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§ 61 StrlSchV 2001
Ärztliche Bescheinigung
- Inhalt
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- der ärztlichen Bescheinigung davon abhängig machen, dass ihm 1.die Art der Aufgaben der
§ 11 ViehSeuchG
- Inhalt
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- üglich Anzeige zu machen.(3) Auf Ersuchen des beamteten Tierarztes hat die zuständige Behö
§ 315c StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs
- Inhalt
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- erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von
§ 9 TspV 2013
Allgemeines Verhalten
- Inhalt
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- revierkundig machen.(4) Der Schiffsführer und die übrigen Besatzungsmitglieder haben die
§ 31 VermAnlG
Ordnungsgeldvorschriften
- Inhalt
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- liegenden Tatsachen im Bundesanzeiger öffentlich bekannt machen, soweit dies zur Beseitigung oder Verhinderung von Missständen geboten ist.
§ 14 VersVermV
Aufzeichnungspflicht
- Inhalt
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- (1) Der Gewerbetreibende hat nach Maßgabe des Absatzes 2 Aufzeichnungen zu machen sowie die
§ 10 VerstV 2003
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 148 Nr. 2 der Gewerbeordnung strafbar.
§ 79 UrhG
Nutzungsrechte
- Inhalt
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- ausreichender Menge zum Verkauf anzubieten oder den Tonträger öffentlich zugänglich zu machen
§ 6 VersAnsprReglG
- Inhalt
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- nicht geltend machen können.(2) Ist auf Antrag des Versicherungsnehmers das Versicherungsverh
§ 17 VwVfG
Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
- Inhalt
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- üblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die
§ 5 WiSiV
Vorrangbestellung
- Inhalt
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- Werkleistung nach § 1 zum üblichen Entgelt mit der Zusicherung machen, dass er im Falle des
§ 10 WpHG
Anzeige von Verdachtsfällen
- Inhalt
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- Stellen nicht zugänglich machen. Das Recht der Bundesanstalt nach § 40b bleibt unberü
§ 8 WpÜG
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
- Inhalt
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- Abs. 1 und 2 Gebrauch machen. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten hat die Bundesanstalt
§ 21 ZFdG
Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
- Inhalt
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- aktenkundig zu machen und auf höchstens einen Monat zu befristen. Die Verlängerung der Ma
§ 407a ZPO
Weitere Pflichten des Sachverständigen
- Inhalt
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- Mitarbeit einer anderen Person bedient, hat er diese namhaft zu machen und den Umfang ihrer Tä