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§ 8 ParkettlAusbV 2002

Gesellenprüfung
Inhalt
  • Untergrundes, der Oberflächenbehandlung und des Anbringens von Abschlüssen in Betracht. 2.Fü
  • üssen, b)Verlegen eines textilen Bodenbelages mit Naht einschließlich des Herstellens des
  • Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen oder c)Verlegen eines Schwingbodens mit
  • Mehrschichtparkett einschließlich des Anbringens von Abschlüssen. Dabei soll der Prüfling

Anlage 8 PassV 2007

Inhalt
  • Gesichtsbiometrie in Pässen. Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die
  • Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten. Es ist
  • die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen
  • nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.Brillenträger Die Augen müssen klar

§ 7a VAG

Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaber bedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
Inhalt
  • (1) Die Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen müssen zuverlässig und
  • .(2) Die Inhaber einer bedeutenden Beteiligung am Versicherungsunternehmen müssen den im
  • ;hren, müssen zuverlässig sein und die zur Führung der Geschäfte erforderliche
  • gemischten Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des § 104a Absatz 2 Nummer 8 müssen zuverl

§ 4 ApoBetrO 1987

Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume
Inhalt
  • (1) Die Betriebsräume müssen nach Art, Größe, Zahl, Lage und Einrichtung
  • Oberflächen sowie der Fußboden müssen leicht zu reinigen sein, damit das
  • ausgeschlossen werden. Apotheken, die Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen, müssen für
  • ; 34 oder § 35 genutzt werden, oder4.das Nachtdienstzimmer.Diese Räume müssen jedoch
  • ätig gehalten werden.(8) In der Apotheke müssen Geräte und Prüfmittel zur Prü

§ 10d KredWG

Antizyklischer Kapitalpuffer
Inhalt
  • Kapitalpuffers anwenden müssen. Dieser Tag darf nicht mehr als zwölf Monate nach dem Tag der
  • Bundesanstalt die höhere Quote nicht anerkannt hat, müssen die im Inland zugelassenen Institute bei
  • belegenen Risikopositionen anwenden müssen.(8) Hat die zuständige Behörde eines
  • Kapitalpuffers für die in diesem Staat belegenen Risikopositionen anwenden müssen, wenn sie
  • ssen,3.in den Fällen, in denen dieser Tag weniger als zwölf Monate nach dem Tag

§ 166 KAGB

Inhalt, Form und Gestaltung der wesentlichen Anlegerinformationen; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • Anlageentscheidung zu treffen.(2) Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen folgende Angaben zu den
  • herangezogen werden müssen. Die wesentlichen Anlegerinformationen müssen redlich und eindeutig und d
  • ürfen nicht irreführend sein. Sie müssen mit den einschlägigen Teilen des
  • den Absätzen 6 und 7 müssen mit dem internen Verfahren zur Ermittlung, Messung und Ü

§ 18a MitbestG

Inhalt
  • herzustellen: 1.in Aufsichtsräten nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 2 müssen unter den
  • und ein Mann vertreten sein;2.in einem Aufsichtsrat nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 müssen

§ 33 MontanMitbestGErgGWO 2005

Stimmabgabe, Wahlvorgang
Inhalt
  • . Die Stimmzettel, die für denselben Wahlgang Verwendung finden, müssen sämtlich die
  • einen Wahlgang Verwendung finden, müssen sich von den für die anderen Wahlgänge

§ 3.20 MoselSchPV 1997

Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen (Anlage 3 Bild 40, 41)
Inhalt
  • üssen alle Fahrzeuge beim Stilliegen bei Nacht führen:ein von allen Seiten sichtbares wei
  • . 16.9.1997, S. 30 2.Kleinfahrzeuge - mit Ausnahme der Beiboote - müssen beim Stilliegen bei Nacht fü

§ 4 NKRG

Aufgaben des Nationalen Normenkontrollrates
Inhalt
  • (Rahmenbeschlüssen, Beschlüssen, Übereinkommen und den diesbezüglichen Durchf

§ 3 NemV

Zugelassene Stoffe
Inhalt
  • 2011 geltenden Fassung (ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 29), genannten Stoffe müssen vorbehaltlich
  • ;ssen den nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erreichbaren Reinheitsanforderungen entsprechen.

§ 3a IWG

Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen
Inhalt
  • getroffene Regelungen über ausschließliche Rechte müssen klar und eindeutig sein sowie ö
  • ;lichkeitsvereinbarungen müssen transparent sein und öffentlich bekannt gemacht werden. Der betreffenden

§ 6 GarBBAnO

Tragende Wände, Decken, Dächer
Inhalt
  • Garagengeschossen müssen feuerbeständig sein.(2) Liegen Einstellplätze nicht mehr als 22 m
  • ssen 1.bei Großgaragen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, 2.bei Mittelgaragen mindestens schwerentflammbar sein.

§ 3.20 RheinSchPV 1994

Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen (Anlage 3 Bild 40, 41)
Inhalt
  • üssen alle Fahrzeuge beim Stilliegen bei Nacht führen:ein von allen Seiten sichtbares wei
  • . 29.12.1994, S. 29 2.Kleinfahrzeuge - mit Ausnahme der Beiboote - müssen beim Stilliegen bei Nacht f

§ 65 MitbestGWO 2 2002

Stimmabgabe, Wahlvorgang
Inhalt
  • Verwendung finden, müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und
  • Beschriftung haben. Die Stimmzettel, die für einen Wahlgang Verwendung finden, müssen sich von