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§ 55 PatG

Inhalt
  • ;ndigen obersten Bundesbehörde geltend zu machen. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten

(XXXX) RTrAbwG

Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu § 19 Abs. 3
Inhalt
  • Anspruch können ferner die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geborenen Kinder geltend machen

§ 55a SGG

Inhalt
  • Rechtsvorschrift bekannt zu machen wäre. Für die Wirkung der Entscheidung gilt § 183 der

§ 17 BImSchV 2 1990

Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
Inhalt
  • ührenden Eigenkontrolle und Überwachungder Öffentlichkeit zugänglich zu machen

§ 58 MitbestGWO 2 2002

Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands
Inhalt
  • Betriebswahlvorstand des Betriebs, dem diese Wahlberechtigten zugeordnet sind, machen die in Absatz 1 Nr. 5

§ 58 MitbestGWO 3 2002

Mitteilungen des Hauptwahlvorstands
Inhalt
  • Betriebs, dem diese Wahlberechtigten zugeordnet sind, machen die in Absatz 1 Nr. 5 bezeichnete

§ 34 BImSchV 39

Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
Inhalt
  • genannten Angaben zu machen.(5) Die Maßnahmen des Programms müssen unter Berücksichtigung

§ 18 ZO-Ärzte

Inhalt
  • vorgelegt werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt glaubhaft zu machen.(5)

§ 88 AKG

Vertretung der Gläubiger
Inhalt
  • zu machen, ist ausgeschlossen.(2) Ist auf Grund des § 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 7 AWG 2013

Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
Inhalt
  • unverzüglich Angaben zu machen über 1.Art und Umfang der Ladung,2.den seit dem letzten

§ 125 AktG

Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder
Inhalt
  • machen, die es verlangen oder zu Beginn des 14. Tages vor der Versammlung als Aktionär im

§ 129 AktG

Geschäftsordnung, Verzeichnis der Teilnehmer
Inhalt
  • zugänglich zu machen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der

§ 6 ÄApprO 2002

Krankenpflegedienst
Inhalt
  • Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten

§ 2 ATDG

Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
Inhalt
  • ;tzlich hervorrufen, oder3.a)Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen oder Unternehmen,b)Sachen

§ 21 AWV 2013

Ausfuhrgenehmigung
Inhalt
  • Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist.