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BTM-Strafrecht: Minder schwerer Fall bei Handel mit Drogen in kleinsten Mengen und Gewinn

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.11.2013
Inhalt
  • Der minder schwere Fall wird im Betäubungsmittelstrafrecht leider manchmal mit zu pauschaler
  • Verkaufstätigkeit DrogenkonsumentenBis hierhin also nichts neues. Interessant ist, dass der BGH in
  • Würdigung abgelehnt. Dass dabei alleine ein umfangreiches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln noch nicht
  • Strafkammer als Strafschärfungsgrund ergänzend darauf abstellt, dass der Angeklagte in einer Vielzahl von

Webseiten-Analyse: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.11.2013
Inhalt
  • der aktuelle Überblick (Stand November 2013), wobei schon jetzt absehbar ist, dass sich in Zukunft
  • Datenverarbeitung, die Sie unmittelbar gar nicht wahrnehmen können. Allerdings ist es mit dem
  • Zähneknirschen ist das Vorgehen wohl in Ordnung, jedenfalls akzeptieren es die Datenschutzbehörden.Weiterhin
  • /gaoptout?hl=de hin, was in der Datenschutzerklärung möglich ist und dort auch getan werden sollte.Sie
  • Es ist ein alter Hut, der weiterhin für Streit und auch – durchaus zweifelhafte – Abmahnungen sorgt

Reform der Verbraucherrechte 2014: Widerrufsrecht bei Downloads und Apps wird eingeführt

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.11.2013
Inhalt
  • Im Juni 2014 tritt eine umfangreiche Reform der Verbraucherrechte in Kraft (ich hatte das hier
  • (digitale Inhalte), ist auf der Abschrift oder in der Bestätigung des Vertrags nach den Absätzen 1 und 2
  • besprochen). Mit dieser Reform kommt eine Änderung, die bisher wenig Beachtung gefunden hat: Downloads
  • . Betroffen davon sind sämtliche “digitalen Inhalte” die nun auch im Gesetz definiert werden. Damit kommt
  • §312d IV NR.1 BGB zur Anwendung bringt:Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt

Notfallsanitäter: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 22.10.2013

Filesharing-Abmahnung: Kornmeier und Partner rechnen “günstiger” ab dank Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.10.2013
Inhalt
  • , dass man statt sonst mehr als 400 Euro nun 289,03 Euro erstattet haben möchte. Hintergrund ist, dass in
  • Das “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” (hier besprochen) wirft seine Schatten voraus: In
  • Geschäftspraktiken” Bezug genommen wird – und der Gegenstandswert mit 1000 Euro festgesetzt wird
  • . Daneben findet man in einer Tabelle eine Vielzahl weiterer Kosten, etwa “Anteilige Technikkosten für
  • die Ermittlung der Rechtsverletzung” oder auch anteilige Kosten für das Verfahren nach §101 IX UrhG

Hotelsterne: Sternvergabe muss transparent sein

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2013
Inhalt
  • Sternen wirbt, mit denen man so nicht werben darf. In Deutschland ist es dabei recht einfach: Wer
  • LG Berlin (16 O 479/08). Im Kern bedeutet das daher: Vorsicht beim Werben mit Sternen.
  • Ihrer Sterne; da wundert es nicht, wenn man versucht zu “schummeln” – oder auch aus Arglosigkeit mit
  • Sterne im Rahmen der DEHOGA-Hotelklassifizierung erhalten hat, darf damit auch werben. Wer dagegen
  • mit Sternen wirbt, die er auf anderem Weg erhalten hat (etwa über eine Bewertungsplattform) muss klar

Werberecht: Zur Gestaltung von Werbeanzeigen – Gesellschaftsform muss benannt sein

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2013
Inhalt
  • Inzwischen schon ein alter Hut ist, dass man heute eine umfassende Informationspflicht im Rahmen von
  • einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.Es ist also im jeweiligen
  • ausführlich).Bei der anzustellenden Frage, was im konkreten Fall wesentlich ist, ist unter anderem
  • auch nur zumutbar ist, die zusätzlichen Informationen zur Gesellschaftsform aufzunehmen. Da es im
  • Rückschluss auf kleinere Anzeigen erst einmal verbieten.Im Fazit ist man gut beraten, wenn man in

Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen kursieren: Google Analytics, Datenschutzerklärung, Speicherung von IP-Adressen

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2013
Inhalt
  • In der Vergangenheit habe ich einige Abmahnungen im Bereich des Datenschutzes – aus verschiedenen
  • – gleichwohl ohne Google zu nutzen. Hier wird sich bereits der Blick in die eigenen Logfiles lohnen. Im
  • zunehmend “Mode” zu werden, in diesem unsicheren Bereich abzumahnen. Dabei gibt es wohl zwei Arten
  • von Abmahnungen:Von Verbänden oder Konkurrenten im Bereich des WettbewerbsrechtsVon
  • beim Speichern von IP-Adressen machen es sich manche Kollegen schlicht zu einfach, wenn ein

Revenge-Porn: Zur Rechtslage bei “Rachepornos”

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.10.2013
Inhalt
  • ist das IT-Strafrecht in Deutschland eines der modernsten und differenziertesten. Und dies nicht
  • abstrakter und – wenn auch mit heisser Nadel gestrickter – durchaus brauchbarer Normen speziell für das IT
  • wir ein solches Gesetz in Deutschland? Die Antwort ist kurzum nein. Der folgende Überblick soll es
  • sein, welche Strafbarkeit im Raum steht: Wenn man eine Strafbarkeit wegen Beleidigung (§185 StGB) in
  • gegen “Rache Pornografie” unterzeichnet. Das Phänomen des “Revenge-Porn” ist dabei alt, inzwischen gibt

Wettbewerbsrecht: Abmahnung durch “Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.”

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.10.2013
Inhalt
  • die AGB eines Shops genauer angesehen hatte. Insgesamt kann man hierzu sagen: In der Sache wohl
  • wenig zu machen, aber bei der Unterlassungserklärung sollte man genau hinsehen. Hier wird nicht nur im
  • üblichen Maße eine Vertragsstrafe besprochen, also ohne Beschränkung auf die Verwendung im Internet
  • Wettbewerb” geforderte Zahlung durchaus tragbar ist: Obacht und nicht kurzerhand unterschreiben

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Was ändert sich nun wirklich?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.09.2013
Inhalt
  • Rechtsmissbrauch im Raum, dafür ist in der Sache sehr schwierig, ob wirklich ein abzumahnender
  • man nicht selten gerade keinen eindeutigen Fall hat – da ist dann in der Sache die Abmahnung
  • unterschiedlich sind – und sehr interessante Ergebnisse erzeugen.Urheberrecht Im Urheberrecht ist die Abmahnung
  • fragwürdigen Abmahnungen abzusehen.Hinsichtlich des Prozesses ist mit dem neuen §104a UrhG nun das
  • ein neuer §51 im Gerichtskostengesetz geschaffen, der gilt aber in der nun vorliegenden Fassung nicht

Wettbewerbsrecht: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.09.2013
Inhalt
  • seinerseits zu Recht feststellte:Denn derlei „Retourkutschen“ sind grundsätzlich nicht ohne weiteres
  • Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 34/13) hat sich mit dem Thema “Gegenabmahnung” beschäftigt. Eine
  • solche gibt es gerade im Wettbewerbsrecht hin und wieder, wenn jemand abgemahnt wurde und auf Grund
  • dieser Abmahnung prüft bzw. prüfen lässt ob der eigentliche Abmahner seinerseits in Anspruch genommen
  • werden kann. Dieses verbreitete Prozedere ist nicht grundsätzlich problematisch, wie das OLG Hamm

Newsletter und SPAM: Was ist rechtlich zu beachten?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.09.2013
Inhalt
  • . Immer wieder verlockend ist daher dieser §7 III UWG, der scheinbar (!) recht einfach Newsletter
  • 218/07) so beantworten: Im Regelfall ja. Wie der BGH dazu ausführt:Werbung ist jede Äußerung bei der
  • ausreichend ist.Nur mit EinwilligungDer Grundsatz ist einfach: Eine werbende Mail geht nur an diejenigen
  • Verlangen recht hoch, einem Kunden irgendwie den eigenen Newsletter “anzudrehen”, ja gar “unterzuschieben
  • Newsletter mit dem BGH (VIII ZR 348/06) nicht mehr ausreichend. Es ist somit zu fordern, dass der

Arbeitnehmer und Urheberrecht: Zur Handhabung von Arbeitnehmerwerken – Urheberrecht im Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2013
Inhalt
  • Es ist längst der Regelfall, dass urheberrechtliche Werke in Arbeitsverhältnissen entstehen, also
  • umzugehen ist. In der hier gebotenen Kürze lässt sich erst einmal auf den §43 UrhG verweisen, der
  • , wobei nicht alleine ausschlaggebend ist, was im Vertrag steht bzw. nicht steht, sondern auch was
  • in den Vertrag “hineingelesen” werden kann. Es wird an der Stelle klar, dass die Regelungen im
  • . Insbesondere ist an die moderne Arbeitswelt zu denken, in der es keinesfalls eine Seltenheit ist, dass ein

Urheberstrafrecht: Strafbarkeit des Betreibers eines Linkportals zu Raubkopien – kino.to

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 06.08.2013
Inhalt
  • Strafverteidiger und IT-Rechtler im Bereich des Urheberstrafrechts aktiv, dabei auch im Bereich der
  • eröffneten Zugang erleichtert [...] Das Setzen eines Hyperlinks ist keine Wiedergabe in diesem Sinn
  • Tatbestandsmerkmals “öffentlich zugänglich machen” vorgenommen wird, ist dies im Urheberrecht nicht möglich – die
  • öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts ist richtlinienkonform auszulegen und somit
  • Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig (11 KLs 390 Js 191/11) in Sachen “kino.to” hat bisher