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§ 4 SPV
Gestaltung der Grundstücksliste
- Inhalt
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- ist kenntlich zu machen, ob das Recht eine Gesamtbelastung darstellt und auf welchen weiteren
§ 11 SPV
Sonderung zur Sachenrechtsbereinigung
- Inhalt
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- Wirkungen des Bescheids davon abhängig zu machen, daß im Verfahren nach dem
§ 4 SeeRVertO 1986
Antrag
- Inhalt
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- Antragsteller hat glaubhaft zu machen, daß die Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 vorliegen.(4) Der
§ 52 SeeRVertO 1986
Errichtung eines Fonds nach dem Straßburger Übereinkommen
- Inhalt
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- anzuwenden, wenn der Gläubiger einen Anspruch gegen den Fonds vor dem Gericht geltend machen
§ 11 SaatVerkG 1985
Ermächtigungen
- Inhalt
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- nach Landesrecht zuständigen Behörde abhängig zu machen,2.Anforderungen an die
§ 47 SaatVerkG 1985
Sortenliste
- Inhalt
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- vergleichbar zu machen.(4) Änderungen in der Person eines Züchters oder Verfahrensvertreters werden
§ 7 SprAuG
Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands
- Inhalt
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- Zusammensetzung des Wahlvorstands machen. Der Wahlvorstand hat unverzüglich eine Abstimmung darü
§ 8 TierImpfStV 2006
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
- Inhalt
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- (Chargenprotokolle) zu machen. Die Chargenprotokolle sind drei Jahre vom Datum des Verfalls der betroffenen Charge
§ 10 TierImpfStV 2006
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
- Inhalt
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- der Aufzeichnungen sind kenntlich zu machen. Die verantwortliche Person hat die Aufzeichnungen
§ 63 WDO 2002
Entfernung aus dem Dienstverhältnis
- Inhalt
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- Voraussetzungen der unbilligen Härte glaubhaft zu machen. Für die Zahlung des
§ 931 ZPO
Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk
- Inhalt
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- ändung nach den Vorschriften über die Pfändung beweglicher Sachen mit folgenden
§ 3 ZuV 2012
Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge
- Inhalt
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- den Zuteilungsanträgen zu machen. Soweit diese Angaben die vorherige Durchführung von
§ 7 TierSchTrV 2009
Pflichten des Absenders
- Inhalt
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- Versorgung im Notfall zu machen.(5) Der Absender hat sicherzustellen, dass bei Nichtabnahme einer Sendung
§ 3 UKlaG
Anspruchsberechtigte Stellen
- Inhalt
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- bezeichneten Stellen können die folgenden Ansprüche nicht geltend machen: 1.Ansprüche
§ 14 VSchDG
Aufschiebende Wirkung, Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Inhalt
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- Tatsachen, auf die der Antrag gestützt wird, sind vom Antragsteller glaubhaft zu machen. Ist