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§ 9.11 BinSchUO2008Anh X
Brandschutz
- Inhalt
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- Wetterschutz müssen mindestens schwer entflammbar sein. Farben, Lacke und sonstige Stoffe, die
§ 3 BPräsTHHStiftG
Stiftungsvermögen
- Inhalt
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- sonstige Einnahmen sind nur im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden.
§ 39 BBauG
Vertrauensschaden
- Inhalt
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- Haben Eigentümer oder in Ausübung ihrer Nutzungsrechte sonstige Nutzungsberechtigte im
§ 32 BeamtVG
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Inhalt
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- Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte
§ 184 BewG
Bewertung im Ertragswertverfahren
- Inhalt
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- Bodenwert anzusetzen. Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, sind regelmä
§ 8 BSHG§76DV
Andere Einkünfte
- Inhalt
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- § 19 Abs. 1 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Bezüge sowie Renten und sonstige
§ 3a BStatG 1987
Zusammenarbeit der statistischen Ämter
- Inhalt
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- , soweit sie für die Durchführung von Bundesstatistiken und für sonstige Arbeiten
Art 2 BaktWaffVernÜbkG
- Inhalt
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- -, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie 2.Waffen, Ausrüstungen
§ 6 BföV
Erstattung von Kosten
- Inhalt
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- Lernmittel und Verbrauchsmaterial können pauschal erstattet werden. Sonstige Kosten sind nur mit
§ 49 BBergG
Beschränkung der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und
innerhalb der Küstengewässer
- Inhalt
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- oder sonstige wissenschaftliche Forschungen mehr als nach den Umständen unvermeidbar, 3.die
§ 99 BGB
Früchte
- Inhalt
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- (1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus
§ 436 BGB
Öffentliche Lasten von Grundstücken
- Inhalt
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- , Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu
§ 91b AufenthG 2004
Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle
- Inhalt
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- ;ischen Union,3.sonstige ausländische oder über- und zwischenstaatliche Stellen, wenn bei
§ 27 BAföG
Vermögensbegriff
- Inhalt
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- sonstige Rechte.Ausgenommen sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Grü
§ 824 BGB
Kreditgefährdung
- Inhalt
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- eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen