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Wettbewerbsverstoß durch Führen ausländischer Titel
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 30.09.2014
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 18.03.2014 unter dem Az. 12 U
- Qualifikation führe in die Irre.Dem Verfügungsbeklagten hat das Gericht daher untersagt, im geschäftlichen
- Verkehr zum anwaltlichen Wettbewerb, vor allem in Baden-Württemberg, die Namenszusätze “Prof.” sowie
Der politische Kommentar: Wie die Oerlinghauser Verwaltungspitze die gewählten Ratsvertreter mit der Politik der außerplanmäßigen Ausgaben klein und nutzlos hält
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.09.2014
- Titel
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- Der politische Kommentar: Wie die Oerlinghauser Verwaltungspitze die gewählten Ratsvertreter mit
- Inhalt
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- Beim morgendlichen Blick in die Haus- und Hofpostille der Oerlinghauser zeitungsleserschaft, der
- -Luhmann-Gymnasiums Thema im Rat gewesen sein muss. Und nicht nur das, es müssen außerplanmäßige
- lesen.Aber dann müsste ich wahrscheinlich mit einem Schlauch losgehen und den Verantwortlichen
- zeigen, dass der auch noch zu etwas anderes gebrauchen ist, als zum Feuer löschen. Danach müsste ich
- gleich aus mehrfacher Sicht.Ersten also ist der Brandschutz nicht auf dem aktuellen Stand, was bedeutet
OLG Köln, Urteil vom 28. August 2009, 6 U 225/08
Rechtsanwalt Matthias Lederer vom 29.09.2014
Einfacher in die Cloud mit ISO 27018
Rechtsexperte Dr. Andreas Splittgerber vom 29.09.2014
- Titel
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- Einfacher in die Cloud mit ISO 27018
- Inhalt
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- -Provider. Der Standard ist eine Mischung aus Auftragsdatenverarbeitungsstandard und Technische und
- Organisatorische Maßnahmen ( TOMs). Er ist keine Wunderwaffe für Provider zum Nachweis der Einhaltung von
- -Standard einhalten und dies zumindest durch ein Selbst-Audit nachweisen können, Vorteile im Wettbewerb
OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 2009, 4 U 69/09
Rechtsanwalt Matthias Lederer vom 29.09.2014
Auftraggeber muss gewerblichem Online-Portal keine Auskunft erteilen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 29.09.2014
Interview mit Gudrun Happich zur Kanzleiführung: “Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld”
Eva Engelken vom 29.09.2014
- Titel
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- Interview mit Gudrun Happich zur Kanzleiführung: “Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld”
- Inhalt
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- Gudrun Happich, Executive Coach, im Interview mit Eva Engelken über Führung und Wertschätzung in
- , Business Development, Marketing, IT, Finanzen und Office Management. Ist das schon ausreichend, um
- diesen Angeboten auch wieder um geldwerte Vorteile. Das ist schon ein guter Ansatz, reicht alleine
- Junioren zu Partnern werden lassen – wie das ja seit einigen Jahren in großen Kanzleien der Fall ist
- andererseits. Zu den Nichtberufsträgern gehören alle, vom IT-Mitarbeiter über die Sekretärin bis hin zur
Rea Mobil – rechtlich “Off Road”?
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 29.09.2014
- Inhalt
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- bei Notarzteinsätzen die Überlebensrate bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand verbessern. Ist das Rea Mobil rechtlich zulässig?Weiterlesen ›
Die Datenwoche im Datenschutz (KW39 2014)
Dr. Sebastian Kraska vom 28.09.2014
- Titel
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- Die Datenwoche im Datenschutz (KW39 2014)
- Inhalt
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- Vorstrafen vorliegen >>> Nationaler IT-Gipfel unter Ausschluß der Zivilgesellschaft >>
- ;> Mobile Geräte im Unternehmen: Diebstähle unentdeckt >>> Datenschützer kritisiert
- , bereitgestellt bei Haufe.de/Recht… *** Mittwoch, 24. September 2014 Das Bundeskriminalamt (BKA) sammelt
- vorliegen. Zeit.de… *** Donnerstag, 25. September 2014 Nationaler IT-Gipfel auch 2014 weitgehend unter
- Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 2009, 4 U 58/09
Rechtsanwalt Matthias Lederer vom 28.09.2014
OLG Hamm, Urteil vom 4. August 2009, 4 U 11/09
Rechtsanwalt Matthias Lederer vom 28.09.2014
Abmahnung für Filesharing an Film "X-Men: Zukunft ist Vergangenheit" durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.09.2014
- Titel
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- Abmahnung für Filesharing an Film "X-Men: Zukunft ist Vergangenheit" durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
- Inhalt
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- , können Sie sich gerne mit mirtelefonisch :05202 / 7 31 32 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- urheberrechtlich geschützten 3D-Actionfilms aus 2014 " X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ in
- Rechtsanwälte:Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
- unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
- -Actionfilm aus 2014 " X-Men: Zukunft ist Vergangenheit (Originaltitel: X-Men: Days of Future Past)" von
Daniel Sebastian kann jetzt auch schwere Namen - DigiRights Administration GmbH lässt den Titel "Unless We Forget" der Interpreten " Jewelz & Scott Sparks feat. Quilla" abmahnen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.09.2014
- Inhalt
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- stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers
- werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
- telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in
- gerne mit mirtelefonisch :05202 / 7 31 32 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.dein Verbindung setzen.
- -)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations, insbesondere den German Top 100
Arzt muss anonyme Bewertung in Internetportal dulden
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 28.09.2014
- Titel
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- Arzt muss anonyme Bewertung in Internetportal dulden
- Inhalt
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- in einer Revisionsverhandlung über die Klage eines Arztes, der geltend gemacht hatte, durch die
- Bewertung in dem Münchener Internetbewertungsportal Jameda in seinen Rechten verletzt worden zu sein
- . Jameda ist ein Portal, bei dem Internetnutzer Ärzte und andere Heilberufler sowohl suchen als auch
- bewerten können. Zu den Informationen, die in diesem Portal abrufbar sind, gehören neben objektiven
- von Portalnutzern abgegebene Bewertungen. Die bewertenden User müssen sich lediglich mit ihrer E-Mail
Wettbewerbsrecht: Health-Claims-Verordnung und Kombinationspräparat
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.09.2014
- Inhalt
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- In einer sehr umfangreichen Entscheidung hat sich das Landgericht Düsseldorf (14c O 138/13) mit der
- wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit
- dies auch der Fall ist, wenn ein theoretisch möglicher Rückschluss auf andere Bestandteile besteht
- . Konkret ging es darum, dass das Produkt u.a. benannt war mit “Ginkgo”, während konkret gesagt wurde “B
- -Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis”. Daraus ist aber nicht der