Suche nach "essen"

Ergebnisse 26599

Seite 39 von 1774

§ 11 EMVBG

Besondere Regelungen
Inhalt
  • betrieben werden.(2) Auf Messen und Ausstellungen dürfen Hersteller, ihre Bevollmächtigten
  • dieses Gesetzes übereinstimmen. Die Verantwortlichen nach Satz 1 müssen geeignete Maß
  • elektromagnetische Störungen, müssen die Verantwortlichen nach Satz 1 diese unverzüglich durch geeignete Maßnahmen beseitigen.

§ 4 SVWO 1997

Beschwerdewahlausschüsse
Inhalt
  • dessen Geschäfte führt. Die oberste Verwaltungsbehörde jedes Landes bestellt am Sitz
  • bestimmt die Stelle, die dessen Geschäfte führt. Die obersten Verwaltungsbehörden
  • diesem Falle auch gemeinsam die Stelle, die dessen Geschäfte führt.(2) Der
  • anwesenden Wahlbeauftragten oder dessen Beauftragten ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
  • sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben und sollen auf dem Gebiet

Rechtsanwalt Gerd Rehfeld

Rechtsanwaltskanzlei G. Rehfeld
Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht
Organisationen
  • BRAK RAK M-V DAAT Essen

§ 6 MontanMitbestGErgG

Inhalt
  • Konzernunternehmen werden Zeiten der Angehörigkeit zu einem anderen Unternehmen, dessen Arbeitnehmer nach
  • (1) Unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich fünf Arbeitnehmer
  • einundzwanzig Mitgliedern, so müssen sich unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
  • Absatz 1 bezeichneten Arbeitnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Jahr einem
  • Zeiten müssen unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, ab dem die Arbeitnehmer zur Wahl von

§ 33 BRGO 1966

Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages
Inhalt
  • Der Bundesrat kann seine Mitglieder beauftragen, seine Beschlüsse im Bundestag und in dessen
  • Ausschüssen zu vertreten. Die Ausschüsse können Vorschläge hierzu machen.

§ 43 EuWO 1988

Wahlkabinen
Inhalt
  • . Als Wahlkabine kann auch ein nur durch den Wahlraum zugänglicher Nebenraum dienen, wenn dessen
  • . Die Wahlkabinen müssen vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden können

§ 46 SBG

Beteiligung bei Verschlußsachen
Inhalt
  • dessen Stelle ein VS-Ausschuß mit fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des VS-Ausschusses
  • werden aus der Mitte des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gewählt und müssen ermächtigt

§ 2 MitbestGWO 3 2002

Bekanntmachung der Unternehmen
Inhalt
  • (1) Das Unternehmen, in dessen Aufsichtsrat Mitglieder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu w
  • Bekanntmachung vornehmen kann.(3) Das Unternehmen, in dessen Aufsichtsrat Mitglieder der
  • Arbeitnehmer.Sind in einem Unternehmen, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl der
  • Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes jeweils mindestens im Aufsichtsrat vertreten sein müssen;4.bei
  • den Gesamtsprecherausschüssen (Unternehmenssprecherausschüssen),3.den in den Unternehmen

§ 127 GWB

Zuschlag
Inhalt
  • -Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative
  • Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Diese Verbindung ist auch dann
  • Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken.(4) Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und
  • üssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden.

§ 7 LMG 1974

Sonstige Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • Essen, Kauen, Trinken sowie jede sonstige Zufuhr von Stoffen in den Magen. (2) Dem gewerbsmäß
  • , Feilhalten und jedes Abgeben an andere; -Behandeln:das Wiegen, Messen, Um- und Abfüllen, Stempeln

§ 3.26 DonauSchPVAnl 1993

Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte stilliegender Fahrzeuge
Inhalt
  • Haben Fahrzeuge ihre Netze oder andere Fischereigeräte im Fahrwasser oder in dessen Nähe
  • ausgelegt, müssen diese Netze oder anderen Fischereigeräte durch eine ausreichende Anzahl

§ 4 EBHaftpflV

Auskunftspflicht
Inhalt
  • , dessen Infrastruktur sie benutzen, Halter von Eisenbahnfahrzeugen auf Verlangen der betriebsfü
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen auf Verlangen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens

§ 14 VereinsGDV

Einziehungsverfügung
Inhalt
  • dessen Inhaber bezeichnen. In der schriftlichen Begründung ist auf das Vereinsverbot und den Grund der Einziehung hinzuweisen.
  • Inhaber des eingezogenen Gegenstands zuzustellen. Sie müssen den Gegenstand der Einziehung und

§ 2.04 MoselSchPV 1997

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
Inhalt
  • tiefsten Punkt des Schiffskörpers - oder, wenn ein Kiel vorhanden ist, durch dessen tiefsten Punkt - an ihrer Anbringungsstelle liegen.
  • 1.An allen Fahrzeugen - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge - müssen Marken angebracht sein
  • ;ssen Tiefgangsanzeiger angebracht sein. Ihr Nullpunkt muß in der waagerechten Ebene durch den

§ 2 PrKultbSaV

Inhalt
  • ;rttemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
  • jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Sind ein Mitglied und dessen Stellvertreter
  • Stimmen, Hessen fünf Stimmen, Mecklenburg-Vorpommern eine Stimme, Niedersachsen