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§ 8 ParkettlAusbV 2002
Gesellenprüfung
- Inhalt
-
- Untergrundes, der Oberflächenbehandlung und des Anbringens von Abschlüssen in Betracht. 2.Fü
- üssen, b)Verlegen eines textilen Bodenbelages mit Naht einschließlich des Herstellens des
- Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen oder c)Verlegen eines Schwingbodens mit
- Mehrschichtparkett einschließlich des Anbringens von Abschlüssen. Dabei soll der Prüfling
Anlage 8 PassV 2007
- Inhalt
-
- Gesichtsbiometrie in Pässen. Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die
- Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten. Es ist
- die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen
- nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.Brillenträger Die Augen müssen klar
§ 7a VAG
Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaber bedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
- Inhalt
-
- (1) Die Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen müssen zuverlässig und
- .(2) Die Inhaber einer bedeutenden Beteiligung am Versicherungsunternehmen müssen den im
- ;hren, müssen zuverlässig sein und die zur Führung der Geschäfte erforderliche
- gemischten Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des § 104a Absatz 2 Nummer 8 müssen zuverl
§ 4 ApoBetrO 1987
Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume
- Inhalt
-
- (1) Die Betriebsräume müssen nach Art, Größe, Zahl, Lage und Einrichtung
- Oberflächen sowie der Fußboden müssen leicht zu reinigen sein, damit das
- ausgeschlossen werden. Apotheken, die Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen, müssen für
- ; 34 oder § 35 genutzt werden, oder4.das Nachtdienstzimmer.Diese Räume müssen jedoch
- ätig gehalten werden.(8) In der Apotheke müssen Geräte und Prüfmittel zur Prü
§ 10d KredWG
Antizyklischer Kapitalpuffer
- Inhalt
-
- Kapitalpuffers anwenden müssen. Dieser Tag darf nicht mehr als zwölf Monate nach dem Tag der
- Bundesanstalt die höhere Quote nicht anerkannt hat, müssen die im Inland zugelassenen Institute bei
- belegenen Risikopositionen anwenden müssen.(8) Hat die zuständige Behörde eines
- Kapitalpuffers für die in diesem Staat belegenen Risikopositionen anwenden müssen, wenn sie
- müssen,3.in den Fällen, in denen dieser Tag weniger als zwölf Monate nach dem Tag
§ 166 KAGB
Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- Anlageentscheidung zu treffen.(2) Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen folgende Angaben zu den
- herangezogen werden müssen. Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen redlich und eindeutig und d
- ürfen nicht irreführend sein. Sie müssen mit den einschlägigen Teilen des
- den Absätzen 6 und 7 müssen mit dem internen Verfahren zur Ermittlung, Messung und Ü
§ 18a MitbestG
- Inhalt
-
- herzustellen: 1.in Aufsichtsräten nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 2 müssen unter den
- und ein Mann vertreten sein;2.in einem Aufsichtsrat nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 müssen
§ 33 MontanMitbestGErgGWO 2005
Stimmabgabe, Wahlvorgang
- Inhalt
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- . Die Stimmzettel, die für denselben Wahlgang Verwendung finden, müssen sämtlich die
- einen Wahlgang Verwendung finden, müssen sich von den für die anderen Wahlgänge
§ 3.20 MoselSchPV 1997
Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)
- Inhalt
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- üssen alle Fahrzeuge beim Stilliegen bei Nacht führen:ein von allen Seiten sichtbares wei
- . 16.9.1997, S. 30 2.Kleinfahrzeuge - mit Ausnahme der Beiboote - müssen beim Stilliegen bei Nacht fü
§ 4 NKRG
Aufgaben des Nationalen Normenkontrollrates
- Inhalt
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- (Rahmenbeschlüssen, Beschlüssen, Übereinkommen und den diesbezüglichen Durchf
§ 3 NemV
Zugelassene Stoffe
- Inhalt
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- 2011 geltenden Fassung (ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 29), genannten Stoffe müssen vorbehaltlich
- ;ssen den nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erreichbaren Reinheitsanforderungen entsprechen.
§ 3a IWG
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen
- Inhalt
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- getroffene Regelungen über ausschließliche Rechte müssen klar und eindeutig sein sowie ö
- ;lichkeitsvereinbarungen müssen transparent sein und öffentlich bekannt gemacht werden. Der betreffenden
§ 6 GarBBAnO
Tragende Wände, Decken, Dächer
- Inhalt
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- Garagengeschossen müssen feuerbeständig sein.(2) Liegen Einstellplätze nicht mehr als 22 m
- müssen 1.bei Großgaragen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, 2.bei Mittelgaragen mindestens schwerentflammbar sein.
§ 3.20 RheinSchPV 1994
Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)
- Inhalt
-
- üssen alle Fahrzeuge beim Stilliegen bei Nacht führen:ein von allen Seiten sichtbares wei
- . 29.12.1994, S. 29 2.Kleinfahrzeuge - mit Ausnahme der Beiboote - müssen beim Stilliegen bei Nacht f
§ 65 MitbestGWO 2 2002
Stimmabgabe, Wahlvorgang
- Inhalt
-
- Verwendung finden, müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und
- Beschriftung haben. Die Stimmzettel, die für einen Wahlgang Verwendung finden, müssen sich von