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§ 13 SeeRVertO 1986

Anmeldung von Ansprüchen
Inhalt
  • haften, sind kenntlich zu machen. Die Tabelle kann auch in elektronischer Form hergestellt und

§ 112 SachenRBerG

Umwandlung alter Erbbaurechte
Inhalt
  • machen kann.(2) Hat der Erbbauberechtigte nach dem 31. Dezember 1975 das Grundstück bebaut

§ 34 SchRG

Inhalt
  • Unwirksamkeit nicht geltend machen. Das Versicherungsverhältnis endigt jedoch dem Gläubiger

§ 36 SchaumwZwStV 2010

Versandhandel, Beauftragter
Inhalt
  • des zuständigen Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn diese zur

§ 24 SchiedsG

Inhalt
  • Bescheid erlassen hat. In der Erklärung sind die Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, mit

§ 43 SeeArbG

Seearbeitszeit
Inhalt
  • Stunden täglich nicht überschreiten. Sie wird nach dem Drei-Wachen-System eingeteilt

§ 18 SeeUnterkunftsV

Küchen, Vorratsräume und Kühlräume
Inhalt
  • Speisen an Bord erforderlich machen. Die Küchen müssen insbesondere ausgestattet sein mit

§ 9 BuchPrG

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche
Inhalt
  • den Anspruch auf Unterlassung nur geltend machen, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, durch

§ 2 EBO

Allgemeine Anforderungen
Inhalt
  • Fahrzeugen ein, deren Einstellung in den jeweiligen Zug bekannt zu machen ist. Die Aufstellung der

§ 5 ElektroStoffV

Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
Inhalt
  • Unterlagen, die dem Gerät beigefügt sind, machen. In der Anschrift muss eine zentrale Stelle

§ 28 GVGEG

Inhalt
  • Vollziehung rückgängig zu machen hat. Dieser Ausspruch ist nur zulässig, wenn die Behörde

§ 6 ESMFinG

Beteiligung durch ein Sondergremium
Inhalt
  • Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen. Die besondere Vertraulichkeit

§ 2 BtMBinHV

Inhalt
  • , Lieferschein und Lieferscheindoppel) übereinstimmend folgende Angaben zu machen: 1.BtM-Nummer

§ 41 BrStV 2010

Versandhandel, Beauftragter
Inhalt
  • Verlangen des Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des

§ 39 BrStV 2010

Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
Inhalt
  • Verpflichtete weitere Angaben zu machen, Aufzeichnungen über den Bezug der Erzeugnisse zu fü