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§ 7 GebrMV

Zeichnungen
Inhalt
  • durch Schraffierungen kenntlich zu machen, die die Erkennbarkeit der Bezugszeichen und Fü

§ 3 GenTNotfV

Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen
Inhalt
  • für die Erstellung des außerbetrieblichen Notfallplans erforderlichen Angaben zu machen

§ 27 KaffeeStV 2010

Versandhandel, Beauftragter
Inhalt
  • ;ndigen Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des

§ 191a GVG

Inhalt
  • diese blinden oder sehbehinderten Personen barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei sind die

§ 73 GenG

Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
Inhalt
  • ängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs

§ 164 KAGB

Erstellung von Verkaufsprospekt und wesentlichen Anlegerinformationen
Inhalt
  • machen. Bei offenen AIF-Publikumsinvestmentvermögen dürfen Verkaufsprospekt und wesentliche

§ 33 KFürsV

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
Inhalt
  • , für das die letzte Veranlagung zur Einkommensteuer vorliegt.(4) Machen Leistungsberechtigte

§ 38 KredWG

Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
Inhalt
  • zu machen. Sie hat die zuständigen Stellen der anderen Staaten des Europäischen

§ 4 KmV

Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten
Inhalt
  • ;gabe des Absatzes 3 Satz 1 kenntlich zu machen. Lebensmittel, die einer Behandlung im Sinne des

§ 1 GeflVerbBeschränkV

Untersuchung
Inhalt
  • den Tieren mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers entnommen sind.(3) Abweichend von

§ 10 GeflPestSchV

Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
Inhalt
  • unverzüglich Aufzeichnungen zu machen. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind mindestens fünf

§ 14 GntDAIVAPrV

Diplomarbeit
Inhalt
  • Abgabe beim Prüfungsamt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe müssen die Studierenden

§ 4 HkNV

Übertragung von Aufgaben; Beleihung
Inhalt
  • ) Die Aufgabenübertragung ist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.(5) Die

§ 90f IRG

Vorläufige Bewilligungsentscheidung
Inhalt
  • Bewilligungshindernisse nach § 90e nicht geltend zu machen, begründet sie diese Entscheidung in

§ 7 InVeKoSV 2015

Form und Frist
Inhalt
  • machen.(3) Landwirtschaftliche Parzellen sowie alle berücksichtigungsfähigen Flächen im