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Die Datenwoche im Datenschutz (KW11 2015)
Dr. Sebastian Kraska vom 16.03.2015
- Titel
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- Die Datenwoche im Datenschutz (KW11 2015)
- Inhalt
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- -Themen dieser Woche (>>> Vorratsdatenspeicherung für eine Woche >>> Datenschutz ist
- Datenschutz ist kein Gnadenrecht. Der NSA-Skandal gerät in Vergessenheit, die alten Forderungen nach der
- E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in
- kein Gnadenrecht >>> Big Data und Emotionserkennung: die gläserne Seele >>> Dashcams
- werden immer beliebter >>> Bestätigungsmail kann SPAM sein >>> Verhandlungen neue
eBay: Abmahnung der JAGO AG durch Rechtsanwälte Reble & Klose
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.03.2015
- Inhalt
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- Gegenstände des täglichen Lebens im Angebot hat und somit zu fast jedem und jeder in einem
- Die Rechtsanwälte Reble & Klose aus Mannheim verschicken im Auftrag der Firma JAGO AG, Goran
- u.a. unter den Mitgliedsnamen „jago24online“ und „jago24-germany“ tätig ist und dort nahezu alle
- überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten
- für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären
WLAN-Gesetz: Fürn Eimer!
Rechtsanwalt Andre Stämmler vom 15.03.2015
- Inhalt
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- ) veröffentlicht, mit dem es mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen will. Das [...]
Urheberrecht: Zur Schöpfungshöhe bei AGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.03.2015
- Inhalt
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- aber ist ein zielgerichteter Griff in die Toilette. So führt das Gericht aus: Im Hinblick auf die hier
- urheberrechtlichen Schutz für sich beanspruchen kann. Dieser Ansatz ist in sich also bereits rechtlich
- aus Formularbüchern stehen, ist dies fehl am Platze. Ich weiss aus den regelmäßigen Anfragen mit
- ”. Vertragsrechtler aber sitzen mitunter Tage bis Wochen an wohlformulierten AGB. Gerade in Nischenbereichen ist es
- das ins Gesamtbild. Tags:agb-recht , Urheberrecht , Urheberrecht
Filesharing: Im Radar von Waldorf Frommer steht die Folge Guilty der Serie Arrow
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 14.03.2015
- Titel
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- Filesharing: Im Radar von Waldorf Frommer steht die Folge Guilty der Serie Arrow
- Inhalt
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- Frommer Rechtsanwälte:Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
- mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
- 32,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen
- "Arrow - Guilty” in Filesharing-Netzwerken. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
- Schadensersatz und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in
Filesharing: Berliner Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater möchte auch ein Stück vom Kuchen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 14.03.2015
- Inhalt
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- Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
- welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck
- Mit der Berliner Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater möchte eine weitere
- Rechtsanwälte verschickt im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH
- heruntergeladen und hierdurch Dritten den Zugriff hierauf ermöglicht habe.Die IP-Adresse soll über
Filesharing: Tonaufnahmen genau bezeichnen
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 14.03.2015
- Inhalt
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- Flohmärkten. Die im Raum stehende Straftat ist § 108 UrhG “Eingriff in verwandte Schutzrechte
- erfüllt ist. Raubkopie ist zu ungenau Im vorliegenden Fall verkaufte der Angeklagte Raubkopien auf
- in einem Beschluss (Beschluss vom 11.09.2014, Az. 5 RVs 87/14) die Verurteilung des Landgerichts auf
- , Interpret und gegebenenfalls das Album. Der Fall ist nun zur erneuten Verhandlung beim Landgericht. Noch
- Fragen? Wenn Sie Hilfe mit Ihrem urheberrechtlichen Problem haben, komme Sie zu uns. Egal ob es um
Fahrtenbuch: Zur gerichtlichen Überprüfung einer Fahrtenbuchauflage
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- bisher sonst nichts weiter Aufgefallen ist, reicht aber gerade nicht aus. Tags:fahrtenbuchauflage
- einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren recht hierfür nicht aus. Das ergibt sich zum einen daraus
- Änderung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ist jedoch hier nichts ersichtlich und auch
- des Fahrzeugführers im Falle eines Verkehrsverstoßes mitwirkt und er zur Erfüllung seiner
Werbung mit Fußnoten – Sternchenhinweis muss sichtbar erklärt werden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Titel
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- Werbung mit Fußnoten – Sternchenhinweis muss sichtbar erklärt werden
- Inhalt
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- ist unzureichend, solchen Hinweispflichten mit einem Verweis auf das Internet genügen zu wollen
- erfahrungsgemäß unterhalb des Textes auf derselben Seite, allenfalls noch im nachfolgenden Text, nicht jedoch in
- Auch beim LG Freiburg (12 O 105/14) ging es um den berühmten Sternchenhinweis in der Werbung. Dabei
- “Sternchenhinweise” eben nicht untergehen oder auch nur mit erhöhtem Aufwand gesucht werden müssen. Dass der
- der Flappe, also im rückseitigen Teil der Tageszeitung befindet, aufgelöst auf der ersten Seite der
Arbeitsrecht: Zur Aufrechnung des Arbeitgebers mit Lohnansprüchen des Arbeitnehmers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Titel
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- Arbeitsrecht: Zur Aufrechnung des Arbeitgebers mit Lohnansprüchen des Arbeitnehmers
- Inhalt
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- Arbeitgeber möchten gerne im Streitfall angefallene Forderungen mit noch ausstehendem Arbeitslohn
- des Arbeitnehmers verrechnen (genauer: Aufrechnen). Hier gilt aber mit §394 BGB ein
- Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Hier sollten sich Arbeitgeber nicht verunsichern lassen, die
- Anspruch der Klägerin ist aber durch Aufrechnung gemäß §§ 389, 387 f, 394 BGB erloschen wegen der
- Arbeitsgerichts ist die Aufrechnung nicht deshalb unzulässig, weil sie gegen das Aufrechnungsverbot des § 394
Personenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- Pflichten nicht nachgekommen ist und wohl auch in Zukunft nicht nachkommen würde. In § 1 Abs. 1 Satz 1
- Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des
- also geführt werden müssen, im Taxigewerbe als Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nach dem von dem
- leer, was mit Sinn und Zweck der Vorschrift schwerlich vereinbar wäre. Darüber hinaus ist Folgendes
- Satz 2 Nr. 2 Buchst. d PBZugV darzutun. Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Verfahren der
Strafvollzug: Beobachtung männlicher Inhaftierter im Strafvollzug durch weibliche Bedienstete
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Titel
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- Strafvollzug: Beobachtung männlicher Inhaftierter im Strafvollzug durch weibliche Bedienstete
- Inhalt
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- in der Freistunde) angetroffen wurde. Maßstab der Überprüfung ist also § 4 Abs. 2 StVollzG. Danach
- rechnen ist, dass der Gefangene sich in seinem Haftraum nackt aufhält“, hätte es gleichwohl der
- Das Oberlandesgericht Hamm (1 Vollz (Ws) 664, 665/14) hatte sich mit der durchaus sensiblen Frage
- zu beschäftigen, wie damit umzugehen ist, dass männliche Inhaftierte durch weibliche
- keineswegs zu unterlassen ist, aber man rücksichtsvoll vorzugehen hat, etwa indem die Bediensteten vor
Insichvertretung: Zur Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des §181 BGB
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- Gestattung durch einen Gesellschafterbeschluss ist dieser einzutragen (U. Schneider/S. Schneider, in: Scholz
- hat nach diesen Grundsätzen zu Recht angenommen, dass die Eintragung der angemeldeten generellen
- der Satzung). Das Erstgericht hat daher zu Recht angenommen, dass der beantragten Eintragung ein
- Das OLG Nürnberg (12 W 129/15) hat bekräftigt, dass § 181 BGB mit dem Verbot des Insichgeschäfts
- sowie mit dem Verbot der Mehrfachvertretung zwei verschiedene Verbote des Selbstkontrahierens enthält
Kundenschutzklauseln: BGH zur Wirksamkeit einer Kundenschutzklausel
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
- Inhalt
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- regelmäßig überraschend ist, ist dass der BGH auch im kaufmännischen Verkehr solche Klauseln gar nicht
- unkontrolliert hinnimmt. Vielmehr gibt es eine recht dezidierte Rechtsprechung zum räumlichen und
- mit der Frage auseinandergesetzt, wo dieses zeitlich abstrakt zu erkennen ist. Hierzu führt der BGH
- ! Fazit: Gegenwehr ist möglich Den hier vorliegenden Streitfall musste ich bereits mit Gegnern führen, die
- Der Bundesgerichtshof (II ZR 369/13) hat sich zum Thema Kundenschutzklauseln geäußert und dabei
Merchant haftet für Affiliate
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 13.03.2015
- Inhalt
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- Merchants (Händlers) für seinen Affiliate (Vertriebspartner). Im entschiedenen Fall verwendete der
- Affiliate eine Werbeaussage, die eindeutig im Vertrag zwischen Merchant und Affiliate verboten war. Für
- /411 67 62 – 5 oder E-Mail info(at)ipcl-rieck.de IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit.