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§ 2 SachvPrüfV
Gegenstand und Umfang der Prüfung
- Inhalt
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- , die seit dem Geschäftsjahr vergangen sind, zu dessen Abschluss zuletzt eine Prüfung vorgenommen wurde.
§ 123 SachenRBerG
Härteklausel bei niedrigen Grundstückswerten
- Inhalt
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- (1) Der Nutzer eines Grundstücks, dessen Verkehrswert die in § 15 Abs. 2 bezeichneten
§ 15 SamEnV
Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
- Inhalt
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- Namen und die Anschrift des Betriebes des Tierhalters, zu dessen Bestand das Empfängertier geh
§ 10 SchRG
- Inhalt
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- durch den Insolvenzverwalter erfolgt.(3) Der Rang des Rechts, auf dessen Einräumung der Anspruch
§ 43a StGB
Verhängung der Vermögensstrafe
- Inhalt
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- , dessen Höhe durch den Wert des Vermögens des Täters begrenzt ist (Vermögensstrafe
§ 107b StGB
Fälschung von Wahlunterlagen
- Inhalt
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- Eintragung hat, 3.die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen
§ 276 StGB
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
- Inhalt
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- ühren oder auszuführen unternimmt oder 2.in der Absicht, dessen Gebrauch zur Tä
§ 13e SVG
- Inhalt
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- Einem früheren Soldaten auf Zeit, dessen Dienstverhältnis nach einer Gesamtdienstzeit
§ 10 SichLVFinV
Ausscheiden aus dem Sicherungsfonds
- Inhalt
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- aus dem Sicherungsfonds ausscheidet, weil dessen Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb gemäß
§ 77 VAG
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen
- Inhalt
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- ;gens nur so weit verfügt werden, wie für den Anspruch, zu dessen Gunsten verfügt wird
§ 170 VVG 2008
Eintrittsrecht
- Inhalt
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- befriedigen, dessen Zahlung der Versicherungsnehmer im Fall der Kündigung des Versicherungsverh
§ 16 VerifZusAusfG
Empfänger und Zeitpunkt der Informationen
- Inhalt
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- Aufbereitung 210 Tage vor Beginn und bis zum 1. April jedes Jahres Informationen über den Lagerort oder dessen Wechsel im vorhergehenden Kalenderjahr.
(XXXX) VersAusglKassG§3Abs1S2Bek
- Inhalt
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- . I S. 1939) tritt damit dessen Artikel 9d Nummer 2, durch den § 15 Absatz 5 des
§ 8 VerstV 2003
Buchführung
- Inhalt
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- (1) Der Versteigerer hat über jeden Versteigerungsauftrag und dessen Abwicklung nach den
Anlage 4 ViehVerkV 2007
(zu § 27 Absatz 3 und 4)Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung
- Inhalt
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- = Niedersachsen 04 = Bremen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 08 = Baden