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Wettbewerbsrecht: Zur unzulässigen Nachahmung eines Produktes
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.10.2014
- Inhalt
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- – der Vorteil liegt hier darin, dass man im Vergleich zum Urheberrecht keine Schöpfungshöhe benötigt
- gefunden.Wettbewerbsrechtliche EigenartAusreichend ist es, wenn eine wettbewerbsrechtliche Eigenart anzunehmen ist
- unlauter erscheinen lassen. So verhält es sich, wenn die Nachahmung geeignet ist, eine
- Herkunftstäuschung unterlässt.Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den in
- Anhaltspunkte dafür gewinnen kann. Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene
Markenrecht: Werktitelschutz für App
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.10.2014
- Inhalt
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- möglich. Festzuhalten ist, dass das OLG zu Recht darauf abstellt, dass die entwickelten Grundsätze
- recht allgemeine Begrifflichkeiten als Titel wählt (u.a. um im Store besser gefunden zu werden
- Das Oberlandesgericht Köln (6 U 205/13, mit zustimmender Bezugnahme auf LG Hamburg, 327 O 104/13
- ) hat nunmehr bestätigt, dass für eine App ein Werktitelschutz in Betracht kommt. Das bedeutet, die
- Bezeichnung einer App kann markenrechtlichen Schutz genießen – allerdings ist dies keineswegs einfach
Impressumspflicht auf XING
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.10.2014
- Inhalt
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- ob der Nutzer mit seiner Seite als eigenständiger Dienst zu sehen ist. Das LG Stuttgart hat hier in
- Wettbewerbsverstoss wäre – muss dies nicht zwingend eine Abmahnung rechtfertigen. Man kann mit Fug und Recht
- Impressum bereit halten.Wer ist Diensteanbieter?Man kann durchaus darüber diskutieren, wer in
- : Es ist in einer Gesamtschau zu fragen, ob die jeweilige Plattform als Betreiber anzusehen ist, oder
- und Würdigung des Sachvortrags der Parteien im vorliegenden Verfahren ist eine Vergleichbarkeit
Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs beim Abschleppen von privaten Grundstücken
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2014
- Inhalt
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- Grundstücksbesitzerin aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 858 Abs. 1 BGB dem Grunde nach. Das
- ; ersatzfähig sind solche Schäden, die in adäquatem Zusammenhang mit der von dem Kläger verübten
- zwar nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Abschleppvorgangs
- eben nicht jede noch so fantasievolle Summe zu ersetzen ist, sondern eben nur der konkret
- verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar, der sich die Grundstücksbesitzerin nach § 859
Aufhebung von Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2014
- Inhalt
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- wurde.Daher: Man kann, auch wenn ein Strafbefehl rechtskräftig ist, sich im Nachhinein zumindest noch
- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis in einem Strafbefehl auferlegt wurde. Diese wollte er nachträglich
- wieder aufheben lassen, was mit §69a StGB tatsächlich möglich ist:Bei Verkehrsteilnehmern, die mit einer
- der Sperrfrist führen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände gegen eine solche Entscheidung
- sprechen (vgl. LG Hildesheim DAR 2004, 110). Aus dem Nachschulungszertifikat ist auch ersichtlich
Zur fahrlässigen Körperverletzung durch den Hundehalter – hier bei Kampfhunden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2014
- Inhalt
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- eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen
- unberechenbar ist (BayObLGSt 1987, 174; NJW 1991, 1695 [BayObLG 10.09.1990 - RReg. 4 St 159/90]; Stree/Bosch
- die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und
- eines solchen Hundes außerhalb des befriedeten Besitztums in § 4 Abs. 2 bis 5 PolVOgH im Einzelnen
- mit Hunden zu rechnen ist, war erhöhte Vorsicht geboten. Der Angeklagte wäre deshalb gehalten
Preisangabenverordnung: Einstweilige Verfügung des Landgerichts Mönchengladbach
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.09.2014
- Inhalt
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- die Problematik seit 13.06.2013 unwirksamer wettbewerbsrechtlicher Regelungen im deutschen Recht
- Abmahnungen im Zusammenhang mit §2 PAngV am Ende zu verlieren. Sofern Abmahnungen mit mehreren Verstößen
- Aktuell mehren sich nach meinem Eindruck wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit denen ein
- Verstoss gegen die Preisangabenverordnung gerügt wird. Dabei ist jedenfalls hinsichtlich der
- Preisangabenverordnung ein vermeintlicher Wettbewerbsverstoss fraglich, sofern in der Abmahnung auf §2 PAngV
Missbräuchliche Überweisung: Keine Erstattung bei gefälschter Unterschrift auf Überweisungsträger
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.09.2014
- Inhalt
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- . Ungewöhnlich und unvorhersehbar in diesem Sinne ist ein Ereignis, mit dem die betroffene Partei
- der Verlauf unvorhergesehen und ungewöhnlich ist. Das Ergebnis ist, dass dem Betroffenen der sichere
- werden – im Regelfall ohne Aussicht auf Erfolg.Aus der Entscheidung:Denn selbst im Falle einer Fälschung
- wäre eine Haftung der Beklagten nach § 676 c Ziff. 1 BGB zu verneinen. Danach ist eine Haftung
- muss das Ereignis im Sinne des § 676 c BGB nicht die Qualität des Begriffes “höhere Gewalt” im Sinne
Webseite gelöscht: Zur Bemessung des Schadensersatzes
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2014
- Inhalt
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- ” anzuwenden:Allerdings ist vorliegend ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen. Geht die gemäß § 249 BGB geschuldete
- und der tatsächlichen Restnutzungsdauer zu korrigieren ist (BVerWG, NJW 1995, 2303; 2305 f.; Müko
- Sachverständigen ist danach vorliegend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer einer Web-Seite von 8
- ca. 1/5 reduziert wurde, da die Webseite schon fast 8 Jahre alt war. Insgesamt ist der Gedanke zu
Personenbeförderungsgesetz: Unerlaubte Personenbeförderung – der Fall Uber Pop
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.09.2014
- Inhalt
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- 318/14, 2-06 O 342/14) bekannt geworden, mit denen Fahrern untersagt wurde“im geschäftlichen
- Auseinandersetzung verschiebt sich immer mehr in Richtung der einzelnen Fahrer. Im hart umkämpften Taxigeschäft, in
- Personenbeförderung. Dabei ist eine Genehmigungspflicht für die entgeltliche Personenbeförderung im
- . Bereits mit Blick auf die Preise von Uber Pop wird man ernsthaft bezweifeln können, ob das noch im
- der Gerichte im Bereich des Personenbeförderungsgesetzes.Das Ergebnis dieser Argumentation ist, dass
Crowdfunding: Zur Vertragsart beim Crowdfunding
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.09.2014
- Inhalt
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- Die Vertragsnatur bei Zuwendungen im Zuge eines Crowdfunding ist eine durchaus spannende Frage, ich
- habe in der Vergangenheit eine Vielzahl von Meinungen dazu gefunden, die alle mehr oder minder
- Aspekte für sich hatten. Im Ergebnis sehe ich folgende Szenarien:Wenn der Geldgeber zahlt und im
- Unternehmens bzw. Produktes zu erhalten, wird man ein (partiarisches) Darlehen im Sinne des §488 BGB
- annehmen können.Wenn der Geldgeber zahlt und im Gegenzug eine rein symbolische Gegenleistung erhält, etwa
Debcon und der “Herbst-D€al”
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.09.2014
- Inhalt
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- “Herbst-D€al”. Da wird dann angeboten, dass man mit sagenhaften 500€ die mehr als leidige
- , wenn der eigene Anwalt der Auffassung ist, dass ein Zahlungsanspruch ohnehin nicht besteht. Aber man
Betäubungsmittelstrafrecht: Zur Verfügungstellung von Wohnraum für eine Plantage – Beihilfe zum Handeltreiben
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2014
- Inhalt
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- Cannabis-Plantage mit gut wachsenden 84 Setzlingen in der Wohnung meines Mandanten gefunden. Später
- Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, was nach §29a Abs.1 Nr.2 BtMG bereits mit einer
- Mindeststrafe von 1 Jahr versehen ist. Dabei “drohte” bereits im Hintergrund die gerne übersehene Gefahr, dass
- Vorsicht geboten, gerade bei so genannten “Plantagenhelfern”. Es ist keineswegs Seltenheit, dass etwa in
- ”. Es genügen kleinste Fehler im Detail, um hier nicht nur in der Beihilfe zum Handeltreiben zu stecken
Betäubungsmittelstrafrecht: Vorsicht beim Wirkstoffgutachten – Rückstellung nach §35 BtMG
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2014
- Inhalt
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- ging um einen Mandanten, der mit dauerhaftem Drogenkonsum aufgefallen ist (Kokain und Heroin), dabei
- war er mit gut Mitte 30 insgesamt über 15 Jahre im Gefängnis gewesen. Jedesmal, so auch jetzt, wenn
- : Es ist nun einmal ein unterschied, ob jemand zwei Mal etwa 1/3 mehr als die nicht geringe Menge mit
- und Köln macht dieser Unterschied weniger aus, als etwa in München – aber es ist ein Unterschied
- angetreten werden muss – und wer dann um 14h da ist, wird abgewiesen (hatte ich bereits in 2 Fällen
Wettbewerbsrecht: Abmahnung nicht zwingend vor Klage
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.09.2014
- Inhalt
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- sodann zu Recht klar: “Allein der Wettbewerbsverstoß gibt grundsätzlich noch keinen Anlass zur Klage im
- zu rechtfertigenden Zugeständnissen an der Wahrheit bewegen werden.” In einem Nachtrag, den er im
- ).” Aber: Dies ist eben nur der Grundsatz, eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn die Abmahnung “von
- klar gestellt wird, dass man in jedem Fall das gerichtliche Verfahren betreiben möchte. Beim OLG sah
- dies dann so aus:Der Geschäftsführer der Antragstellerin hatte mit E-Mail vom 17.2.2014 die