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Anlage 3 BetrPrämDurchfGZuckV
(zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen
- Inhalt
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- 994,58Bayern8 335 134,13Brandenburg und Berlin1 369 225,35Hessen2 119
Art 145 GG
- Inhalt
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- Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.(2
§ 5 AFIVO
Datensicherheit
- Inhalt
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- dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim
§ 2 AdKG
Aufgaben
- Inhalt
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- Verantwortung. Sie soll von der Hauptstadt Berlin ausgehend internationale Wirkung entfalten und sich als
Anlage AltgAATVDBest
- Inhalt
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- ------------------------------------------------------------------------Wichtiger Hinweis:- Die Staatsbank Berlin wird gemäß § 3 der Durchfü
§ 26 AgrStatG
Erhebungsart und Erhebungsprogramm
- Inhalt
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- 2013 nicht erhoben,5.die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 in den Ländern Berlin, Bremen
§ 47 AgrStatG
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung
- Inhalt
-
- ;ndern Berlin, Bremen und Hamburg, auf höchstens 10 000 Feldern landwirtschaftlicher
§ 11b AgrStatG
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
- Inhalt
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- wird in den Ländern Berlin und Bremen nicht durchgeführt.(3) Erhebungszeitraum bei den
§ 3 AgrarZahlVerpflG
Erhaltung von Dauergrünland nach Artikel 93 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Inhalt
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- bilden 1.das Land Brandenburg und das Land Berlin,2.das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt
§ 1 ArztWohnortG
- Inhalt
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- . Oktober 1990 einschließlich des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Teils des Landes Berlin getrennt zu ermitteln.
§ 1 BBFestV 2014
Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2015
- Inhalt
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- Prozentpunkte für Berlin, 2,3 Prozentpunkte für Brandenburg, 6,4 Prozentpunkte für die
§ 1 BBFestV 2013
Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2014
- Inhalt
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- ür Berlin, 2,7 Prozentpunkte für Brandenburg, 5,9 Prozentpunkte für die Freie
§ 21.10 BinSchStrO 2012
Stillliegen
- Inhalt
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- Wasserstraßen in Berlin, die durch die Schleusengruppe Plötzensee, die Schleusengruppe
CLLB Rechtsanwälte informieren: IBG Innovative Beteiligungs GmbH
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 04.11.2010
- Inhalt
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- Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich
CLLB Rechtsanwälte informieren: Weitere Verzögerung der Zinszahlung der Südfinanz Holding AG
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 29.12.2010
- Inhalt
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- mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits mehrere Gläubiger der Teilschuldverschreibungen