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Was ist eine „unzulässige Zwischenverallgemeinerung“? (T2311/10)

Rechtsanwalt Bastian Best vom 31.03.2014
Inhalt
  • offenbarten Zusammenhang zu reißen und zum Gegenstand eines Anspruchs zu machen. Ein solcher Anspruch

§ 30a ZVG

Inhalt
  • abhängig machen, daß die einstweilige Einstellung des Verfahrens bei Nichterfüllung dieser Auflagen außer Kraft tritt.

§ 3 ZuV 2007

Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge
Inhalt
  • erforderlichen Angaben in den Zuteilungsanträgen zu machen. Soweit diese Angaben die vorherige Durchf

§ 4 ZAG

Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
Inhalt
  • § 23a bekannt machen; personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit

§ 29 ZollVG

Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit
Inhalt
  • Finanzen kann in den Fällen des Absatzes 1 die Zollfreiheit davon abhängig machen, daß

§ 5 ZVerkV 1998

Verwendungs- und Verkehrsverbote
Inhalt
  • , 3.Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen nach Nummer 2 zu machen und

§ 37i WpHG

Erlaubnis
Inhalt
  • Stellung zu nehmen.(3) Die Bundesanstalt hat die Erlaubnis im Bundesanzeiger bekannt zu machen.(4) (weggefallen)

§ 30 LAP-gDVerfSchV

Laufbahnprüfung
Inhalt
  • üfung keinerlei Aufzeichnungen machen. Bei den Beratungen der Prüfungskommission dürfen nur deren Mitglieder anwesend sein.

§ 101 LuftVZO

Anwendungsbereich
Inhalt
  • ;rderter Sachen (Drittschäden) sowie für die Haftpflichtversicherung zur Deckung der Haftung

(XXXX) Münz10EuroBek 2011-01-20

Inhalt
  • modelliert und spricht von einem wachen und willensstarken Charakter in der Mitte des Lebens.Die

§ 7 NDÜV

Entschädigung
Inhalt
  • Übermittlung eines plausiblen Stundennachweises abhängig machen, sofern die Entschä

§ 36 PStG

Geburten und Sterbefälle im Ausland
Inhalt
  • Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann, sowie die deutsche

§ 5 PackungsV

Inhalt
  • Bundesanzeiger bekannt zu machen und gelten ab dem ersten Tag des zweiten auf die Bekanntmachung

§ 8 KultGüRückG 2007

Durchführung und Sicherung der Rückgabe
Inhalt
  • Rückgabeanspruch ist glaubhaft zu machen.(6) Das angehaltene Kulturgut ist nach Maßgabe

§ 28 LAP-gehDBAV

Prüfung
Inhalt
  • ;hrend der Prüfung keinerlei Aufzeichnungen machen. Bei den Beratungen der Prüfungskommission dürfen nur deren Mitglieder anwesend sein.