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§ 5 EBPG
Informationspflichten
- Inhalt
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- und deren Adressen auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung anzubringen sowie das Produkt so zu
- Angaben zu machen hat, die den Umgang mit dem Produkt, dessen Nutzung oder Recycling durch andere Stellen
- von der Darstellungsform müssen alle Angaben für den voraussichtlichen Benutzer des Produkts
- verständlich sein. Schriftliche Angaben müssen zumindest auch auf Deutsch verfasst sein
§ 36a StVZO 2012
Radabdeckungen, Ersatzräder
- Inhalt
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- ;nger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen
- (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend
- Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzr
- . Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen
- gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam
Betriebsräte können Schulung zur Thematik “Burn-out” verlangen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.11.2011
- Inhalt
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- Arbeitsgericht Essen (AZ: 3 BV 29/11). Nach Ansicht der Essener Arbeitsrichter vermittele die
- gar nicht erst entstehen zu lassen. Den Volltext der Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen finden Sie hier.
- . Denn das Betriebsratsmitglied, in dessen Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsschutz fällt, werde

Rechtsanwalt Tim Oliver Becker
Kanzlei Tim Oliver Becker
Zivilrecht
IT-Recht
Recht allgemein
- Interessiert
-
- Computer, Internet, Pfadfinder, Essen, Kochen, Lesen ...
§ 1 MontanMitbestG
- Inhalt
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- Betrieb unter der Aufsicht der Bergbehörden steht, b)den Unternehmen der Eisen und Stahl
- ;berwiegend Eisen und Stahl erzeugen. Die Herstellung von Walzwerkserzeugnissen einschließlich
- ;ereierzeugnissen aus Eisen oder Stahl ist als Erzeugung von Eisen und Stahl im Sinne von Satz 1 Buchstabe
- b und c anzusehen 1.in einem Unternehmen, dessen Aufsichtsrat am 1. Juli 1981 nach § 4 oder
- vorgelegen hat.(4) Ist ein Unternehmen, dessen Aufsichtsrat nach § 4 oder § 9 zusammenzusetzen
Anlage C AufenthV
(zu § 26 Absatz 2 Satz 1)
- Inhalt
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- Flughafen ausgehen, in dessen Transitbereich sich der Ausländer ausschließlich
- Staatsangehörige der Türkei, die Inhaber von Dienstpässen, Ministerialpässen und
- anderen Pässen für in amtlicher Funktion oder im amtlichen Auftrag Reisende sind.
§ 3.24 BinSchStrO 2012
Bezeichnung bestimmterstillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger(Anlage 3: Bild 48)
- Inhalt
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- Fahrwasser oder in dessen Nähe ausgelegt hat, muss beim Stillliegen bei Nacht die Bezeichnung nach
- § 3.20 Nummer 1 führen.2.Die Netze oder Ausleger des Fahrzeugs nach Nummer 1 müssen
§ 36 BRGO 1966
Zuweisung der Vorlagen
- Inhalt
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- beauftragen.(2) Der Präsident hat Vorlagen eines Landes auf dessen Verlangen unmittelbar auf die vorläufige Tagesordnung des Bundesrates zu setzen.
- (1) Der Präsident weist die Vorlagen den zuständigen Ausschüssen zu und bestimmt
§ 330 LAG
Beweiserhebung
- Inhalt
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- Zeugen oder Sachverständigen ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Zeuge oder Sachverstä
- den Ausgleichsbehörden und den Beschwerdeausschüssen ist die Abgabe eidesstattlicher Erkl
§ 12 KfSachvG
Organisation der Technischen Prüfstelle
- Inhalt
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- Technischen Prüfstelle unmittelbar nachgeordneten Dienststelle und dessen Stellvertreter mü
- ;ssen Sachverständige im Sinne des § 1 sein. Sie bedürfen der Bestätigung der
§ 1 WODrittelbG
Mitteilung des Unternehmens
- Inhalt
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- Das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ eines Unternehmens, dessen Aufsichtsrat nach §
- ; 1 des Gesetzes Arbeitnehmervertreter angehören müssen, teilt dem Betriebsrat oder, soweit
§ 3.24 RheinSchPV 1994
Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge
und der Netze oder Ausleger
(Anlage 3 Bild 48)
- Inhalt
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- in dessen Nähe ausgelegt haben, müssen beim Stilliegen bei Nacht führen: das Licht
- nach § 3.20 Nr. 1. Außerdem müssen ihre Netze oder Ausleger bezeichnet sein: -bei
§ 2.04 BinSchStrO 2012
Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
- Inhalt
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- ; mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs –, dessen Tiefgang 1,00 m überschreiten kann, mü
- 1.An jedem Fahrzeug – mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs – müssen Marken
- ;ssen Tiefgangsanzeiger angebracht sein. Die Grundsätze für ihre Anbringung richten sich nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
§ 7.06 BinSchUO2008Anh II
Navigationsgeräte
- Inhalt
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- dessen Blickfeld angebracht sein. Die Verzeichnisse der nach Anlage M oder auf Grund als gleichwertig
- 1.Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger müssen den Anforderungen der Anlage M Teil I und
- Navigationsradaranlagen. Sie müssen zusätzlich die Anforderungen des Inland-ECDIS-Standards in
- Anlage M Teil III müssen eingehalten sein. Der Wendeanzeiger muss vor dem Rudergänger in
- unter dem Radarbild angebracht oder in dieses integriert sein.3.Inland AIS Geräte müssen
§ 4 DrittelbG
Zusammensetzung
- Inhalt
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- anderen Unternehmen, dessen Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen, so müssen diese als Arbeitnehmer im
- ;hlen, so müssen mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder als Arbeitnehmer im Unternehmen besch
- sind, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Jahr dem Unternehmen angehören
- des Unternehmens teilnehmen, angerechnet. Diese Zeiten müssen unmittelbar vor dem Zeitpunkt