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§ 33b JGG
Besetzung der Jugendkammer
- Inhalt
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- Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen erforderlich machen, beschließt sie eine solche Besetzung.(6
§ 73 EEG 2014
Übertragungsnetzbetreiber
- Inhalt
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- Absatz 2 Satz 3 Gebrauch machen, müssen alle Netzbetreiber, in deren Netz der Bilanzkreis
Anlage 1 FeV 2010
(zu § 5 Absatz 2)Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer
- Inhalt
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- zu begründen und einsichtig zu machen.2.Praktische Ausbildung2.1Die praktische Ausbildung muss
§ 7 RSiedlGErgG 1935
- Inhalt
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- Pachtgrundstück zusteht, kann ihn nur bis zu einem von der Siedlungsbehörde festgesetzten Zeitpunkt geltend machen.
§ 138 SAG
Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
- Inhalt
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- gruppenangehörigen Unternehmen machen. Unbenommen der Regelungen der §§ 167 bis 171 gilt Satz 1
Art 7 ÖlHaftG
- Inhalt
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- des Fonds nach Absatz 1 erforderlichen Angaben über ihren Ölerhalt zu machen. Auf Verlangen
§ 5 ÖlSG
Mitteilung der erhaltenen Ölmengen
- Inhalt
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- Erhalt von Öl zu machen und deren Richtigkeit auf Verlangen des Bundesministeriums für
§ 25 PBefG
Widerruf der Genehmigung
- Inhalt
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- § 284 der Abgabenordnung machen.(3a) Soweit beim Verkehr mit Kraftomnibussen eine Genehmigung
§ 62 PKDBSa
Auszahlung der Kassenleistungen
- Inhalt
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- Geltungsbereich des Grundgesetzes abhängig machen.(6) Werden Rentenberechtigte durch satzungsgemä
§ 4a PflBeschauV 1989
Neue Schadorganismen
- Inhalt
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- Entseuchung oder Entwesung abhängig machen, wenn auf Grund einer Risikoanalyse des Julius K
§ 123 PatG
- Inhalt
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- enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen
§ 57 PflSchG 2012
Julius Kühn-Institut
- Inhalt
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- bekannt machen.(4) Das Julius Kühn-Institut macht die nach Artikel X des Internationalen
§ 9 SGB 3
Ortsnahe Leistungserbringung
- Inhalt
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- ) Die Agenturen für Arbeit sollen die Vorgänge am Arbeitsmarkt besser durchschaubar machen
§ 286 SGB 6
Versicherungskarten
- Inhalt
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- . Nachgewiesene Beiträge und Arbeitsentgelte werden beglaubigt übertragen.(5) Machen
§ 183 SGB 7
Umlageverfahren
- Inhalt
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- vollständig machen, kann die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft eine Schätzung vornehmen