Suche nach "aachen"

Ergebnisse 16939

Seite 340 von 1130

§ 4 DeckRegV

Haupt- und Unterregister
Inhalt
  • Pfandbriefgattung kenntlich zu machen. Im Hauptregister ist anzugeben, welche Unterregister als

§ 12 DruckLV

Allgemeine Aufgaben und Erreichbarkeit des ermächtigten Arztes
Inhalt
  • äßige Begehungen vertraut zu machen. Die zuständige Behörde kann von der

§ 72 EO 1988

Instandsetzungsbetriebe
Inhalt
  • Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und

§ 20m BKAG 1997

Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
Inhalt
  • die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von

§ 49 BGSG 1994

Verwertung, Vernichtung
Inhalt
  • Zweck zugeführt werden.(4) Sichergestellte Sachen können unbrauchbar gemacht oder

§ 7 BUrlG

Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Inhalt
  • des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub

§ 10a BedGgstV

Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
Inhalt
  • beiden Materialien mit den größten Anteilen am Schuhbestandteil zu machen. Die Bestimmung der

§ 33 BOKraft 1975

Kennzeichnung und Beschilderung
Inhalt
  • Ziel- und Streckenschild in geeigneter Weise kenntlich zu machen.(3) Zielschild, Streckenschild und

§ 29b BRüG

Inhalt
  • genannten Rechtsverordnung geltend zu machen. § 27 Abs. 4 und § 28 Abs. 4 finden

§ 21 BeschussV

Bekanntmachungen
Inhalt
  • Handfeuerwaffen Mitteilung zu machen über 1.Anordnungen nach § 23 Abs. 2 Satz 2, 2.die Erteilung, die

§ 19 BeschV 2013

Werklieferungsverträge
Inhalt
  • Programme einzuweisen,2.erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre

§ 20c BKAG 1997

Befragung und Auskunftspflicht
Inhalt
  • ; 4a Abs. 1 Satz 1 obliegenden Aufgabe machen kann. Zum Zwecke der Befragung kann die Person

Inhaltsübersicht BPersVG

Inhalt
  • Behandlung von Verschlußsachen §§ 85 bis 93 ZWEITER TEIL  

§ 61 BPersVG

Inhalt
  • , beim Personalrat zu beantragen, 2.darüber zu wachen, daß die zugunsten der in § 57

§ 141 BBauG

Vorbereitende Untersuchungen
Inhalt
  • . Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach §