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§ 42 WPapG
Anwendung auf Treuhänder, Erlass weiterer Bestimmungen
- Inhalt
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- oder in öffentliche Schuldbücher oder sonstige Register eingetragen sind.
§ 11 EichG
Behörden
- Inhalt
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- ;rtlich zuständig für die Eichung und sonstige Prüfung von Meßgeräten an der
§ 5 MPBetreibV
Besondere Anforderungen
- Inhalt
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- unterliegt und3.über die Mittel, insbesondere Räume, Geräte und sonstige Arbeitsmittel
§ 119 MarkenG
Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen
- Inhalt
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- anderes bestimmt ist.(2) Sämtliche Anträge sowie sonstige Mitteilungen im Verfahren der
§ 20 MontanMitbestGErgGWO 2005
Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands
- Inhalt
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- oder sonstige Ereignisse.(2) Der Betriebswahlvorstand übermittelt unverzüglich dem
Anlage 4 LMKV
(zu § 7b Abs. 3)
- Inhalt
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- Weingesetzes sind Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen 1,5 Sonstige Getränke 0,3
§ 357 InsO
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
- Inhalt
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- die Verwertung oder sonstige Verwendung des inländischen Vermögens zu unterbreiten.(2
§ 70 IStGHG
Benachrichtigung(Zu Artikel 27 des Römischen Statuts)
- Inhalt
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- Richtet sich ein Ersuchen des Gerichtshofes um Überstellung oder sonstige Rechtshilfe gegen
§ 34c HüSalmoV
Amtliche Untersuchung
- Inhalt
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- § 4 oder soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte den Verdacht auf eine Infektion mit
§ 58c GmbHG
Nichteintritt angenommener Verluste
- Inhalt
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- Geschäftsjahre, daß Wertminderungen und sonstige Verluste in der bei der Beschluß
§ 16 HeimMindBauV
Gemeinschaftsräume
- Inhalt
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- Wohnflure, angerechnet werden. Treppen, sonstige Verkehrsflächen, Loggien und Balkone werden nicht berücksichtigt.
§ 2 HofV
Bezeichnung des Grundstücks
- Inhalt
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- werden. Sie ist von Amts wegen nachzuholen, wenn in dem jeweiligen Grundbuch eine sonstige Eintragung vorgenommen werden soll.
§ 22 HüSalmoV
Amtliche Untersuchung
- Inhalt
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- Kategorie 1 nach § 4,2.soweit sonstige hinreichende Anhaltspunkte den Verdacht auf eine Infektion
§ 35 IfSG
Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern
und Jugendlichen
- Inhalt
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- -, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den
§ 26 SBG
Berufsförderung
- Inhalt
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- örderungsmaßnahmen insbesondere nach dem Soldatenversorgungsgesetz und sonstige berufsfördernde und berufsbildende Maßnahmen.