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§ 34 AtG

Freistellungsverpflichtung
Inhalt
  • erhobenen Schadensersatzansprüchen oder eingeleiteten Ermittlungsverfahren Mitteilung zu machen und auf

§ 78a AufenthG 2004

Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
Inhalt
  • ist kenntlich zu machen, dass es sich um eine Ausstellung im Ausnahmefall handelt.(2) Vordrucke nach

§ 35 BierStV 2010

Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
Inhalt
  • der zur Anzeige Verpflichtete weitere Angaben zu machen, Aufzeichnungen über den Bezug des

§ 4 BinSchPRG

Inhalt
  • üche wegen Sachschäden sind 1.solche wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Sachen

§ 16 BioSt-NachV

Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
Inhalt
  • Bundesanzeiger bekannt zu machen. Sie gelten nur, sofern nicht die Kommission der Europäischen

§ 8 BGSVVermG

Forderungen und sonstige Rechte
Inhalt
  • Person geltend zu machen. Daraus resultierende Zahlungsbeträge sind dem Sonderkonto für

§ 20j BKAG 1997

Rasterfahndung
Inhalt
  • einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhalt im öffentlichen Interesse geboten ist

§ 117 BBauG

Ausführung des Enteignungsbeschlusses
Inhalt
  • abhängig machen, dass der durch die Enteignung Begünstigte im Übrigen für einen

§ 144 BBauG

Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
Inhalt
  • dies ortsüblich bekannt zu machen.(4) Keiner Genehmigung bedürfen 1.Vorhaben und

§ 10a BHO

Geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten
Inhalt
  • ängig machen, das vom Bundestag in entsprechender Anwendung von § 2 des Gesetzes über

§ 23a BImSchG

Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
Inhalt
  • änglich zu machen. Wird kein Genehmigungsverfahren nach § 23b durchgeführt, macht die

§ 28a BGSG 1994

Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
Inhalt
  • der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist aktenkundig zu machen. Diese Daten dürfen

Anhang 3 BUV 2006

(zu § 1 Nr. 3) Regelungen über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Inhalt
  • Sicherheitsbeauftragten sind im Unternehmen bekannt zu machen. IV.Mitteilung an die Unfallkasse des

§ 7 BattG

Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
Inhalt
  • glaubhaft zu machen. Die Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems kann auch nachtr

§ 25 BelWertV

Beleihungen im Ausland
Inhalt
  • in dem nach § 5 Abs. 1 zu erstellenden Beleihungswertgutachten kenntlich zu machen. Auf eine