestens 85
- und dessen Verwaltungsgesellschaft,2.die Anlagebedingungen, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag
- Feeder-AIF, müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 und gegebenenfalls nach
§ 11 MilchQuotV
Grundsätze
- Inhalt
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- ;bertragungsstellenverfahren) durchgeführt, mittels dessen Anbieter Anlieferungsquoten übertragen und
- ;bernommenen Anlieferungsquoten müssen sich zu jedem Übertragungsstellentermin ausgleichen.(2
- ;bertragungsstelle an Anbieter ausgegebenen und von Nachfragern eingenommenen Entgelte müssen sich fü
§ 13 GarBBAnO
Rettungswege
- Inhalt
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- sein. Die Entfernung ist in der Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile zu messen.(3) In Mittel- und
- Großgaragen müssen dauerhafte und leicht erkennbare Hinweise auf die Ausgänge
- vorhanden sein. In Großgaragen müssen die zu den notwendigen Treppen oder zu den Ausgängen
§ 6 EBRG
Herrschendes Unternehmen
- Inhalt
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- Unternehmen, an dem sie Anteile halten, an dessen Leitung sie jedoch nicht beteiligt sind.
- bestimmten Rangfolge.(3) Bei der Anwendung des Absatzes 2 müssen den Stimm- und Ernennungsrechten eines
- /2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
Anlage 2 EMVBG
CE-Kennzeichnung
- Inhalt
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- dem Gerät oder auf dessen Typenschild anzubringen. Ist dies wegen der Beschaffenheit des Ger
- ; mit folgendem Schriftbild:Bei Verkleinerung oder Vergrößerung müssen die
- angewandten Richtlinien. In diesem Fall müssen die dem Gerät beiliegenden Unterlagen, Hinweise
§ 4 BGBEG
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
- Inhalt
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- Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung
- Datenträger zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen lesbar sein. Die Person
- ügung gestellt werden, müssen sie lesbar sein, und die Person des erklärenden