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§ 40 MitbestGWO 2 2002
Stimmabgabe, Wahlvorgang
- Inhalt
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- finden, müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung
- haben. Die Stimmzettel, die für einen Wahlgang Verwendung finden, müssen sich von den f
§ 41c AMWHV
Kodierung in anderen Fällen und sonstige Pflichten der Gewebeeinrichtungen
- Inhalt
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- aktualisiert oder berichtigt werden müssen,2.Angaben im EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte nach
- § 4 Absatz 30d des Arzneimittelgesetzes aktualisiert werden müssen oder3.die
§ 1 AMFarbV 2005
- Inhalt
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- Zubereitungen müssen den Reinheitskriterien gemäß Anhang der Richtlinie 95/45/EG der
- Monographien des Europäischen Arzneibuchs beschrieben sind, müssen sie zusätzlich den dort
§ 8 AMbG
Tarife
- Inhalt
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- ;ssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.(3) Ohne eine vorherige
- . (4) Die in Absatz 2 genannten Tarife müssen bekanntgemacht werden. Erhöhungen der Befö
§ 15a AgrarMSV
Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung
- Inhalt
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- vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über die Planung der
- Kommission vom 11. April 2016 zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen von
§ 27 StVO 2013
Verbände
- Inhalt
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- fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.(2
- ) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge
§ 8 StromNZV
Abrechnung von Regelenergie
- Inhalt
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- (1) Betreiber von Übertragungsnetzen müssen die Kosten für Primärregelleistung
- zu stellen. Die Preise, die je Viertelstunde ermittelt werden, müssen für Bilanzkreisü
§ 11 SektVO
Wettbewerbe
- Inhalt
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- Bestimmungen eines Wettbewerbs müssen den Regeln der nachfolgenden Absätze 3 bis 7 entsprechen
- . Interessierte, die an einem Wettbewerb teilnehmen möchten, müssen vor Beginn des
§ 5 SportSeeSchV
Antrag
- Inhalt
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- ; 3 Abs. 2) zu richten und müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: 1.Vor- und Zuname
- richten und müssen neben den Angaben und Unterlagen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2
§ 31 EEG 2014
Sicherheiten
- Inhalt
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- (1) Bieter müssen bei der Bundesnetzagentur für ihre Gebote bis zum jeweiligen
- ;bertragungsnetzbetreiber auf Pönalen nach § 55 gesichert.(2) Bieter müssen bei der Leistung
§ 30 EEG 2014
Anforderungen an Gebote
- Inhalt
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- (1) Die Gebote müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten: 1.Name, Anschrift
- Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. In diesem Fall müssen sie
§ 33 BOKraft 1975
Kennzeichnung und Beschilderung
- Inhalt
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- Liniennummer müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Farbiges Licht darf als
- ;rderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach
§ 34 StrabBO 1987
Fahrzeugmaße
- Inhalt
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- (1) Die lichtraumtechnisch maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises müssen so
- Bahnsteigoberfläche müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß die Fahrgäste
§ 20 BinSchEO
Eichmarken
- Inhalt
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- (1) An den Seiten des Schiffes sind paarweise Eichmarken anzubringen; sie müssen zur
- liegen. Ihre Abstände müssen gleich sein. (3) Jede Eichmarke wird dargestellt durch einen
§ 26.13 BinSchStrO 2012
Nachtschifffahrt
- Inhalt
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- Streckenabschnitt oder Bereich gekennzeichnet ist, müssen beleuchtet sein.2.Die Nachtschifffahrt auf
- Schifffahrtszeichens und Ausleuchten der Ufer geeignet sind.Die Geräte nach Satz 1 müssen sich in einem