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§ 105 EnWG 2005

Streitwertanpassung
Inhalt
  • ;ngig machen, dass die Partei glaubhaft macht, dass die von ihr zu tragenden Kosten des Rechtsstreits

§ 27 FKAG

Begründung von Unternehmensbeziehungen
Inhalt
  • änglich machen kann,2.der Zusammenfassung entsprechend § 10a Absatz 6 oder 7 des

§ 28 GVGEG

Inhalt
  • Vollziehung rückgängig zu machen hat. Dieser Ausspruch ist nur zulässig, wenn die Behörde

§ 5 EBV

Pflichten der Eisenbahn
Inhalt
  • ;ftsanweisung ihren Beschäftigten zugänglich zu machen und der zuständigen Aufsichtsbeh

§ 7 EDL-G

Anbieterliste und Energieauditorenliste; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • ängige Anbieter sind kenntlich zu machen. Die Angebotseintragung kann auf bestimmte Länder

§ 8c EStDV 1955

Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
Inhalt
  • ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen.

§ 25 MgVG

Sitzverteilung
Inhalt
  • üssen und Gewerkschaften mitzuteilen. Die Leitung hat die Namen der Gewählten in den Betrieben des Unternehmens bekannt zu machen.

§ 4 MolkMeistPrV

Prüfungsanforderungen im Teil "Betriebs- und Unternehmensführung"
Inhalt
  • ;ge machen kann.(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: 1.volkswirtschaftliche

§ 33 LAP-gntZollV

Prüfung
Inhalt
  • ;hrend der Prüfung keinerlei Aufzeichnungen machen. Bei den Beratungen der Prü

§ 33 LAP-mDZollV

Prüfung
Inhalt
  • Aufzeichnungen machen. Bei den Beratungen der Prüfungskommission dürfen nur deren Mitglieder anwesend sein.

§ 14 LMG 1974

Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
Inhalt
  • gebracht werden, von einer Genehmigung oder Anzeige abhängig zu machen sowie die Anwendung bestimmter

§ 4 KaffeeStV 2010

Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
Inhalt
  • Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für

§ 3 LBAV

Antrag
Inhalt
  • nicht in der Lage, die Angaben zu machen, ersucht das Bundesverwaltungsamt oder die nach § 4

§ 50 MontanMitbestGErgGWO 2005

Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
Inhalt
  • Betriebswahlvorstand des Betriebs, dem diese Wahlberechtigten zugeordnet sind, machen die in Absatz 1

§ 4 HAV

Abstimmungsvorstand
Inhalt
  • oder derjenige Arbeitnehmer einen Vorschlag im Sinne des Absatzes 1 Satz 5 zweiter Halbsatz machen