Suche nach "aachen"
Ergebnisse 16939
Seite 443 von 1130
§ 246a AktG
Freigabeverfahren
- Inhalt
-
- Tatsachen, auf Grund deren der Beschluss ergehen kann, sind glaubhaft zu machen. Der Beschluss ist
§ 23 FKAG
Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen
- Inhalt
-
- Beschluss unverzüglich nachzuholen. Der Beschluss ist aktenkundig zu machen. Ist die
§ 127 GBO
- Inhalt
-
- verpflichtet ist, einem Gericht oder einer Behörde über eine Eintragung Mitteilung zu machen
§ 3a EntgFG
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
- Inhalt
-
- anteilig zu tragen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen.
§ 352 FamFG
Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
- Inhalt
-
- vorgeschriebenen Angaben zu machen.(3) Der Antragsteller hat die Richtigkeit der Angaben nach Absatz 1 Satz 1
§ 8 GBBStatÄndVAnl
Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats
- Inhalt
-
- kann weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen.
§ 97 EnergieStV
Steuerentlastung für die Luftfahrt
- Inhalt
-
- erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die Steuerentlastung wird
§ 99 EnergieStV
Steuerentlastung für die Stromerzeugung
- Inhalt
-
- Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die
§ 99a EnergieStV
Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- Inhalt
-
- Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die
§ 20 ErbStG 1974
Steuerschuldner
- Inhalt
-
- Berechtigten zur Verfügung stellen.(7) Die Haftung nach Absatz 6 ist nicht geltend zu machen, wenn der in
§ 5 ErbStG 1974
Zugewinngemeinschaft
- Inhalt
-
- Ausgleichsforderung geltend machen könnte, nicht als Erwerb im Sinne des § 3. Bei der Berechnung
§ 20 FlRV
- Inhalt
-
- sonstigen Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a sind glaubhaft zu machen.(4) § 11 Satz 1 und 2
§ 13 AufenthV
Notreiseausweis
- Inhalt
-
- ;nder seine Identität glaubhaft machen kann und er 1.Unionsbürger oder Staatsangehö
§ 15 BArtSchV 2005
Ausgabe von Kennzeichen
- Inhalt
-
- unverzüglich entsprechende Angaben zu machen.(7) Im Falle der Präparation verbleibt der
§ 92 BBergG
Ausführung der Grundabtretung
- Inhalt
-
- ädigungsberechtigten die Ausführung der Grundabtretung davon abhängig machen, daß