Suche nach "recht allgemein"

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Neues Spielervermittler-Reglement

Max Rand vom 01.04.2015

Prämien in der Europa League 2015-2018

Max Rand vom 31.03.2015

Dossier: Vereinsverbot

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 31.03.2015

Hochrechnung TV-Gelder 1.Bundesliga 2015/2016: 26. Spieltag

Max Rand vom 30.03.2015
Inhalt
  • Umsatzes in der Bundesliga (siehe Bundesliga-Report) wird durch die Verwertung der TV-Rechte generiert

Aufgelesen XLII – Der Schädel des Rechtsgelehrten

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 30.03.2015

Videoüberwachung – Was ist erlaubt

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.03.2015
Inhalt
  • Aufzeichnung gesichert erfolgt, nur zu besonders gefährdeten Urzeiten, die Aufnahmen nicht allgemein
  • Betroffenen nicht im Wege stehen. Damit existiert eine recht weitgehende Erlaubnis, solange sie im Rahmen
  • eine Gefahr existieren, die allgemeine Annahme, dass etwas passieren wird, ist nicht ausreichend
  • inzwischen anerkannt, dass eine täuschend echt aussehende Attrappe einer Kamera ebenfalls eine

Immobilienkredit: Rückforderung der Schenkung von Schwiegereltern nach Trennung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.03.2015
Inhalt
  • geltenden Frist von zehn Jahren (§ 529 Abs. 1 BGB) ist erst recht nicht gerechtfertigt. Die § 528 BGB
  • keine allgemeine zeitliche Grenze angeben, mit der die vorgestellte Nut- zungsdauer abgelaufen ist
  • ist oder wenn die Enkel volljährig geworden sind (wie das Oberlandesge- richt auch OLG Düsseldorf

Werberecht: Zur Werbung mit “TÜV-geprüft”

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.03.2015
Inhalt
  • bei Informationen zur Zertifizierung Im Fazit kommt das OLG zu Recht zu dem Ergebnis, dass bei
  • Einordnung benötigt werden, nicht unzulässig beschwert. Alternativ kann auch auf den allgemein zugänglichen

Vier Tage auf Verdacht in Haft

Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 28.03.2015
Inhalt
  • , wenn die festgehaltene Person nicht in der Lage ist, von dem Recht nach Satz 1 Gebrauch zu machen, und
  • § 29a durchzusetzen,4.   das unerlässlich ist, um private Rechte zu schützen, und eine Festnahme oder
  • Schadensschwere – vertretbar ist. Die bisherige maximale Festhaltedauer von 48 Stunden reicht insbesondere bei

OVG Berlin-Brandenburg: Vorerst keine Sonntagsöffnung in Potsdam

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 27.03.2015