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§ 144 SAG

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
Inhalt
  • ;ben oder Ansprüche aus einer Sicherheit geltend zu machen und3.etwaige vertragliche Rechte des

§ 110a SGB 4

Aufbewahrungspflicht
Inhalt
  • Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, die Unterlagen lesbar zu machen. Soweit erforderlich

§ 111c SGB 5

Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen
Inhalt
  • Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam dies bis zum 31. Dezember 2012 gegenüber dem Träger der Einrichtung schriftlich geltend machen.

§ 286a SGB 6

Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen
Inhalt
  • Feststellung rechtserheblichen Zeiten glaubhaft machen. Als Mittel der Glaubhaftmachung können

Inhaltsübersicht SÜG

Inhalt
  • ; 2Betroffener Personenkreis§ 3Zuständigkeit§ 4Verschlußsachen§

§ 3 SachenRBerG

Regelungsinstrumente und Regelungsziele
Inhalt
  • äude nach Maßgabe dieses Kapitels geltend machen. Die Beteiligten können von den

§ 82 SachenRBerG

Übernahmeverlangen des Grundstückseigentümers
Inhalt
  • die in den Absätzen 1 und 2 bestimmten Ansprüche erst geltend machen, nachdem er dem

§ 18 SchVG

Abstimmung ohne Versammlung
Inhalt
  • üglich bekannt zu machen; § 17 gilt entsprechend. Hilft der Abstimmungsleiter dem Widerspruch

§ 34 SchaumwZwStV 2010

Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
Inhalt
  • des zuständigen Hauptzollamts hat der zur Anzeige Verpflichtete weitere Angaben zu machen

§ 3 SeeStrOV

Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
Inhalt
  • diese ein Abweichen von den Vorschriften dieser Verordnung notwendig machen.(3) Wer infolge kö

§ 8 SprengG 1976

Versagung der Erlaubnis
Inhalt
  • §§ 8a und 8b vorliegen. Ergebnis und Rechtsgrundlage der zugrunde gelegten Überprüfung sind aktenkundig zu machen.

§ 40 SprengG 1976

Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
Inhalt
  • Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit

§ 7 SpurVerkErprG

Veränderungssperre
Inhalt
  • ;blich bekanntzumachen. Planungsgebiete sind außerdem in Karten kenntlich zu machen, die in den

§ 1 StAuskV

Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Inhalt
  • ;gensmasse zu machen, die den der Auskunft zugrunde liegenden Sachverhalt verwirklichen soll.

§ 2 DLInfoV

Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
Inhalt
  • änger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen