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§ 5 EBPG

Informationspflichten
Inhalt
  • und deren Adressen auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung anzubringen sowie das Produkt so zu
  • Angaben zu machen hat, die den Umgang mit dem Produkt, dessen Nutzung oder Recycling durch andere Stellen
  • von der Darstellungsform müssen alle Angaben für den voraussichtlichen Benutzer des Produkts
  • verständlich sein. Schriftliche Angaben müssen zumindest auch auf Deutsch verfasst sein

§ 36a StVZO 2012

Radabdeckungen, Ersatzräder
Inhalt
  • ;nger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen
  • (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend
  • Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzr
  • . Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen
  • gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam

Betriebsräte können Schulung zur Thematik “Burn-out” verlangen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.11.2011
Inhalt
  • Arbeitsgericht Essen (AZ: 3 BV 29/11). Nach Ansicht der Essener Arbeitsrichter vermittele die
  • gar nicht erst entstehen zu lassen. Den Volltext der Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen finden Sie hier.
  • . Denn das Betriebsratsmitglied, in dessen Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsschutz fällt, werde

Rechtsanwalt Tim Oliver Becker

Kanzlei Tim Oliver Becker
Zivilrecht IT-Recht Recht allgemein
Interessiert
  • Computer, Internet, Pfadfinder, Essen, Kochen, Lesen ...

§ 1 MontanMitbestG

Inhalt
  • Betrieb unter der Aufsicht der Bergbehörden steht, b)den Unternehmen der Eisen und Stahl
  • ;berwiegend Eisen und Stahl erzeugen. Die Herstellung von Walzwerkserzeugnissen einschließlich
  • ;ereierzeugnissen aus Eisen oder Stahl ist als Erzeugung von Eisen und Stahl im Sinne von Satz 1 Buchstabe
  • b und c anzusehen 1.in einem Unternehmen, dessen Aufsichtsrat am 1. Juli 1981 nach § 4 oder
  • vorgelegen hat.(4) Ist ein Unternehmen, dessen Aufsichtsrat nach § 4 oder § 9 zusammenzusetzen

Anlage C AufenthV

(zu § 26 Absatz 2 Satz 1)
Inhalt
  • Flughafen ausgehen, in dessen Transitbereich sich der Ausländer ausschließlich
  • Staatsangehörige der Türkei, die Inhaber von Dienstpässen, Ministerialpässen und
  • anderen Pässen für in amtlicher Funktion oder im amtlichen Auftrag Reisende sind.

§ 3.24 BinSchStrO 2012

Bezeichnung bestimmterstillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger(Anlage 3: Bild 48)
Inhalt
  • Fahrwasser oder in dessen Nähe ausgelegt hat, muss beim Stillliegen bei Nacht die Bezeichnung nach
  • § 3.20 Nummer 1 führen.2.Die Netze oder Ausleger des Fahrzeugs nach Nummer 1 müssen

§ 36 BRGO 1966

Zuweisung der Vorlagen
Inhalt
  • beauftragen.(2) Der Präsident hat Vorlagen eines Landes auf dessen Verlangen unmittelbar auf die vorläufige Tagesordnung des Bundesrates zu setzen.
  • (1) Der Präsident weist die Vorlagen den zuständigen Ausschüssen zu und bestimmt

§ 330 LAG

Beweiserhebung
Inhalt
  • Zeugen oder Sachverständigen ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Zeuge oder Sachverstä
  • den Ausgleichsbehörden und den Beschwerdeausschüssen ist die Abgabe eidesstattlicher Erkl

§ 12 KfSachvG

Organisation der Technischen Prüfstelle
Inhalt
  • Technischen Prüfstelle unmittelbar nachgeordneten Dienststelle und dessen Stellvertreter mü
  • ;ssen Sachverständige im Sinne des § 1 sein. Sie bedürfen der Bestätigung der

§ 1 WODrittelbG

Mitteilung des Unternehmens
Inhalt
  • Das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ eines Unternehmens, dessen Aufsichtsrat nach §
  • ; 1 des Gesetzes Arbeitnehmervertreter angehören müssen, teilt dem Betriebsrat oder, soweit

§ 3.24 RheinSchPV 1994

Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger (Anlage 3 Bild 48)
Inhalt
  • in dessen Nähe ausgelegt haben, müssen beim Stilliegen bei Nacht führen: das Licht
  • nach § 3.20 Nr. 1. Außerdem müssen ihre Netze oder Ausleger bezeichnet sein: -bei

§ 2.04 BinSchStrO 2012

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
Inhalt
  • ; mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs –, dessen Tiefgang 1,00 m überschreiten kann, mü
  • 1.An jedem Fahrzeug – mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs – müssen Marken
  • ;ssen Tiefgangsanzeiger angebracht sein. Die Grundsätze für ihre Anbringung richten sich nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.

§ 7.06 BinSchUO2008Anh II

Navigationsgeräte
Inhalt
  • dessen Blickfeld angebracht sein. Die Verzeichnisse der nach Anlage M oder auf Grund als gleichwertig
  • 1.Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger müssen den Anforderungen der Anlage M Teil I und
  • Navigationsradaranlagen. Sie müssen zusätzlich die Anforderungen des Inland-ECDIS-Standards in
  • Anlage M Teil III müssen eingehalten sein. Der Wendeanzeiger muss vor dem Rudergänger in
  • unter dem Radarbild angebracht oder in dieses integriert sein.3.Inland AIS Geräte müssen

§ 4 DrittelbG

Zusammensetzung
Inhalt
  • anderen Unternehmen, dessen Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen, so müssen diese als Arbeitnehmer im
  • ;hlen, so müssen mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder als Arbeitnehmer im Unternehmen besch
  • sind, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Jahr dem Unternehmen angehören
  • des Unternehmens teilnehmen, angerechnet. Diese Zeiten müssen unmittelbar vor dem Zeitpunkt