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§ 35 AWV 2013

Einfuhrkontrollmeldung
Inhalt
  • durch Allgemeinverfügung festlegen, die im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist. Es kann auch

§ 3 AufAG

Feststellung der Umlagepflicht
Inhalt
  • zu machen.(3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt das Nähere über die Durchf

§ 10 FlGDV 2

Durchführung der Sachkundeprüfung
Inhalt
  • des Prüfungsablaufs schuldig machen, können von der Prüfungskommission oder von der

§ 205 AktG

Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Inhalt
  • und 2 in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.(6) Soweit eine Prüfung der

§ 47 AufenthG 2004

Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
Inhalt
  • Personen oder Sachen oder außerhalb des Bundesgebiets Anschläge gegen Deutsche oder deutsche

§ 3 AuslWBEntschG

Inhalt des Entschädigungsanspruchs
Inhalt
  • . 2 des Ausführungsgesetzes zum Schuldenabkommen gerichtlich geltend zu machen, ist der

§ 8 ArbStättV 2004

Übergangsvorschriften
Inhalt
  • , Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe notwendig machen, gelten hierfür bis zum 31. Dezember 2020

§ 507 BGB

Teilzahlungsgeschäfte
Inhalt
  • nur gegen Teilzahlungen Sachen liefert oder Leistungen erbringt. Im Fall des § 501 ist der

§ 169 BBergG

Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe
Inhalt
  • bestellen und der zuständigen Behörde namhaft zu machen. (2) Auf Betriebe im Sinne des

§ 4 BierStV 2010

Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
Inhalt
  • zuständigen Hauptzollamts hat der Antragsteller weitere Angaben zu machen, wenn diese zur

§ 29 ASG

Ausbildungsveranstaltungen
Inhalt
  • ;den an mitgebrachten Sachen zu ersetzen, f)während der Ausbildung ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sicherzustellen.

§ 3 BSHG§72DV 2001

Beratung und persönliche Unterstützung
Inhalt
  • festzustellen, sie bewusst zu machen, über die zur Überwindung der besonderen Lebensverh

§ 4e BSchuWG

Einberufung der Gläubigerversammlung
Inhalt
  • ) Die Einberufung ist unverzüglich bekannt zu machen.

§ 119 BBauG

Verteilungsverfahren
Inhalt
  • machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verteilungsverfahrens beantragen.(2) Für das

§ 11 BKADV

Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Inhalt
  • dürfen, die der Fahndung nach Sachen oder der polizeilichen Beobachtung dient.(3) Das