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§ 7 GebrMV
Zeichnungen
- Inhalt
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- durch Schraffierungen kenntlich zu machen, die die Erkennbarkeit der Bezugszeichen und Fü
§ 3 GenTNotfV
Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen
- Inhalt
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- für die Erstellung des außerbetrieblichen Notfallplans erforderlichen Angaben zu machen
§ 27 KaffeeStV 2010
Versandhandel, Beauftragter
- Inhalt
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- ;ndigen Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des
§ 191a GVG
- Inhalt
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- diese blinden oder sehbehinderten Personen barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei sind die
§ 73 GenG
Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
- Inhalt
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- ängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs
§ 164 KAGB
Erstellung von Verkaufsprospekt und wesentlichen Anlegerinformationen
- Inhalt
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- machen. Bei offenen AIF-Publikumsinvestmentvermögen dürfen Verkaufsprospekt und wesentliche
§ 33 KFürsV
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
- Inhalt
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- , für das die letzte Veranlagung zur Einkommensteuer vorliegt.(4) Machen Leistungsberechtigte
§ 38 KredWG
Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
- Inhalt
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- zu machen. Sie hat die zuständigen Stellen der anderen Staaten des Europäischen
§ 4 KmV
Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
- Inhalt
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- ;gabe des Absatzes 3 Satz 1 kenntlich zu machen. Lebensmittel, die einer Behandlung im Sinne des
§ 1 GeflVerbBeschränkV
Untersuchung
- Inhalt
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- den Tieren mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers entnommen sind.(3) Abweichend von
§ 10 GeflPestSchV
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
- Inhalt
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- unverzüglich Aufzeichnungen zu machen. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind mindestens fünf
§ 14 GntDAIVAPrV
Diplomarbeit
- Inhalt
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- Abgabe beim Prüfungsamt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe müssen die Studierenden
§ 4 HkNV
Übertragung von Aufgaben; Beleihung
- Inhalt
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- ) Die Aufgabenübertragung ist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.(5) Die
§ 90f IRG
Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- Inhalt
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- Bewilligungshindernisse nach § 90e nicht geltend zu machen, begründet sie diese Entscheidung in
§ 7 InVeKoSV 2015
Form und Frist
- Inhalt
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- machen.(3) Landwirtschaftliche Parzellen sowie alle berücksichtigungsfähigen Flächen im