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§ 168 KAGB
Bewertung; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- und sonstigen Verbindlichkeiten zu ermitteln. Zur Bestimmung des Verkehrswertes des Vermö
- sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Die
§ 37 GeflPestSchV
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- Inhalt
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- ist, dass die Vögel in einen Stall oder sonstigen Standort verbracht werden, in dem kein Gefl
- sonstigen Standort verbracht werden, in dem kein Geflügel oder nur gegen Geflügelpest geimpftes Geflügel gehalten wird.
§ 1 OrthBandMstrV
Berufsbild
- Inhalt
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- Anpassung von Vorrichtungen, textilen Kleidungsstücken und sonstigen Gebrauchsgegenständen des
- sonstigen Heil-, Hilfs- und Rehabilitationsmitteln, 17.Abnehmen von Maßen und Abdrücken, 18
§ 3 PBefAusglV
Ermittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des
Ausgleichs
- Inhalt
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- Nachbarortslinienverkehr,8 Kilometer, wenn überwiegend sonstiger Linienverkehr (Überlandlinienverkehr
- Verkehrszählung oder 3.in sonstiger geeigneter Weise. (6) (weggefallen)
§ 89a StGB
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- Inhalt
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- Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven
- Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen
§ 47 TierImpfStV 2006
Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- ein Kleidungsstück, einen sonstigen Gegenstand oder eine Schutzkleidung nicht oder nicht
- , ein Gerät oder einen sonstigen Gegenstand verbringt,4.entgegen § 9 Absatz 7 Satz 1 Dung
§ 1 TabStG 2009
Steuergebiet, Steuergegenstand
- Inhalt
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- statt aus Tabak teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die die sonstigen Voraussetzungen nach
- Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2
§ 17 TierZG 2006
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
- Inhalt
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- Betreiber einer sonstigen Besamungsstation, eines Samendepots oder einer sonstigen Embryo
§ 12 SchwbWV
Wirtschaftsführung
- Inhalt
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- sonstigen Erträgen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit und den von den Rehabilitationsträgern
- ür solche Investitionen, aus Leistungen der Rehabilitationsträger oder aus sonstigen
§ 81 VAG
Rechts- und Finanzaufsicht
- Inhalt
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- ältnis betreffenden und aller sonstigen die Versicherten betreffenden Vorschriften sowie der
- Vorstandes sowie sonstigen Geschäftsleitern oder den die Unternehmen kontrollierenden Personen
§ 23 WHG 2009
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- Inhalt
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- Errichtung, den Betrieb und die Benutzung von Abwasseranlagen und sonstigen in diesem Gesetz geregelten
- Umweltvereinigungen, der sonstigen Betroffenen und der für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten
LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 537/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.02.2011
- Inhalt
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- Pflegebedürftigkeit; Zusammen- 5,0 % arbeit mit der ARGE 3.1.7. Sonstiges: Bereitschaftsdienst im
- . Sonstige Aufgaben: Beratung bei: (drohender) Wohnungslosigkeit, Meldungen über "Hilflose Personen", bei
- mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
- staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
§ 79 SGB 5
Organe
- Inhalt
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- und sonstiges autonomes Recht zu beschließen,2.den Vorstand zu überwachen,3.alle
- ;ergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges Recht nichts Abweichendes bestimmen. In der Satzung oder im
OVG Berlin-Brandenburg - 11 B 8.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- sonstiger Weise zum privaten Wohnbereich zu rechnen ist, ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten
- einer sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden Fläche zuzuordnen seien. Nach der zum "Außenbereich
- Frage, ob die streitbefangene Fläche Teil eines Gartens oder jedenfalls in sonstiger Weise zum privaten
- sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien
- anschließende erkennbare gärtnerische oder sonstige private Wohnnutzung eines Grundstücksteils
§ 15a BEGDV 2
Zuschläge und Abschläge bei der Bemessung des Hundertsatzes
- Inhalt
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- ür den Ehegatten5 vom Hundert,für jede sonstige unterhaltsberechtigte Person2,5 vom Hundert,b
- Zuschlag nach Nummer 1 entfällt, wenn der Ehegatte oder die sonstige unterhaltsberechtigte