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§ 246a AktG

Freigabeverfahren
Inhalt
  • Tatsachen, auf Grund deren der Beschluss ergehen kann, sind glaubhaft zu machen. Der Beschluss ist

§ 23 FKAG

Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen
Inhalt
  • Beschluss unverzüglich nachzuholen. Der Beschluss ist aktenkundig zu machen. Ist die

§ 127 GBO

Inhalt
  • verpflichtet ist, einem Gericht oder einer Behörde über eine Eintragung Mitteilung zu machen

§ 3a EntgFG

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Inhalt
  • anteilig zu tragen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen.

§ 352 FamFG

Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
Inhalt
  • vorgeschriebenen Angaben zu machen.(3) Der Antragsteller hat die Richtigkeit der Angaben nach Absatz 1 Satz 1

§ 8 GBBStatÄndVAnl

Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats
Inhalt
  • kann weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen.

§ 97 EnergieStV

Steuerentlastung für die Luftfahrt
Inhalt
  • erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die Steuerentlastung wird

§ 99 EnergieStV

Steuerentlastung für die Stromerzeugung
Inhalt
  • Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die

§ 99a EnergieStV

Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
Inhalt
  • Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen. Die

§ 20 ErbStG 1974

Steuerschuldner
Inhalt
  • Berechtigten zur Verfügung stellen.(7) Die Haftung nach Absatz 6 ist nicht geltend zu machen, wenn der in

§ 5 ErbStG 1974

Zugewinngemeinschaft
Inhalt
  • Ausgleichsforderung geltend machen könnte, nicht als Erwerb im Sinne des § 3. Bei der Berechnung

§ 20 FlRV

Inhalt
  • sonstigen Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a sind glaubhaft zu machen.(4) § 11 Satz 1 und 2

§ 13 AufenthV

Notreiseausweis
Inhalt
  • ;nder seine Identität glaubhaft machen kann und er 1.Unionsbürger oder Staatsangehö

§ 15 BArtSchV 2005

Ausgabe von Kennzeichen
Inhalt
  • unverzüglich entsprechende Angaben zu machen.(7) Im Falle der Präparation verbleibt der

§ 92 BBergG

Ausführung der Grundabtretung
Inhalt
  • ädigungsberechtigten die Ausführung der Grundabtretung davon abhängig machen, daß