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Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt!

Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume vom 31.07.2013

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Freudling

Zivilrecht Recht allgemein Erbrecht

Susanne Klesse-Arndt

Recht allgemein Verwaltungsrecht Strafrecht

Rechtsanwalt Karl-Heinz Unger

Kanzlei Unger
Arbeitsrecht Verkehrsrecht Recht allgemein

Rechtliche Einführung ins Fussball-Sponsoring

Max Rand vom 05.03.2013
Inhalt
  • ) und das Recht an eigenen Namen (§12 BGB und APR). Bei Verletzung der Rechte kommt ein
  • Geld zur Verfügung, als Gegenleistung erhält der Sponsor das Recht, sich mit dem Gesponserten für
  • der Vereine profitieren, sondern einfach das Recht haben über verschiedene Ereignisse zu berichten
  • Rechtsprechung anerkannt. Er muss also „lediglich“die allgemein vertragsrechtlichen Beschränkungen
  • : keine Tabakwerbung). a) Allgemein Der Umfang der einzelnen Präsenz eines Sponsors bestimmt sich

Wieder einmal: Pokalausschluss für Dynamo Dresden

Max Rand vom 11.12.2012
Inhalt
  • Kontrollausschuss fleißig Fussball-Recht News: Geldstrafe für Borussia Dortmund Lese den ganzen Artikel dazu

Rechtsanwältin Patricia Biese

Rechtsanwaltskanzlei Patricia Biese
Arbeitsrecht Zivilrecht Recht allgemein

sigrid quast

Erbrecht Sozialrecht Recht allgemein

Rechtsanwältin Karla Mombeck

Rechtsanwältin in der Ortschaft Sandstedt seit Dezember 1999.
Erbrecht Recht allgemein Zivilrecht

Niemand will meinen öffentlichen Schlüssel

Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 20.07.2013

Verbraucherschutz durch Notare mit Amtsenthebungsandrohung

Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 20.07.2013
Inhalt
  • Recht zur Anwendung oder bestehen darüber Zweifel, so soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen
  • .(3) Kommt ausländisches Recht zur Anwendung oder bestehen darüber Zweifel, so soll der Notar die
  • seiner Rechte in dem Verfahren nicht in der Lage ist, für die Pflicht des Notars, sich ärztlich
  • seiner Rechte in dem Verfahren nicht in der Lage ist, für die Pflicht des Notars, sich ärztlich

Rechtsanwalt Stephan Weinges

Rechtsanwalt Weinges
Verkehrsrecht Zivilrecht Recht allgemein

Strafbarkeit bei Spielmanipulationen nach der RVO-DFB

Max Rand vom 04.02.2013
Inhalt
  • allgemein zugängliche Informationen oder ihrSonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen
  • nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RVO-DFB). I. Starfbarkeit nach § 6a RVO-DFB Zentrale