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Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt!
Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume vom 31.07.2013
Verhältnis der Haftung zwischen Zuschauer, Verein, Sponsoren und Vermarktungsagenturen
Max Rand vom 18.03.2013
Zivilrechtliche Haftung beim groben Foul
Max Rand vom 28.11.2012
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Freudling
Zivilrecht
Recht allgemein
Erbrecht
Susanne Klesse-Arndt
Recht allgemein
Verwaltungsrecht
Strafrecht
Rechtliche Einführung ins Fussball-Sponsoring
Max Rand vom 05.03.2013
- Inhalt
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- ) und das Recht an eigenen Namen (§12 BGB und APR). Bei Verletzung der Rechte kommt ein
- Geld zur Verfügung, als Gegenleistung erhält der Sponsor das Recht, sich mit dem Gesponserten für
- der Vereine profitieren, sondern einfach das Recht haben über verschiedene Ereignisse zu berichten
- Rechtsprechung anerkannt. Er muss also „lediglich“die allgemein vertragsrechtlichen Beschränkungen
- : keine Tabakwerbung). a) Allgemein Der Umfang der einzelnen Präsenz eines Sponsors bestimmt sich
Wieder einmal: Pokalausschluss für Dynamo Dresden
Max Rand vom 11.12.2012
- Inhalt
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- Kontrollausschuss fleißig Fussball-Recht News: Geldstrafe für Borussia Dortmund Lese den ganzen Artikel dazu
Rechtsanwältin Patricia Biese
Rechtsanwaltskanzlei Patricia Biese
Arbeitsrecht
Zivilrecht
Recht allgemein
sigrid quast
Erbrecht
Sozialrecht
Recht allgemein
Rechtsanwältin Karla Mombeck
Rechtsanwältin in der Ortschaft Sandstedt seit Dezember 1999.
Erbrecht
Recht allgemein
Zivilrecht
Niemand will meinen öffentlichen Schlüssel
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 20.07.2013
Verbraucherschutz durch Notare mit Amtsenthebungsandrohung
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 20.07.2013
- Inhalt
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- Recht zur Anwendung oder bestehen darüber Zweifel, so soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen
- .(3) Kommt ausländisches Recht zur Anwendung oder bestehen darüber Zweifel, so soll der Notar die
- seiner Rechte in dem Verfahren nicht in der Lage ist, für die Pflicht des Notars, sich ärztlich
- seiner Rechte in dem Verfahren nicht in der Lage ist, für die Pflicht des Notars, sich ärztlich
Strafbarkeit bei Spielmanipulationen nach der RVO-DFB
Max Rand vom 04.02.2013
- Inhalt
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- allgemein zugängliche Informationen oder ihrSonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen
- nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RVO-DFB). I. Starfbarkeit nach § 6a RVO-DFB Zentrale