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§ 52 GmbHG

Aufsichtsrat
Inhalt
  • Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekannt zu machen, dass die Liste zum Handelsregister eingereicht

§ 2 HKEntschG

Heimkehrer
Inhalt
  • 1992 (BGBl. I S. 2094, 2104), geltend machen konnten.(2) Kriegsgefangene sind Deutsche, die wegen milit

§ 23 JuSchG

Vereinfachtes Verfahren
Inhalt
  • Anordnung im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist, gilt dies auch für die Verlängerung.

§ 32 KaffeeStV 2010

Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
Inhalt
  • Monats abzugeben, in dieser alle für die Bemessung erforderlichen Angaben zu machen und den

§ 30 HdlRegVfg

Inhalt
  • Beglaubigungsvermerk ersichtlich zu machen, ob die Hauptschrift eine Urschrift, eine Wiedergabe auf einem Bildtr

§ 189 KAGB

Wirksamwerden der Verschmelzung
Inhalt
  • Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien bekannt zu machen. Bei einer grenz

§ 21 GasNZV 2010

Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Inhalt
  • Energiewirtschaftsgesetzes Gebrauch zu machen. Die Marktgebietsverantwortlichen haben die Analyse nach Satz 4

§ 3 GasNEV

Grundsätze der Entgeltbestimmung
Inhalt
  • machen. Bis zu einer Entscheidung nach Satz 4 können Entgelte in jedem Fall nach Absatz 2 Satz 1 gebildet werden.

§ 6 GewinnungsAbfV

Vermeidung schwerer Unfälle und Information
Inhalt
  • machen.(6) Der Betreiber einer Anlage der Kategorie A hat im Fall eines schweren Unfalls der zust

§ 15 InVorG

Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
Inhalt
  • Gebrauch zu machen. Diese Rechte sind auf Antrag des Berechtigten durch das Amt zur Regelung offener

§ 9 KartRingfV 2001

Verwendung und Behandlung bei Befall an Tomatenpflanzen
Inhalt
  • behandeln, dass eine Ausbreitung der Schleimkrankheit verhindert wird,2.Sachen, die mit

§ 74c GVG

Inhalt
  • und 120b bleiben unberührt.(2) In den Sachen, in denen die Wirtschaftsstrafkammer nach Absatz 1

§ 142a GVG

Inhalt
  • des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes;2.in Sachen von minderer

§ 15a GüKG 1998

Werkverkehrsdatei
Inhalt
  • Speicherung in der Werkverkehrsdatei hat der Unternehmer bei der Anmeldung folgende Angaben zu machen und auf

§ 61a IRG

Datenübermittlung ohne Ersuchen
Inhalt
  • Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten