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§ 8 TNV

Abgeleitete Zuteilung von Nummern
Inhalt
  • oder im Fall des Absatzes 2 Satz 3 gegenüber dem neuen Anbieter geltend machen. War der Empf

§ 17 VSVgV

Vorinformation
Inhalt
  • machen.(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

§ 28 VSchDG

Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Inhalt
  • glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann

§ 16 WaffG 2002

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
Inhalt
  • Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung glaubhaft machen, dass sie diese Waffen zur Pflege

§ 75 SchRegDV

Inhalt
  • anzumelden und gemäß § 13 der Schiffsregisterordnung glaubhaft zu machen oder

§ 15 SeeAnlV

Verantwortliche Personen
Inhalt
  • zu machen. Die Änderung der Stellung im Betrieb und das Ausscheiden verantwortlicher Personen

§ 19 SeeUnterkunftsV

Messen, Pantries und Ausstattungen
Inhalt
  • erforderlich machen, in denen die Besatzungsmitglieder ihre Mahlzeiten einnehmen können. Soweit es

§ 10a SortSchG 1985

Beschränkung der Wirkung des Sortenschutzes
Inhalt
  • Nr. L 227 S. 1)..(6) Landwirte, die von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch machen, sowie von

§ 10 TEHG 2011

Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln
Inhalt
  • Zustimmung des Bundestages. Der Bundestag kann diese Zustimmung davon abhängig machen, ob Ä

§ 3 SeeSchStrO 1971

Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
Inhalt
  • notwendig machen.(3) Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses

§ 43 StVZO 2012

Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
Inhalt
  • nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen

§ 152a VwGO

Inhalt
  • glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die

§ 30 WoGG

Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
Inhalt
  • ist durch Verwaltungsakt geltend zu machen. Ein Geldinstitut, das eine Rücküberweisung mit

§ 7 ZDVWahlV 2

Wahlverfahren
Inhalt
  • , weitere Vorschläge zu machen.(4) Steht nur ein Bewerber zur Wahl, gilt dieser als gewählt, wenn

§ 13 SchaumwZwStV 2010

Registrierter Versender
Inhalt
  • zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht