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§ 55 PatG
- Inhalt
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- ;ndigen obersten Bundesbehörde geltend zu machen. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
(XXXX) RTrAbwG
Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu
§ 19 Abs. 3
- Inhalt
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- Anspruch können ferner die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geborenen Kinder geltend machen
§ 55a SGG
- Inhalt
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- Rechtsvorschrift bekannt zu machen wäre. Für die Wirkung der Entscheidung gilt § 183 der
§ 17 BImSchV 2 1990
Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Inhalt
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- ührenden Eigenkontrolle und Überwachungder Öffentlichkeit zugänglich zu machen
§ 58 MitbestGWO 2 2002
Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands
- Inhalt
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- Betriebswahlvorstand des Betriebs, dem diese Wahlberechtigten zugeordnet sind, machen die in Absatz 1 Nr. 5
§ 58 MitbestGWO 3 2002
Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
- Inhalt
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- Betriebs, dem diese Wahlberechtigten zugeordnet sind, machen die in Absatz 1 Nr. 5 bezeichnete
§ 34 BImSchV 39
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
- Inhalt
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- genannten Angaben zu machen.(5) Die Maßnahmen des Programms müssen unter Berücksichtigung
§ 18 ZO-Ärzte
- Inhalt
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- vorgelegt werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt glaubhaft zu machen.(5)
§ 88 AKG
Vertretung der Gläubiger
- Inhalt
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- zu machen, ist ausgeschlossen.(2) Ist auf Grund des § 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 7 AWG 2013
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
- Inhalt
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- unverzüglich Angaben zu machen über 1.Art und Umfang der Ladung,2.den seit dem letzten
§ 125 AktG
Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder
- Inhalt
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- machen, die es verlangen oder zu Beginn des 14. Tages vor der Versammlung als Aktionär im
§ 129 AktG
Geschäftsordnung, Verzeichnis der Teilnehmer
- Inhalt
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- zugänglich zu machen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der
§ 6 ÄApprO 2002
Krankenpflegedienst
- Inhalt
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- Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten
§ 2 ATDG
Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
- Inhalt
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- ;tzlich hervorrufen, oder3.a)Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen oder Unternehmen,b)Sachen
§ 21 AWV 2013
Ausfuhrgenehmigung
- Inhalt
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- Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.