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§ 64 FFG 1979
Entscheidungszuständigkeiten
- Inhalt
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- die Entscheidung des Verwaltungsrates bei dessen Vorsitz, entscheidet der Verwaltungsrat an Stelle des Vorstandes.
§ 14a FFG 1979
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Empfang zu einem vom Nutzer oder von der Nutzerin gewählten Zeitpunkt auf dessen oder deren individuellen Abruf hin bereitgestellt werden.
§ 6 FahrzIAAusbV
Ausbildungsberufsbild
- Inhalt
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- von Werk- und Hilfsstoffen, 9.Messen und Prüfen, 10.Einrichten von Maschinen und Anlagen, 11
§ 99 FamFG
Kindschaftssachen
- Inhalt
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- das Gericht, bei dem die Vormundschaft anhängig ist, sie an den Staat, dessen Gerichte für
Art 1 GDtWahlVDVtrÄndVtr
- Inhalt
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- - Jessen - Roßlau - ZerbstLandkreis WittenbergLandkreis GräfenhainichenLandkreis Roß
§ 28 ErstrG
Weiterbenutzungsrechte
- Inhalt
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- ;rdiger Besitzstand begründet worden ist, dessen Nichtanerkennung unter Berücksichtigung
§ 71 FamFG
Frist und Form der Rechtsbeschwerde
- Inhalt
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- Beschluss angefochten und dessen Aufhebung beantragt werde (Rechtsbeschwerdeanträge);2.die Angabe
§ 21 FlUUG
Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
- Inhalt
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- ;nften einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder nach Darlegung dessen, der
§ 13 FlurbG
- Inhalt
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- dingliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks berechtigen oder dessen Benutzung
§ 19 GAD
Unterstützung der Familienangehörigen
- Inhalt
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- dessen Kinder wird zum Schutz von Ehe und Familie gefördert. Sie liegt im besonderen Interesse des
§ 6 GBZugV 2011
Prüfungsausschuss
- Inhalt
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- . Zuständig ist der Prüfungsausschuss, in dessen Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Hat
§ 17 GGVSEB
Pflichten des Auftraggebers des Absenders
- Inhalt
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- ; 35 Absatz 1 unterliegen, auf dessen Beachtung schriftlich hinzuweisen, und3.dafür zu sorgen
§ 33 GBVfg
- Inhalt
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- , Buchstabe c jedoch mit Ausnahme seines Satzes 3.(2d)1.Jeder übertragene Vermerk, dessen
§ 80 AufenthG 2004
Handlungsfähigkeit
- Inhalt
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- nicht im Bundesgebiet aufhält oder dessen Aufenthaltsort im Bundesgebiet unbekannt ist.(3) Bei
§ 40 AufenthG 2004
Versagungsgründe
- Inhalt
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- oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter innerhalb der letzten fünf Jahre