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§ 94 BBergG
Geltendmachung der Rechte an der Hinterlegung,
Verteilungsverfahren
- Inhalt
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- ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verteilungsverfahrens
§ 1 BDSG 1990
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Inhalt
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- Angaben über im Inland ansässige Vertreter zu machen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht
§ 2 BGBEG
Inhalt des Eigentums
- Inhalt
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- (1) Auf das am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehende Eigentum an Sachen finden von
§ 43 BGSG 1994
Durchsuchung von Personen
- Inhalt
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- , 2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt
§ 8d BVerfSchG
Weitere Auskunftsverlangen
- Inhalt
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- Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen.(4) Auf Grund eines
§ 95 BBauG
Entschädigung für den Rechtsverlust
- Inhalt
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- Eigentümer eine Entschädigung in den Fällen der §§ 40 bis 42 geltend machen
§ 55 BBauG
Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
- Inhalt
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- Umlegungsstelle soll von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn dies zur alsbaldigen Durchführung des Bebauungsplans zweckmäßig ist.
§ 245a BBauG
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
- Inhalt
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- , stellt die Gemeinde dies in einem Beschluss fest, der ortsüblich bekannt zu machen ist. Mit der
§ 3.25 BinSchStrO 2012
Bezeichnung schwimmender Gerätebei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge(Anlage 3: Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
- Inhalt
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- werden können, müssen sie auf Nachen, Tonnen oder in anderer geeigneter Weise gesetzt werden
§ 9 BLBV
Entscheidungsberechtigte und Verfahren
- Inhalt
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- der Möglichkeit der Vergabe von Leistungsstufen keinen Gebrauch machen.(3) Die
§ 14 BierStV 2010
Registrierter Versender
- Inhalt
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- Verlangen des zuständigen Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn
Art 17b BGBEG
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Inhalt
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- Lebenspartnerschaft dem Recht eines anderen Staates, so ist auf im Inland befindliche bewegliche Sachen § 8 Abs
§ 6 BKADV
Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
- Inhalt
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- zur polizeilichen Beobachtung ausgeschriebenen Sachen auch beziehen auf 1.Eigentümer,2.Besitzer
§ 54 LBG
- Inhalt
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- bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen
§ 4 LuftVG
- Inhalt
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- oder mit diesem vertraut machen, es sei denn, dass ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugf