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§ 7 AMGrHdlBetrV
Dokumentation
- Inhalt
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- Arzneimittel zu machen. Die Aufzeichnungen sind von der nach § 2 Abs. 1 bestellten oder einer von ihr
§ 141 AO 1977
Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
- Inhalt
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- Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchfü
§ 360 AO 1977
Hinzuziehung zum Verfahren
- Inhalt
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- zum Verfahren hinzugezogen worden ist, kann dieselben Rechte geltend machen, wie derjenige, der den
§ 73 AUG 2011
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- Inhalt
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- Mitgliedstaat geltend machen, so ist der Beschluss auf Antrag dieses Beteiligten zu vervollstä
§ 123 AktG
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
- Inhalt
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- Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre
§ 265 AktG
Abwickler
- Inhalt
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- abzuberufen. Die Aktionäre haben glaubhaft zu machen, daß sie seit mindestens drei Monaten
§ 1 AnlBV 2004
Geltungsbereich
- Inhalt
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- englischen Übersetzung in den "Nachrichten für Seefahrer" bekannt zu machen.(3) Diese
§ 7 AntarktUmwSchProtAG
Genehmigungsverfahren mit Umwelterheblichkeitsprüfung
- Inhalt
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- . 2 Satz 1 und im Fall des § 6 Abs. 4 auch die Stellungnahme der Kommission zugänglich zu machen.
§ 19 FVG 1971
Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen
- Inhalt
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- machen dem Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung alle den Prüfungsfall betreffenden
§ 61 FamGKG
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Inhalt
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- glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung der angegriffenen Entscheidung kann die R
§ 9 FzTV
Übereinstimmung der Produktion
- Inhalt
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- Bauartgenehmigung davon abhängig machen, daß die zur Produktprüfung nach Satz 1
§ 8 GFDV
Durchführung der Anrechnung
- Inhalt
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- Einkommensverhältnisse glaubhaft zu machen; in diesem Fall wird das Stipendium unter dem
§ 2 GefahrgutG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- ür Tiere und Sachen ausgehen können.(2) Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes
§ 92 EnergieStV
Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen
- Inhalt
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- alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die