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§ 94 BBergG

Geltendmachung der Rechte an der Hinterlegung, Verteilungsverfahren
Inhalt
  • ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verteilungsverfahrens

§ 1 BDSG 1990

Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
Inhalt
  • Angaben über im Inland ansässige Vertreter zu machen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht

§ 2 BGBEG

Inhalt des Eigentums
Inhalt
  • (1) Auf das am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehende Eigentum an Sachen finden von

§ 43 BGSG 1994

Durchsuchung von Personen
Inhalt
  • , 2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt

§ 8d BVerfSchG

Weitere Auskunftsverlangen
Inhalt
  • Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen.(4) Auf Grund eines

§ 95 BBauG

Entschädigung für den Rechtsverlust
Inhalt
  • Eigentümer eine Entschädigung in den Fällen der §§ 40 bis 42 geltend machen

§ 55 BBauG

Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
Inhalt
  • Umlegungsstelle soll von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn dies zur alsbaldigen Durchführung des Bebauungsplans zweckmäßig ist.

§ 245a BBauG

Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Inhalt
  • , stellt die Gemeinde dies in einem Beschluss fest, der ortsüblich bekannt zu machen ist. Mit der

§ 3.25 BinSchStrO 2012

Bezeichnung schwimmender Gerätebei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge(Anlage 3: Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
Inhalt
  • werden können, müssen sie auf Nachen, Tonnen oder in anderer geeigneter Weise gesetzt werden

§ 9 BLBV

Entscheidungsberechtigte und Verfahren
Inhalt
  • der Möglichkeit der Vergabe von Leistungsstufen keinen Gebrauch machen.(3) Die

§ 14 BierStV 2010

Registrierter Versender
Inhalt
  • Verlangen des zuständigen Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn

Art 17b BGBEG

Eingetragene Lebenspartnerschaft
Inhalt
  • Lebenspartnerschaft dem Recht eines anderen Staates, so ist auf im Inland befindliche bewegliche Sachen § 8 Abs

§ 6 BKADV

Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
Inhalt
  • zur polizeilichen Beobachtung ausgeschriebenen Sachen auch beziehen auf 1.Eigentümer,2.Besitzer

§ 54 LBG

Inhalt
  • bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen

§ 4 LuftVG

Inhalt
  • oder mit diesem vertraut machen, es sei denn, dass ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugf