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§ 61 StrlSchV 2001

Ärztliche Bescheinigung
Inhalt
  • der ärztlichen Bescheinigung davon abhängig machen, dass ihm 1.die Art der Aufgaben der

§ 11 ViehSeuchG

Inhalt
  • üglich Anzeige zu machen.(3) Auf Ersuchen des beamteten Tierarztes hat die zuständige Behö

§ 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs
Inhalt
  • erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von

§ 9 TspV 2013

Allgemeines Verhalten
Inhalt
  • revierkundig machen.(4) Der Schiffsführer und die übrigen Besatzungsmitglieder haben die

§ 31 VermAnlG

Ordnungsgeldvorschriften
Inhalt
  • liegenden Tatsachen im Bundesanzeiger öffentlich bekannt machen, soweit dies zur Beseitigung oder Verhinderung von Missständen geboten ist.

§ 14 VersVermV

Aufzeichnungspflicht
Inhalt
  • (1) Der Gewerbetreibende hat nach Maßgabe des Absatzes 2 Aufzeichnungen zu machen sowie die

§ 10 VerstV 2003

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Inhalt
  • Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 148 Nr. 2 der Gewerbeordnung strafbar.

§ 79 UrhG

Nutzungsrechte
Inhalt
  • ausreichender Menge zum Verkauf anzubieten oder den Tonträger öffentlich zugänglich zu machen

§ 6 VersAnsprReglG

Inhalt
  • nicht geltend machen können.(2) Ist auf Antrag des Versicherungsnehmers das Versicherungsverh

§ 17 VwVfG

Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
Inhalt
  • üblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die

§ 5 WiSiV

Vorrangbestellung
Inhalt
  • Werkleistung nach § 1 zum üblichen Entgelt mit der Zusicherung machen, dass er im Falle des

§ 10 WpHG

Anzeige von Verdachtsfällen
Inhalt
  • Stellen nicht zugänglich machen. Das Recht der Bundesanstalt nach § 40b bleibt unberü

§ 8 WpÜG

Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
Inhalt
  • Abs. 1 und 2 Gebrauch machen. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten hat die Bundesanstalt

§ 21 ZFdG

Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
Inhalt
  • aktenkundig zu machen und auf höchstens einen Monat zu befristen. Die Verlängerung der Ma

§ 407a ZPO

Weitere Pflichten des Sachverständigen
Inhalt
  • Mitarbeit einer anderen Person bedient, hat er diese namhaft zu machen und den Umfang ihrer Tä