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§ 84 SGB 9

Prävention
Inhalt
  • . Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden

§ 131 SGG

Inhalt
  • ückgängig zu machen ist. Dies ist nur zulässig, wenn die Verwaltungsstelle rechtlich

§ 23 SÜG

Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
Inhalt
  • Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der

§ 19 SaatVerkG 1985

Überwachung der Einfuhr
Inhalt
  • Probenahme für die Sortenüberwachungabhängig zu machen.(4) Das Bundesministerium für

§ 76 SeeArbG

Durchführung und Kosten der Heimschaffung
Inhalt
  • Besatzungsmitglied den Anspruch erstmals geltend machen konnte, geltend gemacht worden ist.(5) Ist das Heuerverh

§ 9 ZAGAnzV

Anzeigen nach § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 19 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Inanspruchnahme von Agenten)
Inhalt
  • mehrerer Betriebsstellen im Aufnahmestaat geplant, sind hierzu nähere Angaben zu machen.4.Der Gesch

§ 95b UrhG

Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
Inhalt
  • machen zu können: 1.§ 45 (Rechtspflege und öffentliche Sicherheit), 2.§ 45a

§ 63 UrhG

Quellenangabe
Inhalt
  • , in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen

§ 1a VZOG

Begriff des Vermögens
Inhalt
  • Sachen, gewerbliche Schutzrechte sowie Unternehmen. Dazu gehören ferner Verbindlichkeiten, Anspr

§ 68 StPO

Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
Inhalt
  • nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen. Er hat jedoch in der

§ 6 Stär/ZuckProdErstV

Pflichten des Erstattungsbeteiligten
Inhalt
  • Bücher zu führen, 2.gesonderte Aufzeichnungen zu machen übera)den Zu- und Abgang oder

§ 17 StandAG

Auswahl für untertägige Erkundung
Inhalt
  • Absatz 4 Satz 3 des Atomgesetzes genannten Rechtsverordnung öffentlich bekannt zu machen. Für

§ 10 StandAG

Durchführung von Bürgerversammlungen
Inhalt
  • bekannt zu machen.(4) Über die Ergebnisse jeder Bürgerversammlung und das Gesamtergebnis

§ 4a WpHG

Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
Inhalt
  • Bundesanstalt kann Mitteilungen nach Satz 1 auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt machen.(3) §

§ 1 StVZOAusnV 35

Inhalt
  • kenntlich zu machen: 1.bei einer Breite von nicht mehr als 2,75 m ist eine besondere Kenntlichmachung nicht