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Datenschutz: IT-Pentests durch IITR-Regionalpartner
Dr. Sebastian Kraska vom 01.12.2014
- Titel
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- Datenschutz: IT-Pentests durch IITR-Regionalpartner
- Inhalt
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- . IT-Sicherheit ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes Im Bundesdatenschutzgesetz ist das
- . Was ist ein „Pentest“? Bei einem Pentest wird geprüft, wie anfällig das IT-System eines Unternehmens
- für mögliche Hacker-Angriffe ist. Es werden Sicherheitslücken und Schwachstellen der IT-Landschaft
- eigenen IT- Konfiguration wird reduziert und die Effizienz der Investitionen in die eigene IT
- Vorhalten angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen in § 9 Bundesdatenschutzgesetz und einer begleitenden
Die Datenwoche im Datenschutz (KW48 2014)
Dr. Sebastian Kraska vom 30.11.2014
- Titel
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- Die Datenwoche im Datenschutz (KW48 2014)
- Inhalt
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- -Software künftig genau überprüft. Deutsche IT-Firmen sind beunruhigt, denn sie verdienen viel mit
- gewarnt. Neben den Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada) ist TiSA eine weitere
- Datenschutz-Resolution angenommen. Nun soll sogar ein UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf
- sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- -Themen dieser Woche (>>> Export von Späh-Software >>> Reding warnt vor TiSA >>
IT-Sicherheit: verändertes Prüfverhalten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Dr. Sebastian Kraska vom 30.11.2014
- Titel
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- IT-Sicherheit: verändertes Prüfverhalten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
- Inhalt
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- . Anstieg der Prüftätigkeit im Bereich IT-Sicherheit Allgemein ist über den Verlauf der vergangen Jahre
- Aufsichtsbehörde? Offen ist die Frage, wo künftig die Grenze bei der Prüfung von Unternehmens-IT durch die
- ihren Focus auf den Bereich der IT-Sicherheit. Zuletzt hatte die bayerische Datenschutz
- Bereich der IT-Sicherheit sowie das veränderte Prüfverhalten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden dar
- verzeichnen. Focus auf IT-Sicherheit: rechtliche Anforderungen Unternehmen haben gemäß § 9
Fotorecht: Kanzlei Denecke Priess & Partner jetzt auch für 55PLUS Medien GmbH unterwegs
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.11.2014
- Inhalt
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- Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
- welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck
- 32 oder kostenfrei: 0800 88 7 31 32 ,per Fax : 05202 / 7 38 09 oderper email : info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG
- hier im März darüber berichtet, Abmahnungen wegen der widerrechtlichen Nutzung von Fotos der Firma
eBay: Claudia Morgan nutzt die Dienste von Rechtsanwalt Volker Jakob für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 30.11.2014
- Inhalt
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- „deal4luck“ tätig ist und dort handelt u.a. mit Stofftieren, Kleidung, Haushaltsgeräten sowie
- Streitwert von 20.000,00 € so durchsetzbar ist. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az
- Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach-Günterod verschickt derzeit im Auftrag von Frau Claudia
- unlauteren Wettbewerb).In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:1. Vorhalten von
- Wohnaccessoires handelt und damit nahezu alle Gegenstände des täglichen Lebens im Angebot hat und somit zu
OLG Köln, Urteil vom 22. Januar 2010, 6 U 141/09
Rechtsanwalt Matthias Lederer vom 30.11.2014
- Inhalt
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- die Klägerin zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch...
Verjährung bei Rückforderung von Bearbeitungsgebühren beachten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 30.11.2014
- Inhalt
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- Vergleichsverhandlung im Sinne des §203 BGB werten, auf Grund des mitunter diffusen Schreibens ist das aber gerade
- drohen Risiken – wenn nämlich die Forderung nicht hinreichend konkretisiert ist. In diesem Fall
- unmissverständlich kundtun (Grothe in MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 204, Rdnr. 36 a. E.). Dies ist
- Optionen – aber eben mit Risiken. Experimente lohnen sich hier kaum – sobald man seine Bank in Verzug
- antworten tatsächlich auf das eigene Anforderungsschreiben mit dem Hinweis, dass man “die Angelegenheit
Bearbeitungsgebühren bei der Creditplus Bank
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 30.11.2014
- Inhalt
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- nehmen kann. Sie erhalten in jedem Fall ein Antwortschreiben von uns und im Falle einer berechtigten
- Die Creditplus Bank bietet eine eigene kleine Informationsseite mit einer Stellungnahme zu den
- Bearbeitungsgebühren, wo sich u.a. findet:Bitte haben Sie Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch
Reiserecht: Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des Rückfluges
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Inhalt
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- Schadensersatzanspruch i.S.v. Art. 12 Abs. 1 der Verordnung ist entscheidend, ob dem Fluggast mit dem Anspruch
- Gesetzbuch) in Höhe von fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises ab der fünften Stunde der
- Klägerin meint, eine Anrechnung komme nicht in Betracht, weil es sich bei der Minderung des Reisepreises
- nicht um einen Schadensersatzanspruch im Sinne dieser Bestimmung handele.Das Amtsgericht hat die
- Ausgleichsleistungen angerechnet und die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung ist ohne
Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Inhalt
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- , in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein
- Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen das Interesse des Klägers am Schutz
- in direkter oder indirekter Rede als zulässig angesehen. Die im Wortlaut veröffentlichten E-Mails
- Der Bundesgerichtshof hat sich zur Verwertung von Emails geäußert, die in der
- oder fremde Mails veröffentlichen?SachverhaltDer Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im
Mietrecht: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Titel
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- Mietrecht: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand
- Inhalt
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- Der Bundesgerichtshof hat sich am 19.11.14 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein
- , wenn der Vermieter die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nimmt, so dass der Mieter im Ergebnis so
- sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen
- Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung
- abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Die Kläger begehren von der Beklagten, ihrer
Bundesgerichtshof zu Schutzmaßnahmen für Videospiele
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Inhalt
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- und der jetzige Beklagte zu 1 zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist, bot im Internet Adapter für
- Konsole können mit Hilfe dieser Adapter im Internet angebotene Raubkopien der Spiele auf der Konsole
- Videospiel-Konsolen, darunter die Konsole “Nintendo DS” und zahlreiche dafür passende Spiele. Sie ist
- besonderen, nur für die Nintendo-DS-Konsole passenden Speicherkarten angeboten, die in den Kartenschacht
- und 3 waren und über deren Vermögen im Laufe des Revisionsverfahrens das Insolvenzverfahren eröffnet
OLG Bremen: „Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Titel
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- OLG Bremen: „Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname
- Inhalt
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- Eltern abgelehnt haben, hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen im Beschwerdeverfahren
- ist.Zwar obliege den Eltern die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasse auch das Recht, dem
- Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht seien aber Grenzen gesetzt. Es könne kein Vorname gewählt
Wucher bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Inhalt
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- Wohnungsmaklergesellschaft mit Sitz in Oldenburg zunächst an, sie bei der Veräußerung ihrer
- ein in der Region tätiges Immobilienunternehmen handelt, das im Bereich An- und Verkauf von
- Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat im einstweiligen Verfügungsverfahren ein
- Wuchers für nichtig erklärt. Die Kläger waren Eigentümer zweier Eigentumswohnungen. Als sie in
- mehr bedienen konnten, drohte die Zwangsversteigerung. In dieser Situation bot ihnen die Beklagte, eine
Arbeitsunfall: Arbeitgeber zum Aufwendungsersatz gegenüber Berufsgenossenschaft verpflichtet
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.11.2014
- Inhalt
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- Mitarbeiter der beklagten Firma arbeitete im Dezember 2007 auf dem Flachdach eines Werkstattneubaus in
- . In die Rauhspundplatten sägten Arbeiter der beklagten Firma ca. 5 qm große Löcher. Im Anschluss
- , ebenfalls mit Sicherungen gegen ein Hineinfallen oder Hineintreten versehen werden. Dem im Prozess
- Diepholz. Das Flachdach war mit Rauhspundplatten belegt, auf denen weitere Arbeiten ausgeführt wurden
- wurde die gesamte Fläche mit einer Dampfsperrfolie abgedeckt. Die Löcher waren dadurch verdeckt. Hier